Reisen mit der Tochter wenn ich das alleinige Sorgerecht habe?
Hallo, mein ex Partner und ich haben nach einer Trennung wegen häuslicher Gewalt ein sehr schlechtes Verhältnis. Auch seinen Vater "Pflichten" kommt er nicht nach. Umgang will er meist nur ca 1h alle 14 Tage wenn er mir damit eins auswischen kann... das einmal vorweg falls sich Menschen aufregen ich würde ihm die Tochter vorenthalten. Nun habe ich 2 fragen. 1. wie einfach kann ich mit unserer Tochter wenn ich das alleinige Sorgerecht habe verreisen? Es geht um 7 Tage Ausland in den nächsten Osterferien.
2. darf ich grundsätzlich wenn sie 5 ist mit ihr in dem Jahr bevor sie zur Schule kommt also noch mal eine große Reise über ca 6 Monate machen falls Sie dieses auch möchte?
Vielen Dank im Voraus
4 Antworten
Hallo Sandra,
alleiniges Sorgerecht bedeutet, dass eine Person, in der Regel ein Elternteil, dass alleinige Recht hat über die Erziehung, die Einschulung, den Wohnort, etc. des Kindes zu bestimmen.
Hätte der Vater des Kindes zusammen mit Dir das Sorgerecht, so müsstest Du jedes Mal seine Einwilligung einholen. Beim alleinigen Sorgerecht fällt das aus.
Deswegen kannst Du allein bestimmen wann Du, wohin und wie lange mit Deinem Kind verreist.
Es hat keinen Einfluss auf den zu zahlenden Unterhalt.
Alles Gute Dir....
Gruß, RayAnderson 😏
da du alleiniges sorgerecht hast, kannst du machen was du willst und regelst alle sachen des kindes im alleingang.
wenn du also in den urlaub für 7, 14 oder wieviel auch immer tage du willst, dann fährst du einfach und musst ihm darüber weder um erlaubnis bitten noch um seine zustimmung. da er eh keinen umgang wahrnimmt, kann er die stunde auch ein andermal nach dem urlaub wahrnehmen.
wenn du vor der einschulung noch mal mehrere monate verreisen willst ist auch das möglich. zu empfehlen ist es nicht, da kinder in der zeit vor der einschulung auf die schule vorbereitet werden im rahmen der vorschule.
wenn kv bis dahin also keinen regelmäßigen umgang hat und auch sein gemeinsames sorgerecht einfordert, kannst du tun wie es dir beliebt.
finde ich gut, wenn falsche kommentare gelöscht werden.
Wenn Du die alleinige Sorge hast, kannst Du verreisen, wie du lustig bist.
Dem Vater darfst Du allerdings den Umgang nicht 6 Monate lang verwehren, da musst Du eine andere Lösung finden.
Der Vater, auch ohne Sorgerecht, darf aber ebenfalls mit dem Kind verreisen. Das ist im Umgangsrecht mit drin.
Du buchst die Reise, packst eure Koffer und verreist. Viel Spaß!
Danke :)
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