Der Vormieter meldet sich nicht,

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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

wenn du die Wohnung nicht beziehen kannst, weil die Verwaltung/Eigentümer dir keine Schlüssel aushändigt, muss sie dir einen Ersatz stellen, kann sie das nicht, könntest du erstmal in ein Hotel ziehen bis du eine neue Wohnung hast, die Kosten muss dir der Eigentümer erstatten, der dir die zur Gebrauchsüberlassung vermieteten Wohnung nicht aushändigen konnte. Auch weiter Kosten können als Schadenersatz geltend gemacht werden, dafür solltest du dich dann aber an einen Anwalt wenden, ein Mieterbund wird da wenig hilfreich sein.

Du musst doch keinen Termin ausmachen, das ist Sache der Gesellschaft, die muss doch prüfen ob bei der Übergabe alles ok ist. Wenn du am 1.10. nicht rein kannst, aus welchen Gründen auch immer, musst du a) ab 1.10. keine Miete zahlen und b) würde ich der Gesellschaft mitteilen, dass du evtl. zusätzliche Kosten berechnest.

Larissaa87 
Beitragsersteller
 27.09.2012, 10:49

Natürlich muss ich einen Termin ausmachen, ich brauch doch Schlüssel und Tiefgaragenfernbedienung? :-)

Zungenwurst  27.09.2012, 10:53
@Larissaa87

nein, hast du nix mit zu schaffen

diese dinge muss der vermieter dir rechtzeitig bereit stellen

das ist seine verantwortung, nicht deine, wolf hat recht

anitari  27.09.2012, 10:59
@Larissaa87

Natürlich muss ich einen Termin ausmachen

Aber nicht mit der Vormieterin, sondern mit dem Vermieter für die Übergabe der Wohnung an Dich.

Larissaa87 
Beitragsersteller
 27.09.2012, 10:59
@Zungenwurst

Der Vermieter bzw. die "Agentur", die das macht, muss doch auch wissen, wann ich Zeit habe, also ruf ich da an (ja klar, vllt könnten auch sie mich anrufen) und sag am 1.10 wär ich ab 12 Uhr frei.?!

Larissaa87 
Beitragsersteller
 27.09.2012, 11:06
@anitari

Achso.

Ja das ist klar, mit der Vormieterin hab ich direkt nix zu tun.

Aber ich wollte einfach wissen, was passiert wenn die Vormieterin die Wohnung nicht rechtzeitig an den Vermieter übergibt. Das ich mit der nichts ausmachen muss ist klar, aber ich wollte wissen was auf mich zukommt, wenn die liebe Dame nicht am Freitag bzw, 1.10 aus der Wohnung ist.

Feuerring  27.09.2012, 11:07
@Larissaa87

Die Termine mit dem Vormieter macht entweder der Vermieter oder die Hausverwaltung aus. Damit hast du gar nix zu tun.

Du kannst der Hausverwaltung zwar sagen, wann du Zeit zur Übergabe hättest, aber das ist auch schon alles.

Wenn sich dein Einzug verzögert, weil die Dame nicht rechtzeitig auszieht, würde ich mal mit dem Vermieter/der Hausverwaltung reden, wie es mit einer Zwischenbleibe bzw. der Übernahme Kosten für eine Zwischenbleibe aussieht.

Das muß die Wohnungsvermietungsfirma für dich mit der Vormieterin klären und sicherstellen, daß du in die Wohung wie vereinbart einziehen kannst. Meines Erachtens ist eine Mietzahlung nur zu zahlen, wenn du die Wohnung auch uneingeschränkt nutzen kannst. Gibt es eigentlich einen Mietvertrag?

Larissaa87 
Beitragsersteller
 27.09.2012, 10:35

Jap, es gibt einn Mietvertrag.

Ironie des Schicksals, dass das einer angehenden Jurastudentin passiert.

Ich zitiere aus dem Mietvertrag (den auch meine Vormieterin hat): "bei Mietvertragsende ist der Wohnungsabnahmetermin nur montags bis freitags zu den üblichen Geschäftszeiten zu vereinbaren und durchzuführen." (mietende ist ja Sonntag der 30.)

"das Mietverhältnis beginnt ab Übergabe, spätestens jedoch zum 1.10.2012"

anitari  27.09.2012, 10:53
@Larissaa87

(mietende ist ja Sonntag der 30.)

Dann muß die Vormieterin erst am Montag (1.10.) zurück geben. BGB § 193

MosqitoKiller  27.09.2012, 11:56
@anitari

Nein, dann muss sie am vorhergehenden Freitag zurückgeben, gem. BGH. muss die Rückgabe VOR Vertragsende stattfinden (BGH NJW 92,558), auch wenn die Formulierung im BGB anders lautet...

wer bezahlt kann Dir Uhu sein. Auf jeden Fall nicht Du!

Solltest Du zusätzliche Auslagen haben weil Deine Wohnung nicht bezogen werden kann, Du hast mit dem Vermieter einen Vertrag.

Larissaa87 
Beitragsersteller
 27.09.2012, 10:38

was heißt denn zusätzliche "Auslagen" ? Ich wollte mich am 1.10. an der Uni einschreiben (mein Nachname beginnt mit "V", deshalb ist der Termin so spät), dann hätte ich das gleich mit der Wohnungsübergabe machen können.

Wenn ich ab 1.10 nicht rein kann, darf ich nochmal 100 km (einfach) fahren.

Maximilian112  27.09.2012, 10:48
@Larissaa87

Frag Deinen Vermieter, wo Du ab 01.10. wohnen sollst.

Oder ob er sich an den Benzinkosten beteiligt die nicht entstehen würden, wenn er den Vertrag einhält.

Die Vormieterin ist nicht relevant für Dich.

Der Vormieter kann dir egal sein. Du machst den Vertrag mit dem Vermieter, der auch dafür zuständig ist, dass du fristgerecht die Wohnung beziehen kannst. Kannst du das nicht, brauchst du auch nichts zu bezahlen.