Doppelte Staatsangehörigkeit Deutsch-Japanisch?


12.01.2020, 11:03

Nach Recherche: im Gegensatz zu Deutschland erlaubt Japan die doppelte Staatsbürgerschaft nicht, weswegen ich mich, bis ich 22 werde, für eine der beiden entscheiden müsste.

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach dem deutschem Staatsangehoerigkeitsrecht kannst du beide Staatsangehoerigkeiten bis zum Lebensende behalten und brauchst dich somit nicht fuer eine der beiden zu entscheiden.

Ich vermute. dass es nach dem japanischen Staatsangehoerigkeitsrecht auch so ist, weiss es aber nicht mit Sicherheit.

Takashi132 
Beitragsersteller
 12.01.2020, 11:02

Das ist halt das Problem, ich habe noch einmal nachgeschaut, Japan hat die doppelte Staatsbürgerschaft verboten, duldet diese aber (zieht also keine Pässe ein etc.). Das heißt, ich könnte, wenn ich 22 werde, noch einen japanischen Pass holen und dann noch 10 Jahre Japaner bleiben, dann müsste ich aber die deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben, damit ich einen neuen Pass kriege

DerCaveman  12.01.2020, 11:11
@Takashi132

Ja, aehnliches habe ich inzwischen auch herausgefunden. Japan laesst wohl offiziell keine doppelte Staatsangehoerigkeit zu, hat einem "Doppelstaatler" aber anscheinend noch nie die japanische Staatsangehoerigkeit entzogen.

Die zusaetzliche auslaendische Staatsangehoerigkeit wird also offenbar in der Praxis toleriert. Wenn du aber weiterhin im Besitz der japanischen Staatsangehoerigkeit sein wirst (eben weil sie dir hoechstwahrscheinlich nicht entzogen wird), kannst du natuerlich auch weiterhin einen japanischen Pass erhalten.

Du wirst die deutsche Staatsangehoerigkeit also nicht aufgeben muessen, um einen neuen japanischen Pass zu bekommen.

Takashi132 
Beitragsersteller
 26.02.2020, 09:51
@DerCaveman

Danke für die Antwort :)

DerCaveman  12.01.2020, 10:55

Die Informationen auf der verlinkten Seite sind veraltet. Es geht dort zudem ueberwiegend um die in § 29 StAG geregelte Optionspflicht, die aber Deutsche, die ihre deutsche Staatsangehoerigkeit nach § 4 Abs. 1 StAG erworben haben (wie auch Takashi132), ueberhaupt nicht betrifft.

ludpin  12.01.2020, 11:06
@DerCaveman

Ich weiß jetzt nur dass dies möglich ist und einige tausend Euro kostet.

DerCaveman  12.01.2020, 11:14
@ludpin

Was ist moeglich und was soll im hier vorliegenden Fall einige Tausend Euro kosten?