Das alleinige Sorgerecht nach der Geburt behalten?
Hallo liebe Community, hätte eine Frage bezüglich der Frage, da mir das nicht so schlüssig ist. Und zwar: Bin ich im 5. Monat schwanger. Leider sieht es so aus als ob die Beziehung nicht mehr lange hält, trotz Bemühungen von beiden Seiten. Hoffe aber natürlich das die Beziehung hält. Aber falls es doch der Fall sein sollte, würde ich gerne das Alleinige Sorgerecht behalten. Nach der Geburt hat man das ja, aber der Vater kann ja dagegen klagen. Ich will ihm das gemeinsamen Kind weder vorenthalten oder ihn ausschließen. Er könnte das Kind so oft sehen wie er möchte, würde ihn einbeziehen. Da mir trotz Trennung dann ein gutes Verhältnis wichtig wäre. Desto trotz ist der Lebensmittelpunkt bei mir, ich habe mein Baby 9 Mon. unter meinem Herzen getragen und mit Schmerzen zur Welt gebracht, da finde ich das es ist mir zumin. zusteht und mir ist da auch wohler bei. Hat jemand Erfahrung und kann mich diesbezüglich informieren, ob ich das Alleinige Sorgerecht behalten kann?
Danke im voraus. Lg :)
6 Antworten
dir steht garnichts zu. du bist nichts weiter als der austräger des kindes. gemacht hast du es nicht allein und es gehört dir auch nicht. sollte also die beziehung zu ende gehen, hat dein partner oder zukünftige ex die gleichen ansprüche wie du. er hat wie du umgangspflicht, da das kind das recht auf umgang mit beiden eltern hat.
weiterhin hat er wie du auch, unterhaltspflicht und das recht auf gemeinsames sorgerecht. letzteres ist selbstverständlich. wenn das baby geboren wird, wird er die vaterschaft anerkennen und das gemeinsame sorgerecht von dir fordern wenn er das will. das könnt ihr dann gleich dort erklären.
solltest du dies nicht tun, wird er zum gericht gehen und dort das gemeinsame sorgerecht einfordern und bekommen. kostengünstiger ist für dich die variante beim jugendamt. zudem das verweigern des gsr gegenüber dem vater ein schlechtes licht auf dich wirft und nicht dem kindeswohl entspricht.
umgang wird der vater ebenfalls fordern, so er einverstanden ist, dass das kind bei dir lebt. der mindestumfang wäre ca:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite wochenende von fr-sonntag
- hälftige ferien und feiertage
- drei wochen sommerurlaub
bis hin zum wechselmodel oder das das kind beim vater aufwächst ist dahingehend alles offen und möglich.
statt deiner besitzansprüche an etwas das dir nie gehören wird, solltest du dir erstmal klar werden was du willst in deiner beziehung. wenn du die beziehung weiterleben willst und den mann an deiner seite als deinen partner siehst, dann ist gemeinsames sorgerecht selbstverständlich für dich. wenn nicht, ist die beziehung von deiner seite aus nicht ehrlich und nicht gleichberechtigt gelebt.
selbst wenn der lebensmittelpunkt erstmal bei dir ist, kann dies in 3-4 jahren schon wieder ganz anders aussehen. das ist immer nur für den moment und nur solange wie ihr euch darüber einig seit.
Nö, es gibt nur wenig, wofür man dem Vater hinterherlaufen muss.
ich glaube ehr du hast verstehend lesen nicht gelernt. er wird klar seine ansprüche an dich stellen und die hat er genauso wie du. dazu gehört, ebenfalls der anspruch und der wäre völlig berechtigt, dass er das kind nach der geburt abholt und zu sich holt. für dich gilt dann sicher das gleiche: du darfst sein kind so oft sehen wie du willst und du darfst vielleicht auch alles mitentscheiden.
wie gesagt: es ist dein kind nie gewesesn, sondern euer gemeinsames kind. deine besitzansprüche musst du mal behandeln lassen, dass ist krankhaft und spielt dem vater das kind recht zügig in die hände bei dir. versuche die sache aus elternebene zu sehen und erlerne die, das ist ein prozess in dem man sich auf augenhöhe bewegt und dazu gehört auch gemeinsames sorgerecht.
in den letzten 10 jahren brauchte ich von kv eine unterschrift für die betreuungszeiten in der tagespflege. ein netter brief in jahr zwei des kindes an die dame im amt, das das garnicht notwendig ist, hat sie dazu bewogen solche dinge zu unterlassen. ansonsten läuft alles durch meine hand: kitaanmeldung, schulanmeldung, hortanmeldung und demnächst kündigung, essenanmeldung, reisen etc. einziges was wir gemeinsam immer machen ist bei auslandsreisen formulare auszufüllen und durch kv zu unterschreiben zu lassen, damit hier nicht irgendwelche probleme entstehen. aus uns hochstrittigen eltern ist ein elternpaar auf augenhöhe geworden mit gemeinsamen sorgerecht und einer klasse gesprächsebene. und er hat umgang wann immer mgl. und wann immer er will und auch vor allem wenn ich es will - damit ich in ruhe arbeiten gehen kann. da willst du mal hinkommen.
Blablabla
vielleicht ist es das beste, der vater nimmt das kind direkt nach der geburt zu sich in obhut. du scheinst nicht fit für kinder.
Aha.
Eine gute Elternbeziehung ist blablabla für Dich.
Dann lass das mal den Richter mitbekommen.
Ich habe da die Erfahrung von vielen Eltern - nein, Du wirst die alleinige Sorge nicht behalten. Er wird die gemeinsame Sorge bekommen. 94% aller Verfahren enden mit dem gemeinsamen Sorgerecht.
Und DU zahlst, wenn er klagt und die gemeinsame Sorge erhält.
Aber .... die gemeinsame Sorge ist nicht das, was sich so mancher Vater denkt.
Du brauchst seine Unterschrift nur dann, wenn Du mit Kind außerhalb der Stadt/des Kreises umziehst, ein Konto fürs Kind eröffnest, Religionszugehörigkeit, OPs und Psychotherapien.
Im Alltag bestimmst Du ganz alleine, genau wie er während des Umgangs alleine bestimmt. Und das schon, wenn er die gemeinsame Sorge noch gar nicht hat.
§ 1687 Bürgerliches GesetzbuchAusübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
(1) 1Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur
vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten,
deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr
gegenseitiges Einvernehmen erforderlich.
2Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen
Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich
aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten
des täglichen Lebens.
3Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben.
4Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat
dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der
tatsächlichen Betreuung. 5§ 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
(2) Das Familiengericht kann
die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder
ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
Entscheidungsbefugnisse des nicht sorgeberechtigten Elternteils
Für jeden Elternteil, der nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist und bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder eines sonstigen Inhabers der Sorge oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aufhält, gilt § 1687 Abs. 1 Satz 4 und 5 und Abs. 2 entsprechend.
Ich glaube manche lesen hier nicht richtig 😠😡😠😡😠😡 er könnte sein Kind so oft sehn wie er will oder abholen. Am Wochenende dahin und alles mit entscheiden. Abet lese oft von anderen wenn iwas ist mit papierkram und solche Sachen muss man sich erst die Unterschrift vom kindsvater holen etc. Von Leuten die keine Ahnung haben reißen hier manche ganz schön ihr großes dummes ma*l auf!
du schreibst sehr viel von emotionaler ebene und hast brett vor dem kopf gerade. nimm das mal ab und schau ins reale leben.
di rnimmt keiner was weg, was dir eh nicht gehört. es bedarf sehr weniger sachen zur gemeinsamen entscheidung. entledige dich deiner falschen berater und bau mit dem vater eine gemeinsame ebene auf. ihr werdet eltern und du willst in ruhe entbinden, in ruhe dein kind kennenlernen und in ruhe aufwachsen sehen. du willst sicher nicht gleich vom wochenbett aus durch diverse gerichte marschieren mit anwälten am hals und entscheidungen die dir sehr weh tun könnten. finde gemeinsame gespräche mit dem kv und beziehe diesen ein.
einzige unterschrift die wir bräuchten wäre für bankgeschichten meines kindes. die laufen auf meinem namen und teilweise auf dem namen meiner schwester. mein kind hat ein tagesgeldkonto und hatte ein sparbuch. das tagesgeldkonto ist ihm geblieben, da günstiger und es ist eine kontonummer im buch meiner schwester auf dem ich monatlich was einzahle. mit 18 wird es normal auf den namen des kindes übertragen. oder eben umgeschichtet, wie auch immer. ob wir das in 5 jahren wieder anders sehen als eltern ist doch völlig egal. momentan findet er es gut so. reden und nachdenken ist hier etwas das du schnell lernen musst.
Du brauchst kaum Unterschriften. Für die weiterführende Schule, fürs Konto, für OPs außer Notops.
Und die kannst du im schlimmsten Fall vom Gericht ersetzen lassen.
Allein für solche Aussagen von dir könnte ER das alleinige Sorgerecht beantragen und würde unter Umständen sogar Recht bekommen, je nach Gericht.
Nein, das langt auch für ihn nicht für die alleinige Sorge.
Misshandlung, Missbrauch oder totale Nichterreichbarkeit sind die einzigen Gründe.
nein könnte er nicht beantragen, für ihn gilt das gleiche
Was spricht gegen ein gemeinsames Sorgerecht? Das sagt ja nichts darüber aus wo der Lebensmittelpunkt des Kindes ist.
Weil ich wenn es hart auf hart kommt, die Entscheidungen treffen möchte und das ich im Allgemein auf der sicheren seite bin. Jeder rät einen davon ab das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Viele bereuen es
"Wenn es hart auf hart kommt"????
Jene, die vom gemeinsamen Sorgerecht abraten sind meist die, die nicht wirklich auf Harmonie --> zum Wohle <-- des Kindes aus sind.
Streitigkeiten um ein Kind oder über ein Kind auszutragen ist nichts für kluge und noch weniger für harmonisch gesinnte Gemüter.
Also ganz gleich ob ihr euch als Kindes-Eltern verträgt oder nicht. Ihr solltet beide (ausnahmslos!!) friedlich zueinander gesinnt sein, die ganzen Streit behafteten Tipps eurer Umgebung links liegen lassen und alles daran setzen, dass das Kind ein erfülltes und zufriedenes Leben hat!
Beherzige diese Worte, denn der Kindesvater ist/war bestimmt kein Unmensch, sonst wäre es ja nicht zur Zeugung des Kindes gekommen, nicht wahr?
Ich wünsche euch alles Gute.
in deiner umgangszeit kannst du die entscheidungen auch allein treffen. gsr beinhaltet 3-4 entscheidungen im leben des kindes die ihr gemeinsam klärt: taufe, name des kindes, weiterführende schule, nicht lebensnotwendige op. alles andere entscheidest du im rahmen deiner umgangszeit.
wenn der vater seinen umgang hat, entscheidet er im rahmen seiner alleinigen alltagssorge alles allein. wo also hast du sachen die du nicht entscheiden kannst?
du musst das gsr nicht beantragen, das kann er auch allein tun und wird es dann vom gericht bekommen. wo siehst du hier eine gleichberechtigte elternebene?
Da kann "jeder" abraten wie er will.
Er wird die gemeinsame Sorge erhalten.
Geht eigentlich nur darum, ob ihr kostenlos Sorgererklärungen beim Jugendamt abgebt oder ob der Vater vor Gericht ziehen muss, dort die Sorge erhält und du zahlst.
wie kommst du darauf das du mehr Rechte am Kind hast als der Vater ? wenn er das gemeinsame Sorgerecht haben möchte wird er es auch bekommen , das kannst du nicht verhindern .....
Ich glaube manche lesen hier nicht richtig 😠😡😠😡😠😡 er könnte sein Kind so oft sehn wie er will oder abholen. Am Wochenende dahin und alles mit entscheiden. Abet lese oft von anderen wenn iwas ist mit papierkram und solche Sachen muss man sich erst die Unterschrift vom kindsvater holen etc. Von Leuten die keine Ahnung haben reißen hier manche ganz schön ihr großes dummes ma*l auf!