das 2. mal zur Zeugenaussage vor Gericht

6 Antworten

das könnte an einer Neuverhandlung des Verfahrens liegen, falls der Angeklagte in Berufung gegangen ist oder Revision beantragt hat. Vergleich mal deine Ladungen, ob die letzte von einem höherinstanzlichen Gericht stammt.

KazeMusik 
Beitragsersteller
 06.10.2012, 19:40

Also die voherige ladung stammt vom selben gericht.

Wegen der gleichen Sache geht eigentlich nur, wenn er in Berufung gegangen ist.

Oder kann es sein, das er jemand anderem noch gedroht hat und der dich genannt hat da er ja schon aktenkundig ist.

Wiederaufnahme des Falles - entweder sind neue Tatsachen aufgetaucht oder das Ganze wird in einem anderen Kontext nochmal verhandelt.

Soll das soviel heißen wie, das ne falschaussage gemacht wurde? Oder das er seine arbeitsstunden nicht geleistet hat und jetzt in arrest muss?

Wahrscheinlich will er sich entschuldigen oder so ne kakke

Arwen45  06.10.2012, 19:26

Ja klar, vor Gericht - sorry, aber das ist Nonsens.