Umzug gemeinsames Sorgerecht, Zustimmung Vater?
Hallo ihr Lieben, Mein Partner und ich haben uns getrennt, kurz bevor sein Haus fertig ist und wir gemeinsam als Familie einziehen wollten. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Meine Wohnung ist wegen dem eigentlich geplanten Umzug schon gekündigt. Jetzt hab ich mich getrennt und ich möchte gerne mit meinem Kindern (2 Kinder, 1Kind von einem anderen Mann). Ich habe mir eine Wohnung angeschaut die von meiner jetzigen Wohnung 1km entfernt ist, also gibt es keine weitere Veränderung.
Der Kindsvater vom Baby ist strikt gegen den Umzug, er meint ich darf nicht umziehen und er will sich unbedingt vorher die Wohnung anschauen. Muss ich das zu lassen? Brauch ich wirklich seine Genehmigung? Ich bin auch alleinerziehend von beiden Kindern nur wir haben das gemeinsame Sorgerecht vom Baby.
Vielleicht könnt ihr mir helfen. Danke
5 Antworten
Du ziehst nicht in eine andere Stadt, ein km ist nicht viel, es ändert sich nichts, nur Deine Adresse. Da sich nichts ändert darfst Du das, es sähe anders aus, wenn Du in eine andere Stadt ziehen würdest.
Wenn er immer noch das Sorgerecht hat ja.
Grenze den Vater nicht von deinen Kindern ab, nur weil du dich von ihm trennst!!!!!!
Wie würdest du dich fühlen, wenn dein Mann das mit dir machen würde? Lernt doch endlich einmal, miteinander friedlich aus zu kommen.
Ihr tut mir leid.
Warum?
Unsinn reagiere nicht drauf
Weil ihr euch getrennt habt. Sowas wiegt immer schwer. Ich kenne das Gefühl.
@ Shishka
Das ist kein Unsinn, erkläre mir nicht, wie ich fühlen soll! Stell dir vor dein liebster Mensch stirbt und jemand sagt dir: " Hör auf zu trauern" wie würdest du dich da fühlen?
Was hat denn bitte jetzt sterben damit zutun???
Das ist ein Sorgerechtsstreit und nichts weiteres..
War ja klar das du es nicht verstehst...typischer Troll.
Bitte??? Scheinbar du verstehst hier nichts
Hör einfach auf und trolle jemanden anderes. Danke!
Womit soll ich aufhören? Nur du darfst hier schreiben?
Ja er ist der vater er muss gucken ob es passend für euer Kinder ist..!!
Nein, dazu hat man auch bei gemeinsamen Sorgerecht keinerlei Anspruch drauf.
Trotzdem, er macht sich sorgen über die/euch, wo ihr leben wollt und so und wenn du das nicht möchtest dann möchtest du das ja auch nicht aber ich würde ja sagen das er das wissen und gucken darf wo ihr wohnen wird .. Wünsche ihnen noch Viel Glück
Leider macht er sich keine Sorgen wie wir dann Leben.
Er will mir nur das Leben zur Hölle machen (Seine eigene Aussage)
Und schließlich sieht er auch damit, das er alleine es nicht schafft sein Haus abzuzahlen
Ja ich kenne solche Typen ganz gut. Ich kann dich ganz gut verstehen... Ex von meiner Tante ist auch so einer.
Aber es ist doch verständlich das ich nicht in ein "Loch" ziehe.
Innerhalb der gleichen Stadt brauchst Du normalerweise seine Unterschrift nicht. Dieser Umzug hat keine große Auswirkung auf das Kind.
Und nein, in Deiner neuen Wohnung hat er nichts verloren.
Bei gemeinsamen Sorgerecht brauchst Du seine Unterschrift und Einwilligung nur dann, wenn sich da Folgen für die Zukunft des Kindes daraus ergeben können.
Z.B. bei Kontoeröffnungen, OPs, Umzügen außerhalb der Stadt/des Kreises, Religionszugehörigekeit, Psychotherapien, Schulwechsel u.ä.
Alltagsentscheidungen triffst Du alleine.
§ 1687 Bürgerliches GesetzbuchAusübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht,
nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in
Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung
ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei
dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf
Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die
Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen
Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in
der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer
abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange
sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer
gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat
dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der
tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4
einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes
erforderlich ist.
Also ich glaube nicht das er die Wohnung anschauen muss. Hauptsache das ist kein LOCH. Du und die Kinder müssen sich in der Wohnung wohlfühlen und nicht er!!!!
Er behaart darauf, ich werde mich mal beim Jungendamt informieren müssen.
Er kennt ja auch meine jetzige Wohnung.
Ich will mir ja eine größere Wohnung nehmen, ich habe jetzt eine 3-Raumwohnung und suche eine 4-Raumwohnung, damit jedes Kind ein eigenes Zimmer besitzt.
Ich versuche seit einem Jahr friedlich auszukommen, leider ist mein Expartner ein Narzisst und das Leben ist einfach nur anstrengend.
Ich grenze ihn absolut nicht aus. Er kommt aller 2 Tage und verbringt Zeit mit den Kindern.