Berichtsheft in der Aubildung DSGVO problematisch?
Hallo,
mir stellt sich neuerdings eine Frage.
Nach der neuen DSGVO, dürften Azubis die Daten ihrer Kunden weder im Berichtsheft speichern, noch an dritte (bei der Abschlussprüfung) der IHK weitergeben. (dabei zählt schon allein der Name der Firma für die man einen Auftrag ausgeführt hat im Zusammenhang mit dem erworbenen Arbeitsauftrag)
Bei meinem Beispiel, ich bin Webentwickler und habe Kundendaten (Firmenname + gekaufte Leistung) in meinem Berichtsheft stehen von ca. 20 Unternehmen. Ich müsste theoretisch die Erlaubnis aller einholen, ob ich die Daten an dritte weitergeben darf.
Bitte hier um antworten.
6 Antworten
Kann wohl nur ein Jurist, mindestens aber Dein direkter Vorgesetzter beantworten.
Mein Tipp: Schreibe im Berichtsheft erst einmal nichts von Kunden oder Projekten, nutze Verweise.
Z.B. "[Kunde 1] hat in [Projekt 4711] Anforderung XY gestellt". Pflege dann zunächst in einer separaten Tabelle die Klarnamen von Kunden und Projekten.
Ja, das ist natürlich eine Möglichkeit, ich bin aber kurz vor der Abschlussprüfung und schreibe keine 3 Jahre Berichte neu :D Ich verweise dann lieber darauf dass nach der neuen DSGVO ich das Berichtsheft leider nicht mehr vorlegen darf(wenn denn diese Annahme von mir stimmt).
Zum einen:
Zunächst mal ist ein Firmenname nicht von der DSGVO erfasst ("Fantasiename GmbH") weil es kein personenbezogenes Datum ist.
Es sei denn, es ist wirklich ein eindeutiger Personenbezug enthalten: "Vorname Nachname Dienstleistung".
Zum anderen:
Da hat dein Ausbilder aber mächtig gepennt: Ein Berichtsheft ist kein Tätigkeitsnachweis. Der Tätigkeitsnachweis kann Internas, Zeit-, Ortsangaben und Kundendaten enthalten, ein Berichtsheft nicht, denn das führst du nicht für deinen Arbeitgeber, Ausbilder oder dich, sondern zum Nachweis, dass du eine Ausbildung absolviert hast und damit zur Vorlage z.B. bei der IHK.
Ansonsten sehe ich das wie Sheireen1990.
Ich verstehe gar nicht warum die Namen der Kunden überhaupt genannt wurden. Es hätte doch vollkommen gereicht zu schreiben "Für einen Kunden eine Homepage programmiert". Der Name hätte überhaupt nicht auftauchen müssen.
Generell würde ich behaupten, hast du mit deinem Einwand recht. Die Namen + Auftrag dürften so nicht weitergegeben werden. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass der/die Prüfer bei der IHK etwas mit den Daten anstellen werden. Meist sehen sie sich eh nur Stichproben im Berichtsheft an und erst wenn der Prüfling droht durch zu fallen wird genauer hingeschaut.
Ich würde dein Berichtsheft so lassen, den Sachverhalt aber trotzdem mit dem Datenschutzbeauftragten deines Betriebes abklären, damit die Auszubildenden nach dir nicht das gleiche Problem haben.
Das sowas immer dem der DSGVO zugerechnet wird. Was den allgemeine Umgang mit Daten angeht, hat sich in Deutschland gegenüber der seit rund 20 Jahren geltenden Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes nahezu nichts geändert ... aber das nur nebenbei.
Zu deinem Problem: Wende dich an den Datenschutzbeauftragten deines Ausbildungsbetriebes.
Das finde ich in der Tat eine interessante Frage.
Gibt es nicht die Möglichkeit, die Firmennamen zu schwärzen? Mich würde auch interessieren warum die Firmennamen überhaupt angegeben wurden?
Grüße
Achso okay :D
Vielleicht wäre es wirklich sinnvoll sich mit dem Problem an die IHK zu wenden, da es ja wirklich viele Leute betreffen könnte.
Na ganz einfach, weil der Chef es so wollte haha :D
Aber ja, guter Einwand man könnte es übermalen, aber ich behaupte dass es sehr viele Azubis gibt die das ganze genauso machen vor allem bevor das alles mit der DSGVO war und jeder der der IHK nun die Daten unzensiert vorlegt würde sich nach meinem Verständnis in der Theorie strafbar machen.