KFZ Kaufvertrag nur Mangelhaft ausgefüllt(Daher Ungültig)

2 Antworten

Nein, wenn beide Parteien ihn unterschrieben haben und es geht auch ein Kaufgegenstand aus ihm hervor, dann ist er nicht ungültig. Was den Motorschaden an geht, geht es max. um die gesetzliche Sachmangelhaftung. Wurde diese im Vertrag ausgeschlossen, so musst du dem Verkäufer nachweisen, dass er etwas von einem Schaden wusste und ihn dir verschwiegen hat. Dann muss er entweder reparieren lassen oder den Vertrag rückgängig machen.

xXBumPXx 
Beitragsersteller
 25.02.2014, 17:24

Wie sollte ich Ihm nachweisen können das er etwas von dem Motorschaden wusste es aber verschwiegen hat?

bubukiel  25.02.2014, 17:32
@xXBumPXx

Na eben, und damit ist das Problem für den Verkäufer vom Tisch. Es sei denn, er hat die Sachmangelhaftung nicht ausgeschlossen. Dann muss erfür den Schaden erst mal einstehen, oder dir nachweisen können, dass der Motor bei Übergabe ok war. Man kann aber auch nach nur 70 KM einen Motorschaden absichtlich hin bekommen. Übrigens, ein "Garantie-Recht" gibt es nicht. Garantie ist immer freiwillig.

xXBumPXx 
Beitragsersteller
 25.02.2014, 17:50
@bubukiel

Nun noch eine Frage : In dem Kaufvertrag steht folgender satz :

Auf Grund nachstehender und umseitiger Bedigungen, die sorgfälltig durchgelesen und vollinhaltlich angenommen werden,obwohl beide Vertragsparteien grundsätzlich zu Änderungen bereit sind, kauft :

Name etc.

Soweit ich mich erinnere war doch keine Rückseite und auf meiner Kopie erst recht nicht, liegt es in meiner Hand mir die Rückseite vor unterschreiben zu besorgen oder in seiner Hand? weil dann wäre zumindest aus meiner Sicht ja der Kaufvertrag ungültig?

bubukiel  25.02.2014, 18:14
@xXBumPXx

"Auf Grund nachstehender und umseitiger Bedigungen, die sorgfälltig durchgelesen und vollinhaltlich angenommen werden"

Vor Unterschrift eines Vertrages sollte man ihn auch durchgelesen und verstanden haben. Der obige Satz steht am Anfang des Vertrages und du scheinst ihn nicht gelesen zu haben. Der Vertrag ist gültig und es geht nur um die Sachmangelhaftung. Da ist entweder auf der Seite ein "Krutz" zu machen, oder unter "Sonstiges" ein Hinweis darauf ob JA oder NEIN

xXBumPXx 
Beitragsersteller
 25.02.2014, 18:35
@bubukiel

Alles Klar, hab verstanden.. Ich hab verkackt..

Danke für deine Hilfe!

bubukiel  25.02.2014, 18:58
@xXBumPXx

So würde ich das jetzt aber nicht aus drücken. Du hast für den nächsten Kauf wieder etwas dazu gelernt. Das passt doch schon eher.

Wichtig ist bei einem Kaufvertrag ob die Sachmangelhaftung ausgeschlossen ist oder nicht. Als Privatverkäufer oder als Vermittler kann die Sachmangelhaftung ausgeschlossen werden. Das muss aber im Kaufvertrag vereinbart sein. Ist es in einem Privatvertrag nicht vereinbart, muss auch der Privatverkäufer haften.