Sind das geordnete wirtschaftliche Verhältnisse?
Ihr Lieben,
es gibt schon ein paar Fragen dazu, leider beantworten diese meine Frage nicht ganz genau.
Ich würde mich gerne bei einer Polizeischule bewerben und erfülle eigentlich alle Voraussetzungen. Eigentlich.
Das heißt, ich habe leider ein paar Inkassoverfahren am Hals und bezahle jetzt meine Schulden ab. Insgesamt sind es etwa 1000 Euro bei verschiedenen Gläubigern. Als ich meinen Job verloren habe, konnte ich den Zahlungen nicht mehr nachkommen und die Rechnungen wurden natürlich ans Inkassobüro weitergeleitet.
Wie gesagt ist bald alles abbezahlt, die SCHUFA Auskunft ist bei mir natürlich trotzdem negativ.
Ich bin Studentin und habe zur Zeit wieder einen Nebenjob von 450 Euro.
Ist sowas ein Grund, mich nicht zu nehmen?
Ich habe unter nicht geordneten Verhältnissen nur Insolvenzverfahren gefunden..
LG!
2 Antworten
Hallo Isabela1991,
bei dem Kriterium:
- Sie leben in geordneten Verhältnissen>
stellt es kein Problem da, wenn man eine negative Schufaauskunft hat, weil man paar Rechnungen zahlen konnte.
Im übrigen schreibst Du ja:
Wie gesagt ist bald alles abbezahlt, die.... >
Bei dem genannten Kriterium geht es da drum, dass man ausschließen will Jemanden in den Polizeidienst zu übernehmen, bei dem vorauszusehen ist, dass er Aufgrund von hohen Schulden (und dabei geht es um Schulden im fünf oder sechststelligen Bereich) entweder nur durch Straftaten oder sogar durch Straftaten im Amt, wie z.B. Bestechlichkeit über die Runden kommen kann.
Wenn aber Jemand aus berechtigten Gründen, weil er z.B. wie in Deinem Fall die Arbeit verloren hat, lebt nicht automatisch über seine Verhältnisse.
Es kommt im wesentlichen da drauf an, ob Jemand große Schulden macht, obwohl ihm bewusst ist, dass er die Schulden nie auf legalen Wege zurückzahlen kann.
Ich gehe ja mal davon aus, dass Du zu dem Zeitpunkt als Du die Schulden gemacht hast nicht wissen konntest, dass Du die Arbeit verlieren wirst und dadurch in die Schuldenfalle gerätst.
Du musst ja auch bei der Bewerbung keine Schufaauskunft vorlegen, sondern nur wahrheitsgemäß sagen können, dass Du in geordneten Verhältnissen lebst.
Du kannst natürlich auch wahrheitsgemäß angeben, dass Du eine negative Schufaauskunft hattest, weil Du durch den Verlust der Arbeit nicht ganz 1000,00 Euro Schulden hattest, diese aber bald beglichen sind.
Zusammengefasst: Du kannst Dich ruhigen Gewissens bei der Polizei bewerben. Die fast abbezahlten Schulden bei mehreren Inkassounternehmen stellen kein Problem da.
Schöne Grüße
TheGrow
Nein das konnte ich leider nicht wissen :(
Aber vielen lieben Dank für deine Antwort, hast mir sehr geholfen! :)
Wie gesagt ist bald alles abbezahlt, die SCHUFA Auskunft ist bei mir natürlich trotzdem negativ.
Wieso hast du den Einträgen nicht widersprochen? Ohne deine Zustimmung darf nichts eingetragen werden, sofern die Forderungen nicht gerichtlich tituliert wurden.
Das Zahlen an Inkassobüros ist auch nicht hilfreich, weil du damit auch deren Witzgebühren, die nicht durchsetzbar gewesen wären mitbezahlst, also weit mehr als die eigentliche Schuld.
Wenn in der Schufa jedoch eine gerichtlich titulierte Forderung steht, so lebst du eben nicht in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen.