defektes iPhone (Privatverkauf) gekauft, wer ist im Recht?
Ich habe ein iPhone auf willhaben gekauft, also Privatverkauf. Der Verkäufer hat es eingeschaltet und war alles in Ordnung. Jedoch habe ich es Zuhause dann aufgeladen und habe bemerkt das Gerät hat Ladeschwierigkeiten und läd nur ab und zu (mittlerweile lässt es sich garnicht mehr einschalten). Er hat auf willhaben nur erwähnt, dass ein neuer Akku eingebaut wurde, nichts von Ladeschwierigkeiten. Jetzt hab ich ihm angeboten mir wenigstens den halben Kaufpreis rückzuerstatten, jedoch weigert er sich. Wer ist nun im Recht?
3 Antworten
Wer Recht hat hängt davon ab, was genau in der Anzeige stand und was sonst noch so vereinbart war, insbesondere im Hinblick auf einen Gewährleistungsausschluss.
Grundsätzlich hat man als Käufer auch gegenüber einer Privatperson Gewährleistungsansprüche. Grundsätzlich kann ein defekter Akku auch einen Mangel darstellen, der den Käufer dazu berechtigt, entweder die Reparatur oder die Rückerstattung des Kaufpreises zu verlangen (§ 439 Abs. 1 BGB).
Für eine genauere Beantwortung der Frage wäre also interessant,
1. wann der Kauf war und wann die Probleme aufgetreten sind
2. was der genaue Inhalt der Angebots war
3. und ob ein Gewährleistungsausschluss entweder in der Anzeige oder vor Ort vereinbart war. Hierfür ist auch nicht zwingend erforderlich, dass ausdrücklich in der Anzeige steht, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist. "Gekauft wie gesehen" oder ähnliche Formulierungen sind auch ausreichend.
Liegts am Handy oder am Ladegerät, das Ladegerät wäre ja nicht schwer zu ersetzen.
Hat er den Akku einbauen lassen? also von na Firma? Dann hast du ja Gewährleistung auf die Reparatur.
Man sollte wirklich nichts im Privatverkauf kaufen denn da sind viele Betrüger.Leider ist dein Verkäufer im Recht.
Wie kommst du darauf, der Verkäufer sei im Recht?
Aber wieso? Wenn ich für etwas bezahle, habe ich doch das Recht auf eine funktionsfähige Ware?
Nein, nein liegt am Akku, es zeigt an dass es ladet, aber es ladet nicht