Darf Vermieter einen rausschmeißen?
Guten Morgen,
folgende Situation:
Es besteht in unserer Mietwohnung ein Wasserschaden.
Unser Vermieter kündigt uns wegen Eigenbedarf zum 1.10 hin.
Er sagt, dass die Versicherung bestimmt bald anfangen will den Schaden zu beheben und anschließend trocknen usw.
Er meinte, wir müssen dann raus (Ferienwohnung etc.)
Wir sind aber schon auf der Suche nach einer neuen Wohnung.
Darf er uns einfach in (sagen wir 3-4 Wochen) einfach rausschmeißen wegen den Reparaturmaßnahmen?
Gibt es eine Frist die wir einhalten müssen? Wir wollen ungern in eine andere Unterkunft da es kein Sinn macht für die 3 Monate.
Was will der Vermieter tun wenn wir keine Ferienwohnung etc. finden sollten? Kann er Zwangsräumen? Wie lange kann sowas dauern?
Danke für eure Unterstützung!
5 Antworten
Wir schmeißen keinen, bekommen den lieben Mieter ja meistr auch gar nicht durch das Fenster oder die Tür und wenn doch, soviel Pflaster haben wir nun auch nicht.
Zudem:
Deine Hausratversicherung leert doch den geschädigten Bereich, sorgt für eine Ersatzwohnung (Jugendherbergen sind auch wieder auf) und Dein Vers.-Berater/Makler geht einfach nicht ans Telefon?
Nun, du kannst mit der Reparatur eines Wasserschadens nicht ewig warten, da sonst die Bausubstanz massiv geschädigt werden könnte.
Der normale Weg ist, dass die Mieter so lange (bei dir gilt eben die Frist 1.10) in eine Ferienwohnung oder Ähnliches ziehen, damit der Schaden schnellstmöglich behoben werden kann, dies wird in aller Regel von der Gebäudeversicherung übernommen.
So ist der Weg wenn sich Mieter und Vermieter verstehen, wenn man im Clinch liegt sieht das natürlich ein wenig anders aus.
Nein, kann er nicht.. wenn er euch wegen Eigenbedarf gekündigt hat, hat er auch das mietende angegeben
nein, kann er alles nicht
außer er sucht und bezahlt euch die ferienwohnung und ihr seid damit einverstanden
oder seine versi halt, aber auf jeden fall er oder gehilfen
Da ein Wasserschaden entstanden ist kann es zu Schimmelbelastung kommen oder das Mauerwerk kann schaden nehmen. Wenn das so ist, dann kann der Vermieter euch sofort raus schmeißen weil ihr gefährdet seid. Entweder durch Schimmel oder durch ein gefährdetes Mauerwerk.
Liegt eine Gefahr für euch bereit und bedarf die Wohnung einer professionellen Sanierung müsst ihr zu euren eigener Sicherheit da raus.
Die Frage ist ob eine solch große Gefahr besteht. Das jedoch kann ich nicht beurteilen
Du brauchst mir nichts erzählen. Das ist erst vor wenigen Wochen eingetreten bei mir. Die Mieterin hat sich geweigert auszuziehen. Ein Anruf bei der Stadt mit Erläuterung der Situation dass eine akute gesundheitsgefährdende Situation vorliegt und es kam ziemlich schnell die Polizei. Die Dame wurde in einer von der Stadt betreute Notunterkunft verlegt. Das Haus in dem die Wohnung stand hatte in der Tat Schäden am Mauerwerk und musste abgerissen werden.
Also erzähl hier keinen Stuss wenn du keine Ahnung hast. Das verunsichert nur den Fragesteller
Jeder Fall ist ein Einzelfall und kann zum Einsturz des Hauses führen. Wen das bei dir war, mag das so sein. Beim Fragesteller eher nicht.
Außerdem lese ich, dass wg. Eigenbedarf gekündigt wurde. Das ist ja doch eine ganz andere Rechtslage.
Das stimmt dennoch hat der Fragesteller den Wasserschaden in den Raum geworfen. Deswegen auch mein letzter Absatz mit der Gefahr die besteht. Auf der einen Seite ist die Kündigung wegen Eigenbedarf auf der anderen Seite ein wasserschaden. Schwierig da jetzt aus der Ferne eine Rechtsberatung durchzuführen
Deine Antwort ist leider professionell total falsch.