Dauer Lärmbelastung durch Nachbars Teichpumpe. Was kann ich machen?
Hallo zusammen. Wir leben in einer Reihenhaus Siedlung also Garten an Garten. Mein Nachbar hat sich jetzt in den Ferien einen Gartenteich gebuddelt und eine Teichpume installiert. Die Pumpe hat er "freundlicherweise" direkt meine Grundstücksgrenze gestellt wo sie nun hinter meiner Hecke den ganzen Tag vor sich hinpumpt. Das nervige ist nur, die macht ein Geräusch wie ein kleiner Fön und das so laut, dass es keinen Spaß mehr macht auf der Terrasse zu sitzen weil ständig dieses Brummen zu hören ist. Auf meine Bitte die Pumpe doch bitte woanders hinzustellen oder sie im Boden einzulassen ist nicht eingegangen, wurde eher sogar patzig.
Ich habe nun mal mit so einem Dezibelmessgerät gemessen und das zeigt in einem Meter entfernung ca. 65-70 dB an. Bis zur Terrasse sind es noch gute 3 Meter und auch hier ist das Geräusch noch 50-55 dB laut. Doof ist, dass ich eigentlich hinter meiner Hecke gerne auf der Liege liege also so 1,5 m entfernt. Das geht nun nicht mehr weil der Krach echt nervt. Sogar im Wohnzimmer kann man es hören und das bei geschlossenem Fenster !
Soll ich damit mal zu Ordnungsamt gehen ? Snd die dafür zuständig?
Liebe Grüße Maike
3 Antworten
Danke fur die schnellen Antworten !! Kann ich einfach zu einem Schiedsmann gehen oder muss ich da erst einen Antrag stellen oder wie geht das ?
Und was kann der ausrichten ? Muss ich davor zu nem Anwalt ?
Als Schiedsmann kann ich nur raten: gehe zu Deinem. Das zuständige Ordnungsamt wird Dir die Adresse geben. Die gemessenen DB sind nicht ausschlaggebend!, es ist eine Emission - Lärm. Das darf in Wohnsiedlungen nicht sein. Das wußte schon Wilhelm Busch. ... wenn es dem Nachbarn nicht gefällt. Wenn es störend ist, muß es abgestellt werden! So einfach ist das! Schau mal unter Google: Schiedsamt
Die gemessenen DB sind nicht ausschlaggebend!
was denn sonst?
Ordnungsamt, hmmm, tja.. Da wird nichts rumkommen...
Meiner Meinung nach hilft da nur Sabotage, aber mehr sag ich dazu nicht^^
jaaa ... stimmt ... deswegen sind ja jetzt auch alle Richter arbeitslos!
Schiedsmann willst du sein? Du bist wohl eher nen Troll!
JoScho bezieht sich auf landesrechtliche Regelungen. Wenn in dem betreffenden Bundesland für diesen Sachverhalt ein Verfahren vor der Schiedsperson vorgeschrieben ist, wäre eine Klage unzulässig, wenn diese Regelung nicht beachtet wird.
Es gibt Schiedsämter = vorgeschaltete Gerichtbarkeit; Rechtsanwälte können da nichts ausrichten, weil die Gerichte jegliche Klagen abweisen MÜSSEN.