Mietvertrag und Verzichtserklärung
Ich bewohne mit meiner Ex-Freundin eine 3 Raumwohnung. Sie will seit 3 Monaten schon ausziehen vertrötet mich jedoch andauernd das ihre neue Wohnung nocht nicht fertig sei und sie diese auch noch nicht übernommen hätte. Nun hab ich jedoch ein Schreiben (im Wohnzimmer auf der COuch gut lesbar liegen gelassen) das ihre neue Wohnung am 32.08 übergeben wurde. Nun weiß ich ja das sie nur mit einer Verzichtserklärung aus unserer WOhnung rauskommt, da ich gewillt bin hier weiter allein zu wohnen. Wir stehen beide als Hauptmieter im Mietvertrag.
Nun meine Frage: kann man per Gericht irgendwie die Unterschrift auf einer Verzichtserklärung erwirken oder ist diese nur freiwillig möglich? (Frage gilt für die Sichtweise beider Parteien, also kann ich sie dazu bringen oder sie mich) Würd ich ganz gerne mal wissen wollen.
Danke schon mal im vorraus
4 Antworten
Ich hab mit dem Vermieter geredet gehabt. Er meine der Mietvertrag könne nur mit der Verzichtserklärung geändert werden, das ich allein drin stehe. Sobald ich diese Erklärung hätte soll ich zum Vermieter gehen und dann wird die Änderung vollzogen. Nur die Dame (ex) schieb das mit der Unterschrift Monate lang schon hin. Bin monatlich schon beim Amtsgericht die Miete per Mahnbescheid einzuklagen. Sie ist der Meinung das sie Unterschreibt wenn sie ausgezogen ist und nicht vorher. Obwohl ich das lieber mit einem feststehenden Termin hand haben würde. Damit ich weiß das ab dann die Wohnung meine ist, Ich muss dementsprechend auch noch änderung bei einigen Dritten machen. dafür wäre es mit einem festen Termin halt günstiger um keine Ärger zu haben. Aber wie gesagt meine Ex weigert sich diese Verzichtserklärung mit einem fest angegebenden Datum zu unterschreiben.
Nein, solange sie nicht freiwillig auszieht, kannst Du das nicht. Du kannst sie nur zur Zustimmung zu einer Kündigung zwingen, wenn Du ebenfalls kündigen und ausziehen willst. Ansonsten hast Du keinerlei Möglichkeiten...
Es gibt eine (derzeit rein theoretische, aber denkbare) Möglichkeit. Voraussetzung ist, dass Deine Ex die neue Wohnung bereits bezogen hat und der Vermieter mit einer Vertragsänderung einverstanden ist. Unter diesen Voraussetzungen ist es unsicher aber zumindest denkbar, dass Du die Ex gerichtlich zur Zustimmung zu einer entsprechenden Vertragsänderung, der Du und der Vermieter zuvor bereits zugestimmt haben, zwingen kannst. Du müsstest dann eben auf Zustimmung klagen...
Sie können Ihr Mietverhältnis kündigen, nachdem Sie mit dem Vermieter zu Ihrer Sicherheit einen Deal hnsichtlich der Fortsetzung über ein neues Mietverhältnis mit Ihnen alleine getroffen haben. Stimmt die Mitmieterin dieser Kündigung nicht zu, dann können Sie auf diese Zustimmung klagen - sonst läuft da nichts! Bis dahin hilft in vielleicht etwas zweifelhafter Weise ein Tausch des Schließzylinders!
dann stell sie zur rede. sag ihr, wenn sie nicht in ihre neue wohnung einziehen will, soll sie dir die schlüssel geben und du ziehst aus.
alternativ, red mal mit eurem vermieter
also die Unterschrift ist rein freiwillig und kann nicht erzwungen werden. hm das ist ja mal eine "nette" Zwickmühle. danke für die Antwort