Der Gläubiger im 1. Rang wurde gelöscht. Rutscht jetzt automatisch der Gläubiger der im 2. Rang steht in den 1. Rang auf! Oder muss das beantragt werden?
Ja Grundbuch! Danke für den Hinweis!
4 Antworten
Soweit ein Recht im Grundbuch gelöscht ist, rückt ein bis dahin rangmäßig nachfolgender Eintrag in der Weise im Range nach, dass, ungeachtet dessen numerischer Bezeichnung, für ihn die erst Rangstelle gilt; die Rötung (Löschung) der alten Erststelle im Grundbuch ist dabei Voraussetzung.
Es besteht folglich kein weitere Handlungsbedarf zur Korrektur der Rangstelle.
Wenn es das Recht im ersten Rang nicht mehr gibt, hat logischerweise nun der Gläubiger im ehemals zweiten Rang den ersten inne.
In der Regel hat die Bank im zweiten Rang die Rückgewähransprüche abtreten lassen. Insofern ist eine Neuvalutierung nicht so einfach der ersten Rangstelle möglich.
Du redest vom Grundbuch ?
Nein - der erste Rang KANN bis zur gleichen Höhe neu vergeben werden
Okay ..dann letzteres ...kenne mich nicht so aus ...dachte aber ja auch immer man rutscht rauf ...und plötzlich stand da ne andere Bank im ersten rang
Das ist Unsinn. Was soll da neu vergeben werden, wenn das Recht gelöscht wurde? Man kann allenfalls ein neues Recht eintragen und mit allen vorrangigen Gläubigern einen Rangrücktritt vereinbaren.
Uns ist aber genau das so passiert - wir hatten ein Anspruch, gesichert im 2ten Rang - im Ersten rang war die Bank - und als das erledigt war hat der Eigentümer ein neues Darlehen im ersten Rang bekommen
Nein, da verwechselt ihr etwas. Ohne Grundbucheinsicht kann ich aber nur spekulieren. Denn das Grundbuchamt prüft natürlich bei einem Rangrücktritt, ob eure Bewilligung vorliegt. Vielleicht war das Darlehen auch nur getilgt und die noch vorhandene Grundschuld wurde zur Sicherung eines neuen Darlehens genutzt. Das ginge natürlich. Aber einmal gelöscht ist gelöscht.