Italienischen Pass, möchte Deutschen Personalausweis
Hallo,
ein Freund von mir besitzt schon immer einen italienischen Pass, wurde aber in DE geboren (1994). Er möchte schon lange einen Deutschen Personalausweis. Wir haben beim Bürgerbüro und beim Landratsamt gefragt, aber beide meinen sie seien nicht zuständig. Kann er auch beide Nationalitäten behalten? Wohin muss er sich in diesem Fall wenden? Wie viel kostet das dann? Muss er dann zwangsläufig die italienische Staatsbürgerschaft ablegen und deutscher Staatsbürger werden?
Danke im Voraus.
4 Antworten
Zuständig: Einbürgerungsbehörde/Staatzsangehörigkleitsbehörde meist angesiedelt beim Standesamt/der Ausländerbehörde in deinerm Fall Landratsamt
Kosten 255€ bei ALG II 51€
Er darf seine italienischer behalten
Er muss sich an das Ausländeramt wenden. Aber er hat doch schon einen EU-Ausweis. Da gibt es ja dann gar keine Unterschiede mehr zwischen Italienischem und Deutschem Pass bzw. Staatsangehörigkeit.
Wahlrecht ???? Möglichkeit Beamter zu werden ????
Bundeswehr als Arbeitgeber ????
....
Als EU-Bürger der in Deutschland geboren wurde und hier aufgewachsen ist kann er sich problemlos einbürgern lassen. Weitere Infos unter http://www.bamf.de/DE/Einbuergerung/InDeutschland/indeutschland-node.html
Eventuell im Konsulat nachfragen. Bei uns ist es anders herum: wir sind Deutsche und leben in Italien. Unser Jüngster wurde hier geboren, hat aber einen deutschen (Reise)Pass. Er könnte, wie wir anderen auch, eine - nur für Italien gültige - Identitätskarte bekommen. Allerdings mag wohl Italien keine doppelte Staatsbürgerschaft.