Roller aus Holland - Papiere/Anmelden
Hallo,
ich habe heute in den Niederlanden einen gebrauchten 50er Roller gekauft. Ich habe:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 in Niederländisch (Zulassung als Bromfiets onder 50ccm)
- Ausfuhrerklärung in Niederländisch
- Gutachten gemäß § 21 STVZO des TÜV NORD in Deutsch
Das sollte reichen, um es in Deutschland anzumelden, oder muss ich mir tatsächlich die Papiere auf Deutsch besorgen?
2 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Das Reicht so zur Versicherung und Anmelden, Hautsache er ist auf 45km/h Gedrosselt, und nim die Sicherung aus der Alarmanlage raus, sonnst ist die Batterie immer Leer gruss mc
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
TÜV
Nein, das reicht, Du mußt mit dem §21 Gutachten nur zum Strassenverkehrsamt, das Gutachten alleine reicht nicht, denn die Betriebserlaubniseretilung steht nach §21 Gutachten immer aus, diese erteilt das Strassenverkehrsamt / Zulassungsstelle-