Fenster läßt sich seit 1 jahr nicht öffnen, Vermieter reagiert nicht, vertröstet uns ständig.

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Auf jeden Fall solltet ihr den Vermieter schriftlich auffordern, bis zu einem bestimmten Termin den Schaden zu beheben.

Ein solches Verhalten eines Vermieters ist unverständlich, da ihr ja auch die Küche und das Schlafzimmer nicht lüften könnt. Hierdurch kann es im extremsten Fall zu Schimmelbildung kommen.

Fordert ihn in einem sachlichen Schreiben auf, den Mangel zu beheben. Dazu ist er verpflichtet. Und keine Angst,  Kündigen darf er euch aufgrund dessen nicht.

Wenn er auch dann nicht reagiert, wendet euch an einen Mieterschutzverein.

 

 

 

 

 

 

 

 

sibywo 
Beitragsersteller
 24.03.2011, 10:41

Am Küchenfenster hat sich übern Winter bereits Schimmel gebildet. Dies haben wir auch telefonisch mitgeteilt, darauf haben wir einen schimmelentferner bekommen.

deFleescha  24.03.2011, 10:49
@sibywo

Macht es schriflich! ... Dann habt ihr einen Nachweis! ... Mieterschutzbund kann ich nur empfehlen ...

Du weißt schon wer die Handwerker bestellt , der bezahlt auch die Rechnung.

Nicht zun öffnende Fenster sind ein gravierender Mangel, gerade in Hinsicht auf lüften und Schimmelbildung.

Macht eine Mietminderung

 

<a href="http://www.rechtstipps.net/pub/315/maengel-mietminderung.html" target="_blank">http://www.rechtstipps.net/pub/315/maengel-mietminderung.html</a>

Wieso solltet ihr deswegen die Kündigung bekommen? Die einzige Möglichkeit ist Eigenbedarf, und hier muss genau angegeben, wer danach einzieht. 

wendet euch an den mieterschutz, was habts ihr denn im mietvertrag stehen?

sibywo 
Beitragsersteller
 24.03.2011, 10:39

Wir haben die Reparaturklausel in Höhe von 100,00 Euro im Mietvertag stehen, ist ein ein Standartmietvertrag von VDV-Verlag.

deFleescha  24.03.2011, 10:48
@sibywo

Ist unwirksam. Lt. Mieterschutzbund (beruft sich auf ein Gerichtsurteil), darf eine Kleinstreparatur max. 80,-- € kosten, welche dann der Mieter zu tragen hat. Wenn die Gesamtkosten höher sind, muss der Vermieter die Rechnung komplett tragen, da es sich dann nicht mehr um eine Kleinstreparatur handelt. Der Betrag kann auch nicht anteilig auf den Mieter umgelegt werden. Bspw. die Reparatur kostet 120,--€ und 80,--€ soll der Mieter übernehmen, dass ist nicht erlaubt...

sibywo 
Beitragsersteller
 24.03.2011, 13:18
@deFleescha

Vielen Dank für Deine Info. Werde ich mit auf dem Mietvertrag notieren, im Falle eines Falles! Wir haben gerade mit dem Fensterbauer telefoniert und um einen Termin gebeten, wann er es sich mal anschauen kann, dann werden wir das ja persönlich von ihm hören, daß keine Reparatur gemacht werden kann. Unser Vermieter soll dabeisein.