Deutsche Bahn verlngt 7 €-Bearbeitungsgebühr - Zahlen?

Ja 50%
Nein 50%

4 Stimmen

8 Antworten

Ja

Die 7 Euro sind ja nur die Bearbeitungsgebühr, kein erhöhtes Beförderungsentgelt.

Wenn das Ticket nicht lesbar war (aus was für Gründen auch immer, Display defekt?) und es der Kontrolleur nicht lesen konnte, muss man es logischerweise nachreichen und nachweisen, dass man zum Kontrollzeitpunkt ein gültiges Ticket gehabt hat. Laut Beförderungsbedingungen kostet das dann halt eine kleine Gebühr.

Ich habe ein Personalisiertes Jahresticket. Wenn ich mein Ticket vergesse, oder es unlesbar ist, kann ja der Kontrolleur nicht wissen, ob das Ticket wirklich gültig ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ja

Wer ist für den Defrkt des Tickets verantwortlich?

Wenn ein Handyticket nicht lesbar ist, weil das Display defekt ist, ist der Fahrgast verantwortlich und muss zahlen.

Kommt ein Ticket beschädigt aus dem Fahrkartenautomat, ist der Fahrgast nicht verantwortlich und ich würde nicht zahlen. Im Streitfall muss man es aber auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen.

Ausschlaggebend ist ob sie zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen Fahrausweis vorzeigen konnte.

Ja / Nein

ES1956  10.08.2018, 12:28

Dass sie "im Besitz" eines gültigen FA war ist ja unbestritten (Sonst wären 60€ fällig), die Frage ist ob sie es vorzeigen konnte. Wenn nicht sind beim Nachzeigen 7€ fällig. Warum sie es nicht vorzeigen könnte ist einzig ihr Problem. Da helfen auch keine dümmlichen Ausreden.

X360fanatiC 
Beitragsersteller
 09.08.2018, 19:39

Ja - gültig aber defekt.

ES1956  09.08.2018, 20:19
@X360fanatiC

Was verstehst du bei einer einfachen Frage nicht? Konnte sie vorzeigen oder nicht?

Sie wurde gestern angehalten und das Ticket wurde heute neu ausgestellt ? Das passt doch irgendwie nicht. ...

Dann soll sie Widersprich einlegen und die Bestätigung, dass das Ticket defekt war, anfügen.