führungszeugnis , sorgerecht
Hallo,
Meine Freundin hat einen neuen Partner und nun von seiner Vergangenheit erfahren das er schon vorbestraft ist was aber schon einige Jahre her ist und seid dem war er auch nicht mehr auffällig.er kümmert sich auch echt liebevoll mit um ihre Kinder. Nun hat sie Angst falls ihr Ex Mann mal vor Gericht gehen sollte und das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn beantragen will das Führungszeugnis beantragen lässt von dem neuen Lebensgefährten meiner Freundin . Geht das so einfach darf der Richter das wenn keine Gründe vorliegen ? Das alleinige Sorgerecht hat die Mutter vor 1.5 Jahren erst zugesprochen bekommen da der leibliche Vater sich kaum gekümmert hat und Drohungen ausgesprochen hat etc.
5 Antworten
das steht dem kv überhaupt nicht zu. die mutter kümmert sich um die kinder alleinerziehend mit ihrem freund. warum sollte der kv irgendwann das alleinige sorgerecht beantragen wollen? was geht den kv der neue freund der mutter an? es sei denn der freund schlägt, missbraucht oder misshandelt die kinder, dann wäre es kindeswohlgefährdend und er würde seine kinder dort rausholen wollen und dann natürlich das asr beantragen.
da sie asr erst bekommen hat, besteht wohl keine chance das sich dies wieder ändern sollte. er darf seinen umgang nachgehen, er darf fragen stellen nach ausbildungsstand, gesundheit etc, darüber muss sie aussagen geben und er darf unterhalt zahlen. sämtliche infos kann er sich mit steigenden alter der kinder bei diesen selber holen.
Nein, von ihrem neuen Freund will niemand ein Führungszeugnis. Probleme kann es nur geben, wenn er durch Kindesmißhandlung oder Kindesmißbrauch aufgefallen ist.
Alles andere würde einen Richter nicht interessieren.
Also so ganz ohne Grund wird da wohl keiner drauf kommen und ein Führungszeugniss beantragen wollen und wenn er sonst ein guter Kerl ist wird da wohl der Ex nich ohne Tipp drauf kommen! Aber ehrlich gesagt wird auch kein Richter der Welt, also ich lehne mich jetzt einfach mal soweit aus dem Fenster, einer Mutter das alleinige Sorgerecht was er ihr erst gegeben hat, wieder weg nehmen und dem Vater geben der sich so benommen hat das er es ihm weg genommen hat!!! Und da ändert wohl auch das Führungszeugniss des neuen Partners nix drann!!! Also ganz ruhig bleiben, alles ist und bleibt gut ;-)
Ist er wegen Kindesmißbrauch vorbestraft oder wegen anderer Gewalttaten oder wegen Drogendelikten? Ein Richter darf alles erfahren wenn er will. Es reicht wenn dein Ex-Mann die Eignung deines neuen Partners anzweifelt.
Ein Richter darf alles erfahren wenn er will.
er darf erfahren was mit dem verhandelten fall in zusammenhang steht. mehr bekommt er nicht.
Warum sollte der Vater plötzlich das Sorgerecht beantragen wollen? Im Streitfall wird ein psychologisches Gutachten des Kindes unter Einbeziehung aller Beteiligten erstellt. Das zählt mehr als ein alter Eintrag im Führungszeugnis.