Kann man von einem Mietshaus Wohnungen einzeln verkaufen?
Habe ein kleines Mietshaus geerbt mit 4 Wohnungen. Darf man nun einzelne Wohnungen verkaufen , oder nur das gesamte Haus? Vielen Dank für die Antworten
6 Antworten
Das geht ohne weiteres. In meinem Nachbarhaus gibt es das, die meisten Wohnungen sind in Eigentumswohnungen umgewandelt worden, einige sind als Mietwohnungen des ehemaligen Vermieters geblieben, dem auch noch das Grundstück gehört. Was es dort für einen Knatsch gibt, ist kaum zu fassen. Die armen Mieter stehen vollkommen unter der Knute der Wohnungseigentümer. Schließlich sind die Wohnungseigentümer ja was Besseres!
Du brauchst für den Notar eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für alle Gebäude auf dem Grundstück. Grundrisspläne im Maßstab 1:100 mit den Raumbezeichnungen und mir Nummern versehen je Wohnung, Nutzungsfestsetzung für Gemeinschaftsräume (Treppenhaus, Heizraum...), alle Fassaden und Schnitte. Und m2-Berechnung der Wohnungen. Die Abgeschlossenheitserklärung wird beim Landratsamt eingereicht und bearbeitet. Damit dann zum Notar, der dann die Eigentumsanteile je Wohnung festsetzt und im Grundbuch eintragen lässt. Dann Wohnung verkaufen.
Man kann das Haus in Eigentumswohnungen umwandeln. Das bedarf aber auch einer Änderung im Grundbuch, da die einzelnen Eigentümer da dann eingetragen werden. Zudem braucht nan eine Teilungserklärung, die Klarstellt, wem was gehört (Wände, Türen, Fenster, Heizung, d.h. was Gemeinschaftseigentum und was Sondereigentum ist).
Es ist wahrscheinlich günstiger, zunächst einen Notar zu fragen (sind billiger als Rechtsanwälte).
Regulär könntest Du einzelne Zimmer verkaufen, oder gegen Bezahlung das Wohn und Nutzungsrecht eintragen lassen, Natürlich Zahlung von Nebenkosten vereinbaren !
Wenn die Baubehörde nicht zustimmen sollte, Nutzungsänderung ist das bei regulärem Verkauf dann schon !
so ein haus mit grundstück hat eine einzige eintragung im grundbuch als geschlossene einheit. willst du eine wohnung verkaufen, muß die gemeinde und die baugenehmigungsbehörde eine aufteilung des hauses in mehrere einzelwohnungen nach wohnungseigentumsgesetz genehmigen. das wird normalerweise genehmigt, mit ausnahmen zb in fremdenverkehrsgemeinden, da können die gemeinden der teilung widersprechen.