kann ich das Alleinige Sorgerecht mit meinem neuen Partner teilen?
Der Vater meiner Tochter und ich waren schon vor der Geburt getrennt, ich bk in einer neuen Beziehung würde nun aber gern wissen, kann ich mit ihm auch ohne Hochzeit das alleinige Sorgerecht teilen? Der leibliche Vater hat sich bisher nur ab und an mal um einen Besuch gekümmert, wenn die Ausländerbehörde ihn gezwungen hat.
3 Antworten
Nein, entweder dein jetziger Partner adoptiert dein Kind oder nur du hast das Sorgerecht. (Vorausgesetzt der leibliche Vater hat kein Sorgerecht)
Geht auch so, habe die Tochter meiner Partnerin auch adoptiert und sind nicht verheiratet (noch nicht) .
Der leibliche Vater muß mit der Adoption einverstanden sein.
Nein, das geht nicht.
Wenn Du den Neuen heiraten würdest und immer noch die alleinige Sorge hast, dann hat der Neue automatisch die sogenannte "kleine Sorge" gemäß
§ 1687bSorgerechtliche Befugnisse des Ehegatten
(1) Der Ehegatte eines allein sorgeberechtigten Elternteils, der
nicht Elternteil des Kindes ist, hat im Einvernehmen mit dem
sorgeberechtigten Elternteil die Befugnis zur Mitentscheidung in
Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes. § 1629 Abs. 2 Satz 1 gilt entsprechend.
(2) Bei Gefahr im Verzug ist der Ehegatte dazu berechtigt, alle
Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind;
der sorgeberechtigte Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten.
(3) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1
einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes
erforderlich ist.
(4) Die Befugnisse nach Absatz 1 bestehen nicht, wenn die Ehegatten nicht nur vorübergehend getrennt leben.
Generell ja, aber ruf morgen einfach im Standesamt an, wie genau das geht.
Nein, generell geht das überhaupt nicht.
Der leibliche Vater hat kein Sorgerecht, aber mein Partner kann meine kleine ja erst mit einer Hochzeit adoptieren soweit ich weiss