Hallo,weis jemand ob die Polizei einen Einsatz bei dem Sie gerufen wird dokumentieren und fasthalten muss?
Wir bräuchten eine Zeugenaussage eines Polizisten der gerufen wurde um einen Gegenstand in Besitz zu bringen,dieser aber nicht herausgegeben wurde weil er nochnicht bezahlt wurde.Der Polizist sagte damals zu demjenigen, bazahlen Sie,dann bekommen Sie den auch und damit war es für die Polizei werledigt.Da die ganze Sache nun vor Gericht ist,ist meine Frage ob dieser Einsatz und um was es da ging wohl dokumentiert wurde und nach 2 Jahren wohl noch einsehbar wäre.
3 Antworten
Der Einsatz dürfte im Tagebuch eingetragen sein. Da wird eigentlich alles reingeschrieben. Frage einfach mal bei der Dienststelle nach.
Mal davon abgesehen, wer auch immer derjenige war, der entweder bezahlen sollte oder der die Polizei gerufen hat und ob es sich hier eigentlich nur um Zivilrecht handelt.
Nein, nicht zu jedem Einsatz, zu dem die Polizei gerufen wird, muss ein Bericht geschrieben werden. Hilfreich wäre es zwar sicher, aber dann kommt man nicht mehr aus dem Schreiben von Sinnlos-Einsätzen heraus.
Wenn nichts Strafrechtliches/Ordnungswidriges passiert ist, was später durch Behörden verfolgt wird, gibts nichts an Berichten. So wie es klingt, lief es damals aber nur unter Zivilrecht und der Polizist war als Unterstützer da. Da würde ich auch nichts schreiben, da es eigentlich auch kein Einsatz für die Polizei gewesen ist, sondern etwas für einen Anwalt. Vor allem nach zwei Jahren wirds schwierig.
Offensichtlich hat es sich um Zivilrecht gehandelt. Da wird allenfalls der Einsatz als solches dokumentiert sein, aber was wer zu wem gesagt hat nicht. Wenn du großes Glück Hast, erinnert sich der Polizist noch daran, weil die Polizei relativ selten zu solch einem Kasperletheater hinzugezogen wird!