deutschen Ausweis aber deitsch-kasachische Staatsangehörigkeit
Hallo Ich bin jetzt 16 und bin in Deutschland geboren. Habe aber deutsch-kasachische Staatsbürgerschaft (vater deutschen pass mutter kasachischen) Jetzt meine fragen 1.) Warum steht auf meinem Ausweis trotzdem nur deutsch und nicht deutsch-kasachisch? 2.) Habe von meiner Lehrerin gehört dass kinder die vor 2014 auf die Welt kamen sich mit 18 entscheiden müssen welche sie haben möchten stimmt das? 3.) Kann ich einen kasachischen pass bekommen? Mfg
6 Antworten
Du hast durch Geburt die doppelte Staatsbürgerschaft. Das sind keine zwei halben, sondern jeweils zwei eigenständige volle Staatsbürgerschaften. Du bist also nicht deutsch-kasachisch, sondern deutsch UND kasachisch.
Die Personaldokumente eines Staates weisen nur die jeweilige ihrige Staatsbürgerschaft aus.
Wenn du auch nach kasachischem Recht die kasachische und die deutsche Staatsbürgerschaft hast, dann stünden dir auch kasachische Personaldokumente zu, und auf diesen stünde nur deine kasachische Staatsbürgerschaft.
1.) Warum steht auf meinem Ausweis trotzdem nur deutsch und nicht deutsch-kasachisch?
Ein Ausweispapier eines Landes (hier D) kann und darf nur aussagen über die Sta des Landes machen. Für D. ist es egal ob du noch kasachisch bist oder nicht. (Ausnahme bestimmte Flüchtlingspässe, aber das ist nen Sonderfall)
2.) Habe von meiner Lehrerin gehört dass kinder die vor 2014 auf die Welt kamen sich mit 18 entscheiden müssen welche sie haben möchten stimmt das?
Das gilt nur für sogennannte Optionsdeutsche , dazu gehörst du nicht, du bnist dauerjhaft natürlicher Mehrstaater
3.) Kann ich einen kasachischen pass bekommen?
Na sicher
Fragesteller ist im Jahr 1999 geboren, die Neuregelung im Jahr 2004 betrifft den ERWERB einer anderen Sta.
Die Gesetzesänderung kann hier keine Auswirkung haben weil Fragesteller im Jahr 2004 bereits Mehrstaater (für intelligenzgeminderte: der Erwerb der kasachischen und deutschejn Sta erfolgte im Jahr 1999 durch Geburt) war!!!
Wenn die Eltern unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben, einer von denen zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ein Bürger der Republik Kasachstan war, wird das Kind zum Bürger der Republik Kasachstan, im Falle, wenn:
1) das Kind in der Republik Kasachstan geboren wurde;
2) das Kind außerhalb der Republik Kasachstan geboren wurde, aber die Eltern oder ein Elternteil einen ständigen Wohnsitz in der Republik Kasachstan hatte.
Bei der unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten der Eltern, einer von denen zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ein Bürger der Republik Kasachstan war, und beide Eltern ihren ständigen Aufenthalt außerhalb der Republik Kasachstan, die Staatsbürgerschaft ihres außerhalb der Republik Kasachstan geborenes Kindes wird nach Abstimmung und Antrag der Eltern bestimmt.
Artikel 3 Die Zugehörigkeit zur Staatsangehörigkeit der Republik Kasachstan.
Staatsangehörige der Republik Kasachstan sind Personen:
die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes ihren ständigen Wohnsitz in der Republik Kasachstan haben die auf dem Territorium der Republik Kasachstan geboren Sind
und keine Staatsangehörigkeit eines anderen Landes besitzendie die Staatsangehörigkeit der Republik Kasachstan aufgenommen haben gemäß diesem Gesetz
Die Staatsbürger der Republik Kasachstan dürfen gleichzeitig keine Staatsangehörigkeit eines anderen Landes besitzen.
oben aus...Das Gesetz...Der Republik Kasachstan über Staatsangehörigkeit der Republik Kasachstan (Stand: 27.04.2012)Beschlossen vom Oberen Rat der Republik Kasachstan am 20.Dezember 1991
Kasachstan ist es egal wie jemand zur einer anderen Staatsbürgerschaft zusätzlich gekommen ist ( hier über den Vater)..die erkennen immer ihre dem betreffenden Menschen ab!, seit 2004 unter Verhängung von Strafen..folglich...Kasachstan erkennt Fragesteller nicht als Staatsbürger an!!!..solange er weiterhin die Deutsche behält.. er müßte die ablegen ..
Du hast auf jeden Fall Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Ob du Anspruch auf die kasachische Staatsbürgerschaft hast kannst du in der Botschaft von Kasachstan klären.
In deinem Ausweis steht Deutsch weil du nur in einem Boot rudern kannst.....
wenn Du die Deutsche hast, kannst Du nicht automatisch auch die kasachische Staatsangehörigkeit haben/ behalten.. denn
seit 2004:::Wer die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates erwirbt, verliert die kasachische Staatsangehörigkeit. Dabei macht das kasachische Recht keinerlei Einschränkungen hinsichtlich des Artes des Erwerbs der fremden Staatsangehörigkeit.
& Personen, die dennoch weiterhin in ihrem Besitz befindliche kasachische Ausweisdokumente verwenden, etwa zur Einreise nach Kasachstan, machen sich hierdurch entsprechend den Gesetzesvorschriften der Republik Kasachstan strafbar.
Und das ist zu beachten...Bereits die Neubeantragung eines kasachischen Reisepasses, der als Nachweis der kasachischen Staatsangehörigkeit dient, kann als Antrag auf Erwerb der kasachischen Staatsangehörigkeit gewertet werden. In diesem Fall geht mit der Aushändigung des neuen kasachischen Passes automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verloren.
Wenn jemand durch die Geburt in Verbindung mit dem ABStammungsprinzip eine Staatsangehörigkeit erwirbt dann darf er diese normalerweise behalten (sicher zumindest im vorliegenden Fall). Somit ist deine Antwiort leuider am, Thema vorbei - wie so oft
ist mir nicht bekannt, in welcher Zeitrechnung Du lebst, wie gut oder schlecht Du zählen, minimal wenigstens rechnen kannst ..
drum Quark.. die doppelte Staatsbürgerschaft können .. lach , halbe ..Drittstaatler erhalten die nach/ab 2000 geboren wurden dies ist aber bei einem aktuell schon 16zehn jährigen nie und nimmer gegeben ..Ausnahme sind unter bestimmten Bedingungen möglich .. meist bei Kindern von türkischen Gastarbeitern .. die vorher schon mindestens 8 Jahre hier gelebt haben mit Niederlassungserlaubnis.. da greifen dann Sondergesetze , weil z.Bsp. die Türkei ein Beitrittskandidat zur EU ist!,...
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aber nach kasachischen Recht 2004 wird dort nie eine doppelte Staatsbürgerschaft anerkannt!.. das ist dort ein Straftatbestand..bitte lerne Gesetze der einzelnen Länder, der EU zu finden .. lach .. ist googleleicht .. und die auch zu verstehen, zu kapieren..
wünsche Dir ein schönes erstes für's Basiswissen lernreiches & erfolgreiches Probeübungswochenende
mit ganz herzlichen Grüßen ;)himako
Der Erwerb erfolgte VOR der Gesetzesänderung.
Der Rest ist so ein durcheinander das nichts mit einem Durch Abstammung entstandenen Mehrstaater zu tun hat das ich es nicht kommentiere.
ist googleleicht .. und die auch zu verstehen, zu kapieren..
Nur wie so oft bei der Kombination Laien, ohne Fachwissen mit Google Ergebnis: Aus dem Zusammenhang gerissener Quatsch oder/und selektiv gelesen ohne die restlichen
Fakten zu beachten.
habe Dir oben den org. Text rein kopiert..
es gibt keinen Bestandsschutz für andere Fälle /Altfälle, auch nicht für doppelte Staatsbürgerschaft durch Geburt
Zu 3. Ja kannst du beantragen
Habe Dir D hoch gegeben, damit Du mal Deine falsche Aussage überprüfst .. und meine Antworten hier nicht überliest..
In der ehemaligen Sowjet-Republik gelten völlig andere Rechte bezüglich Staatszugehörigkeit .. bitte nutze endlich google und verbreite keine weiteren Falschaussagen!
mit lieben Grüßen ;)himako 333