Semesterticket abgelaufen, wie ist das mit dem Nachzeigen?
Ich hab zu spät gemerkt, dass mein Semesterticket für die Bahn morgen abgelaufen ist und ich kann es erst Dienstag wieder gültig machen (rückwirkend bis 1.März), da über Ostern die Uni geschlossen hat. Allerdings fahre ich morgen ein großes Stück meine Eltern besuchen (Hin-und zurück) und auch zur Uni dann mit der Bahn. Ich weiß ja, dass man ca 7-8 Euro nachzahlen muss, wenn man das Ticket nachträglich vorweisen kann. Aber gilt das einmalig, wenn ich mehrmals "schwarz fahre"? Oder muss ich pro "erwischte" Strecke die 7 Euro zahlen? Gibt es etwas, das mir den Ärger erspart, wie zB eine "vorläufige Karte" in solchen Fällen? Es handelt sich hier um den RMV, falls das hilft.
Danke und schöne Ostern allen!
Und weil es falsch verstanden wurde: Es ist KEIN Schwarzfahren. Das Geld wurde längst bezahlt, die Karte an sich ist schon seit 1.März gültig, nur der Stempel auf dem stehen wird "gültig seit 1.März" der fehlt noch!
3 Antworten
Jemand hat mir schließlich außerhalb von hier eine hilfreiche Antwort gegeben, nämlich, dass man wenn man ohne gültiges Ticket erwischt wird, ein Tagesticket bekommt und dann nur dieses eine Mal für den Tag bezahlen muss, wenn man sein gültiges Ticket letztlich nachzeigt.
Ich hab draus gelernt. Nächstes Mal lass ich die Geschichte weg und stelle die Frage ohne Hintergrundinfos :)
vergiss es, zum Zeitpunkt hast keine gültiges Semesterticket. Ist auch mit dem Ausstellungsdatum ersichtlich. Das Zugticket wirst regulär zahlen müssen.
Der Stempel der Universität wird bis Ende des Semester ab dem 1.März abgestempelt. Hätte ich es heute gestempelt, würde da auch stehen: ab 1.März gültig.
Ich schreib doch nicht nachträglich vorzeigen, wenn da nix zum Vorzeigen is...
Wenn Dein Ticket erst am Dienstag den 2. !! April aktiviert wird, so würdest Du nachweislich ab dem 1. April schwarzfahren, wenn Du keinen gültigen Fahrausweis vorlegen kannst - ergo erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von jeweils 60 Euro wenn Du erwischt wirst.
Sorry -aber wenn Dein Semesterticket inaktiv ist - dann fährst Du wissentlich schwarz, wenn Du ein entsprechendes Fahrzeug des ÖPNV nutzt ohne einen gültigen !! Fahrausweis ( hier das Semesterticket ) zu haben.
Der Fahrausweis ist ja bereits seit 1.März bis September gültig, nur steht es noch nicht drauf. Es ist als hätte ich es zuhause vergessen
du hättest dich vorher drum kümmern müssen, Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt.
Es ist kein Schwarzfahren!! Wenn ihr das denkt, dann könnt ihr mir nicht helfen, weil ihr es nicht versteht - also antwortet jemandem, dem ihr helfen könnt!
Dienstag ist der dritte April und ich kann den Fahrausweis ja nachzeigen, daher gibt es keine 60 Euro Strafe. Es ist ab dem 1.März rückwirkend gültig.