Der Nachbar hat ein Nutzungsrecht in meinem Haus für einen Kellerraum eingetragen im Grundbuch. Kann dieser Nachbar einen Hobbyraum daraus machen?
3 Antworten
Es war (oder ist?) üblich, bei Reihenhäusern nicht jedes Haus einzeln an Stromnetz oder Wasseranschluss zu koppeln, sondern die Anschlüsse zwischen den Häusern durchzuführen.
Auf so etwas kann man sich nur einlassen, wenn einem für diesen (Keller-) Raum ein Nutzungsrecht zugebilligt wird.
Das heißt nicht, man darf diesen Raum nach belieben nutzen oder komplett in Beschlag nehmen.
Wenn er ein Nutzungsrecht hat, ist der Besitzer. Dann entscheidet er allein, wie und als was der Raum genutzt wird. Hätte der Eigentümer das Nutzungsrecht einschränken wollen, dann hätte er das im Vertragsentwurf theamtisieren müssen. Hat er aber nicht. So kann er also nichts dagegen tun. Aus die Maus.
Wie wurde denn "Nutzung" definiert? Wenn er ein Hobbyraum darauß macht ist dass ja keine Nutzung mehr nach meinem rechtlichen Empfinden sondern zuvor steht ja das Verändern des Raumes. Zu klären gilt ob dies unter dem Begriff Nutzung einzustufen ist oder nicht.
Da musst du wohl einen Anwalt für Mietrecht beauftragen das zu prüfen.
Laut meines rechtlichen Empfindens ist damit die Kellernutzung im aktuellen Stand gemeint, aus einem Kellerraum einen Hobbyraum zu machen wäre wohl mit einer baulichen Veränderung verbunden und geht über das Nutzungsverhältnis hinaus.
Zum Basteln darf er den Keller sicher herrichten - ein Partyraum ist vermutlich unzulässig.
"vermutlich" hilft hier nicht. Er fragt ja nicht aus Jux und Geikelei. Er will es wissen und er will es bewiesen haben, damit er nicht ins Fettnäpfchen triit, ausrutscht und sich den Nacken verrengt.Klare Aussage ist also das A und O. Fakten von A-Z. Er will nicht den springenden Punkt, auch nicht das hüpfende Komma. er will, das es auf den Punkt gebracht wird, daß Roß und Reiter genannt werden, er will es schwarz auf weiß. Er will wissen, was hier Gehauen und Gestochen ist. Wo liegt der Hase im Pfeffer? Wo ist des Pudels Kern? Also kurz und bündig:Ein Mann - ein Wort.
Im Grundbuch steht, der Nachbar hat lt. Flur Nr. .... ein Kellernutzungsrecht.....