Deutsche Rentenversicherung Schulden wegen falscher Statusfeststellung?

3 Antworten

Leider hat sich das die DRV Anfang 2017 die Unterlagen nochmal zur Hand genommen und kam zu dem Entschluss, das ich doch verpflichtet bin einzuzahlen. 

Das kann ja nicht "einfach so" passieren. Was war der Grund für die Änderung der Ansicht? Wurden damals falsche Angaben gemacht? Oder gab es im Laufe der Zeit Änderungen?

Maribo0689 
Beitragsersteller
 22.02.2018, 16:58

Die haben 2016 meinen Auftraggeber angeschrieben, aber da wurden die selben Angaben gemacht, wie ich im Vorfeld auch. Nur was das Ergebnis ein anderes.

Ich erhielt immer nur die Auskunft, das die Statusfeststellung unverbindlich ist, aber das auch erst, erst nach der Selbstständigkeit, also wo die Geld wollten.

Vorher haben die natürlich nicht gesagt, das diese unverbindlich seitens der DRV ist.

Das ganze Verhalten der DRV ist mir unbegreiflich, die Ruinieren einem das Leben, da die sich selbst nicht einig sind :-(

Letztlich bleibt dir hier höchstens noch die Privatinsolvenz.

Es ist immer ein Risiko, sich mit nur einem Auftraggeber selbstständig zu machen. Hier besteht grundsätzlich in allen Fällen der Anfangsverdacht auf Scheinselbstständigkeit, weil - wie du ja selbst erlebt hast - die Statusprüfung durch die DRV keine Rechtssicherheit schafft.

Hättest du in den 3 Jahren weitere Aufträge bekommen von Dritten oder dich zumindest aktiv bemüht um selbige, wäre der Rechtsstreit vielleicht anders ausgegangen, bzw. die DRV hätte das Statusprüfungsverfahren positiv beendet. Jetzt ist es aber zu spät. Die Forderung der DRV ist gültig, und wird gegen dich vollstreckt.

Die Beiträge sind nachzahlen.

Maribo0689 
Beitragsersteller
 22.02.2018, 18:22

Es hätte kein Unterschied gemacht, ob 1 Auftraggeber oder 3 ... Zudem hat der Honorarvertrag vorgesehen, das ich keine weiteren Auftraggeber annehmen darf, sonder nur für die Arbeite. Außerdem wurde zum Anfang und am Ende die gleiche (also inhaltlich) Statusfeststellung an die DRV übersandt.

Das Problem ist aber auch, das die DRV 2/3 meines Einkommens aus der Zeit haben will. Um hierfür eine Lösung oder Ideen zu bekommen, habe ich die Frage gestellt.

Deine Antwort ist sehr nett ... da kann ich mir gleich den Strick nehmen ... Woher sollte ich bitte im Vorfeld wissen, das die Statusfeststellung bei selbigen Inhalt und ohne Änderungen zu einem anderen Ergebnis führt bzw. das die DRV ihre Meinung ändert. Hellsehen kannst du nicht und ich auch nicht. Auch stand nirgends, das diese keine Verbindlichkeit hat.

Eine Privatinsolvenz ist nach meiner Kenntnis mit 2 Problemen behaftet:

  1. Ich bring den Mitarbeiter um die Ecke, der mir eine Falsche Statusfeststellung beschert hat. (Da ich für seine / ihre Fehler haften muss (u.a. mit Säumniszuschlägen, die ich nicht zu verantworten habe)
  2. Schulden bei der DRV sind bei einer Insolvenz, genauso wie Schulden bei der Krankenkasse, ausgenommen.
FordPrefect  23.02.2018, 08:27
@Maribo0689
Es hätte kein Unterschied gemacht, ob 1 Auftraggeber oder 3 ...

Doch. Denn dann wäre die Frage gewesen, ob du als Selbstständiger RV-pflichtig warst oder nicht. Es ist zwar richtig, dass du - was dir hier zum Nachteil gereicht - nicht als scheinselbstständig eingestuft wurdest, jedoch basiert die Einstufung der Rentenversicherungspflicht *gerade* bei Dozenten auf fallweiser Entscheidung. Oder anders ausgedrückt - die Abwesenheit weiterer Lehrtätigkeiten erzwingt nachgerade die Einstufung als RV-pflichtig.

Zudem hat der Honorarvertrag vorgesehen, das ich keine weiteren Auftraggeber annehmen darf, sonder nur für die Arbeite.

In diiesem Fall wäre ggfs. zu prüfen, ob sich dein AG nicht eine Mitschuld anrechnen lassen muss. M.E. ist der Ausschluss weiterer Tätigkeiten im AV nämlich ein Angriffspunkt, der eine rückwirkende Anstellung erzwingen könnte. Das aber ist ein komplexer Fall aus dem Grenzbereich zwischen Sozial- und Vertragsrecht, für den man sich bitte unbedingt eine entsprechend spezialisierte Kanzlei suchen sollte. Nahelegen würde ich dir zudem auch eine Mitgliedschaft (zwar kostenpflichtig, aber erschwinglich) in einem Selbstständigenverband, etwa dem VGSD. Die können dich auch spezifisch beraten respektive dir entsprechende Adressen vermitteln:

https://www.vgsd.de

Das Problem ist aber auch, das die DRV 2/3 meines Einkommens aus der Zeit haben will. Um hierfür eine Lösung oder Ideen zu bekommen, habe ich die Frage gestellt.

Für den bereits fälligen und gepfändeten Betrag gibt es im Moment außer "zahlen" keine Option. Die Frage ist, wie du den Schaden evtl. ersetzt bekommen könntest.

NB.: Es ist nun auch nicht das Verschulden der DRV, dass du ein viel zu geringes Einkommen erwirtschaftest. Auch wenn die Vorgehensweise mit Sicherheit zu kritisieren ist, bleibt im Gegenzug festzustellen, dass die gesamte "Selbstständigkeit" als Dozent von vorneherein auf tönernen Füßen stand, wenn aus 3,5 Jahren Tätigkeit gerademal Einkünfte i.H.v. € 35000.-- generiert wurden.

Sich selbstständig zu machen ist immer ein Risiko. Und niemand kann erwarten, dass man binnen 12 Monaten schon kräftige Gewinne einfährt. Aber wenn man sich auf eine so fragwürdige Konstruktion einlässt, die gleichzeitig eine finanzielle Besserstellung durch weitere Verträge oder Nebentätigkeiten ausschließt, dann geht man auch sehenden Auges in den Ruin. Teilt man die genannte Summe durch den Zeitraum, in dem sie erwirtschaftet wurde, dann bedeutet das, dass du im Jahr gerade mal € 10000.-- *eingenommen* hast. Und das brutto! Davon verbleibt dir nach Abzug der Kosten ein Einkommen, bei dem du noch aufstockendes ALG2 beziehen müsstest, um über die Runden zu kommen.

Mein Verweis auf die Privatinsolvenz sollte übrigens nicht andeuten, du wärst damit die Schulden bei der DRV los - aber ggfs. alle anderen, die jetzt auflaufen bzw. bereits aufgelaufen sind.

Kann es sein, dass Du als Scheinselbständiger für den Vertragspartner tätig warst, oder hast Du in der Zeit noch andere Verträge (Tätigkeiten) am laufen gehabt?

Maribo0689 
Beitragsersteller
 22.02.2018, 16:43

Eigentlich war ich Scheinselbstständig, allerdings gibt es eine Ausnahme in den Gesetzen, die es erlaubt, das ein Lehrer / Dozent (oder auch wie bei mir als Erste-Hilfe-Ausbilder) es erlaubt, das man nur einen Auftraggeber hat. Also bin ich da in die nächste Falle gerannt, da dann das Problem mit der DRV vom Tisch wäre.

Dennoch versuche ich auch vor dem Arbeitsgericht mein Glück, aber das zieht sich schon über ein Jahr und der Richter hat auch dort seine Zweifel auf erfolg bereits durchblicken lassen :-(

Andere Tätigkeiten hatte ich zu dem Zeitpunkt leider nicht.