Dachausbau genehmigungspflichtig?
Ich möchte ein Dachgeschoss ausbauen, wobei sich der Ausbau tatsächlich nur auf den Innenbereich beschränkt - Fenster, Treppen etc. sind bereits bei Erstellung des Hauses für den späteren Ausbau eingebaut worden. Muss ich das trotzdem genehmgen lassen? (Wenn ja, wo steht das genau?)
Wo muss ich dann genau hin? EInfach direkt auf's Bauamt marschieren?
Ach ja, es handelt sich um ein Haus in Hamburg.
8 Antworten
Wenn es nur den Innenausbau betrifft, musst Du das nicht genehmigen lassen.
Du brauchst keine Genehmigung, wenn Du die Statik des Hauses nicht veränderst.
Wenn der Bauplan, welcher bereits im Grundbuch hinterlegt ist, diese Einbauten wie Fenster, Treppe etc. beinhaltet, dann ist die Inneneinrichtung alleine Deine Entscheidung.
Wurde das Dachgeschoß in der ursprünglichen Baugenehmigung bereits als Wohnraum definiert? Dann nicht. Bei Neuschaffung von Wohnraum im Dachgeschoß gilt meines Wissens nach Genehmigungspflicht (wegen Rettungswegen, Barndschutz etc.), allerdings weiß ich nicht, ob die Hamburger BO das auch so sieht, denke aber schon. Ein einfacher Anruf auf dem Bauordnungsamt reicht um dies festzustellen. Vorher aber bitte in die alte Baugenehmigung schauen!
Solange keine Nutzungsänderung dadurch erfolgt, muß man das nicht genehmigen lassen. Wer soll da schon nachfragen? Es muß also kein Bauantrag oder so etws gestellt werden. Das darfst Du einfach so machen.
Wenn es vorher laut Baugenehmigung eben KEIN Wohnraum war und Du jetzt Wohnraum draus machst, dann ist es eine Nutzungsänderung und Genehmigungspflichtig. Natürlich kannst Du das ignorieren - Aber Vorsicht: Du riskierst dann ein Bußgeld und was schlimmer ist, im Schadensfall den Versicherungsschutz!
Ich will ja nichts ignorieren, soll schon alles korrekt laufen, deswegen frag ich ja. ;-)
In den allermeisten Baubeschreibungen heißt es: Dachgeschoß ausbaufähig.
Dann bedarf es absolut keiner Genehmigung, um es weiter auszubauen. Und wegen der Versicherung: Da muß man lediglich den zusätzlich gewonnenen Wohnraum hinzurechnen. Das DG zählt immer als Wohnraum, ausgebaut oder nicht. Wenn es z.B.als Werkstatt genutzt werden sollte, dann träfe Nutzungsänderung zu, allerdings nur bei gewerblicher Nutzung.
Was heißt denn konkret Nutzungsänderung? Vorher war der Raum ungenutzt, nun soll Bad und Schlafzimmer rein.