Kasachische Staatsbürgerschaft bei der Geburt?
Ich bin 1993 in Kasachstan geboren, 1997 nach Deutschland gezogen.
Meine Mutter hat gesagt, ich hatte nie einen Pass, aber war ich durch die Geburt automatisch ein kasachischer Staatsbürger?
Habe dann 2003 die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen.
Brauche die Antwort für einen Visumsantrag
4 Antworten
Wenn Du seit 2003 die deutsche Staatsbürgerschaft hast, bist Du jetzt deutscher Staatsbürger, gilt für das Visum. Wenn Du in Kasachstan geboren wurdest, und die Eltern diese Staatsbürger bei Deiner Geburt hatten, müßtest Du bis 2003 auch dieser Staatsbürgerschaft angehört haben.
Du solltest eine Geburtsurkunde besitzen, notfalls kann man diese sich vom Amt des Geburtsortes besorgen, möglich auch über die Botschaft, wenn es diese in Deutschland gibt.
Zwischen 1993 - 2003 hattest du die kasachische Staatsbürgerschaft. Somit hattest du damals mit deiner Geburt die kasachische Staatsbürgerschaft erlangt.
Ein Beleg dafür ist z.B. deine kasachische Geburtsurkunde.
Ab 2003 hast du die kasachische Staatsbürgerschaft durch das Erlangen der deutschen Staatsbürgerschaft automatisch verloren, weil das kasachische Staatsangehörigkeitsrecht es so vorsieht. Wer eine andere Staatsbürgerschaft annimmt verliert die kasachische dadurch automatisch. Es gibt keine Ausnahmen.
Als Nachweis für den Verlust der kasachischen Staatsbürgerschaft kannst du deine deutsche Einbürgerungsurkunde und die entsprechende Stelle im kasachischen Staatsangehörigkeitsgesetz verwenden.
Deine Frage ist, wie Du nachweisen kannst, dass Du in den Jahren seit Deiner Geburt bis 2003 kasachischer Staatsbürger warst. Meine Frage ist, wem gegenüber Du das den nachweisen musst. Was für ein Visum beantragst Du denn?
Warum schreibst Du nicht einfach in den Antrag auf die Frage nach früheren Staatsangehörigkeiten: "Geburt bis 2003: Republik Kasachstan". Wenn Dich das Visum-gebende Land dafür einen Beweis haben will (was ich nicht glaube), müsstest Du beweisen, dass einer Deiner Eltern zum Zeitpunkt Deiner Geburt kasachischer Bürger war. Oder Du bittest das kasachische Konsulat, Dir eine entsprechende Bescheinigung auszustellen.
Deutsche konntest du nicht gehabt haben. Ist das so schwer zu verstehen?
Und wie kann ich das nachweisen? bräuchte dafür nen Beleg, aber habe dafür nix