Darf Vermieter (GWG) Fenster im Treppenhaus, im Dachgeschoss absperren?

5 Antworten

Wie kann ich da vorgehen ?

Garnicht.

meine frage dürfen die das und Warum ?

Ja: Flur und Fenster sind dir nicht mitvermietet. Die Nutzung unterliegt dem ausschlieslichen Weisungsrecht des Eigentümers, die er weder begründen noch rechtfertigen, gar dir erlauben muss, weil es sein Nachbar so macht :-O

Auf gute Gründe wie Beschädigung der Fenster durch häufigen oder unsachgemäßen Gebrauch, Zuschlagen bei Sturm oder eindrigendem Starkregen bei Mieterabwesenheit käme es garnicht an.

G imager761

Rolex888 
Beitragsersteller
 27.10.2020, 13:20

Danke für die rasche antwort, ich kann von vornerein sagen, dass die Fenstern nie beschädigt worden, wie auch kein Regen und Schnee reindringen kann. Davor ist der Dach so abgeschirmt das es keine möglichkeit hat reinzuregnen, reinguschneien.

imager761  27.10.2020, 16:38
@Rolex888

Was genau ist dir dir an meinem Kommentar denn unverständlich geblieben? Das Fenster ist dir nicht vermietet, also bestimmt der Vermieter, ob es geschlossen bleibt ohne sich zu rechtfertigen, warum.

Stell dir vor es wäre dein Auto, das vor der Tür parkt und er würde da gern ab und zu die Motorhaube öffnen wollen :-O

Ich habe nur einige Gründe genannt damit es dir leichter fällt einzusehen, dass dich seine Entscheidung nichts angeht.

Vor 1 Jahr rum haben die im Dachgeschoss die Fenstern verrieglt, daher meine frage dürfen die das und Warum ?

Ja, das dürfen die, solange das kein Rettungsweg ist. Warum? Weil es ihr Eigentum ist.

Ich hatte das Problem vor Jahren auch mal. Mieter X beschwert sich, dass Mieter Y permanent das Fenster aufmacht, Mieter Y beschwert sich, weil Mieter X permanent das Fenster wieder schließt.

Das hat dann teilweise solche Ausmaße angenommen, dass man sich hinter der Tür gegenseitig aufgelauert hat, d.h. wenn der eine das Fenster aufgemacht hat, ist der andere kurz darauf rausgesprungen und hat es wieder geschlossen.

Ich habe die Teile dann alle Verriegeln lassen, da ich keine Lust auf diesen Kindergarten hatte.

Dagegen kannst Du gar nichts tun. Das Argument des Lüftens kann ich nur bedingt nachvollziehen, da es auch Mehrfamilienhäuser ohne Fenster im Treppenhaus gibt.

Klar darf der Vermieter (GWG) das.

Wo soll denn geschrieben stehen, dass das Fenster notwendigerweise öffenbar sein muss?

(Baurecht? Landesbauordnung? BGB? Coronaschutverordnung? etc.pp.?)

Nirgends, wenn es kein Rettungsfenster ist.

Die GWG meint vielleicht es wird kaputt gespielt, oder es schlägt ständig auf und zu, oder es hat öfter schon mal Schlagregen gegeben, oder, oder.

Gruß

Woher ich das weiß:Hobby
Rolex888 
Beitragsersteller
 27.10.2020, 13:18

Danke für die rasche antwort, ich kann von vornerein sagen, dass die Fenstern nie beschädigt worden, wie auch kein Regen und Schnee reindringen kann. Davor ist der Dach so abgeschirmt das es keine möglichkeit hat reinzuregnen, reinguschneien.

so wie von Dir beschrieben, sehe ich keinen Sinn in dieser Maßnahme. Ich habe auch keine logische Erklärung dafür, aber im Grunde kann es Dir selber auch gleichgültig sein

Rolex888 
Beitragsersteller
 27.10.2020, 13:24

Aus gesundheitlichen gründen lüfte ich es öfters durch, im Sommer staut sich die Hitze extrem da ich gleich unter dem Dachgeschoss Wohne. Sonnst habe ich Atemprobleme wenn sich hier die Hitze staut und nicht lüften kann, sonnst wäre es mir im grunde genommen egal.

Danke für die schnelle antwort

Darüber hast du nicht zu entscheiden, es ist nicht in deiner Wohnung. Wenn die HV das für notwendig erachtet ist das so hinzunehmen.