Mit Einbürgerunsurkunde ins Ausland reisen?
Hallo, vor einigen Wochen wurde ich in die Deutsche Staatsangehörigkeit eingebürgert. Nun habe ich die Einbürgerungsurkunde bekommen. Meine Aufenthaltsgenehmigung musste ich abgeben und habe jetzt nur noch meinen ausländischen Reisepass, dieser ist heute abgelaufen! Meine Frage: kann ich trotzdem ins Ausland reisen wie zb in die Niederlande ohne probleme?
Vielen Dank!!!
8 Antworten
Eine Einbürgerungsurkunde ist kein gültiges Reisedokument.
Du musst schon einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen.
Du könntest z.B. erst einmal zur nächsten Polizeistation mitgenommen werden, um deine Identität zu überprüfen, bevor du weiterreisen darfst. Auch ein Bußgeld wäre möglich.
Eine Einbürgerungsurkunde bestätigt nicht deine Identität und ist kein Reisedokument. Geh zum Bürgerbüro und lass dir einen vorläufigen Perso ausstellen für 10 € und den bekommst du sogar sofort.
Ich würde mal besser deinen Ausweis mitnehmen.
Geh mal in dein Bürgerbüro. Dort kann man auch einen vorläufigen Paß bekommen.
Mit deinem früheren reisepass kannst du dich immer noch identifizieren. Und die Einbürgerungsurkunde bedeutet, dass du deutsche Staatsbürgerin bist.
innerhalb der EU reicht das vollkommen
sind Sie sich sicher? was könnte passieren wenn sie es doch nicht akzeptieren im Ausland innerhalb der EU
An der Grenze innerhalb der EU wirst du doch überhaupt nicht danach gefragt.
Lass dir einen vorläufigen Personalausweis austellen.
was könnte passieren wenn ich doch einreise und kontrolliert werde?