darf verfahrensbestand über kind bestimmen?
ich weiss nicht was ich machen soll.wie ihr in meinen anderen fragen lesen könnt geht es um meine tochter und ihrem leiblichen vater. der verfahrensbestand hat gestern festgelegt das ich am samstag mit der kleinen zu ihrem vater fahren MUSS obwohl die kleine sich dort nicht wohlfühlt. darf der verfahrensbeistand das einfach bestimmen?
5 Antworten
Ja, der Verfahrensbeistand darf das und er wird auch dazu angehalten, den Umgangskontakt herzustellen. Genau das ist seine Aufgabe. Vermutlich hat der Verfahrensbeistand den Eindruck gewonnen, dass eine bewusste oder unbewusste Manipulation des Kindes stattfindet oder stattfand. Das Kind befindet sich dadurch in einem Loyalitätskonflikt, der nur gelöst werden kann, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Dazu gehört auch das wohlwollende Fördern des Umgangs mit dem Vater.
Es gibt nichts schlimmeres für ein Kind, als Elternteile die das Gefühl vermitteln traurig oder wütend zu werden, wenn es Umgang mit dem anderen Elternteil hat. Kinder möchten auch nicht dabei Unterstützt werden, wenn sie sich dem umgangsberechtigten Elternteil gegenüber ablehnend verhalten. Sie brauchen vielmehr das Gefühl, dass ihr euch freut, wenn sie zum Papa geht.
Nicht immer einfach. Aber hier zählen die Rechte des Kindes auf seinen Vater mehr als eure Privatstreitigkeiten.
Ja darf er! Die leiblichen Väter haben ein Recht darauf!
Versuche das beste daraus zu machen und rede es ihr nicht aus. Kinder merken das. Vielleicht entwickelt es sich ja!
Und wenn es gar nicht geht, dann musst Du klagen... Das kann aber dauern und wird viele Nerven kosten...
Naja, wenn der Verfahrensbeistand das für gut befindet solltest du das tun. Wenn du es nicht machst wird es dir bei der Verhandlung negativ ausgelegt. Streng rechtlich gesehen kann ein Verfahrensbeistand es dir nicht zwingend vorschreiben, das kann nur ein Richter, aber du solltest dich kooperativ zeigen. Du kannst dem leiblichen Vater das Kind nicht vorenthalten. Wenn sich herausstellt das er gänzlich unfähig ist sich um das Kind zu kümmern kannst du jederzeit einen neuen Antrag stellen auf Umgangsänderung etc. Was aber besser wäre fürs Kind ist das du (wenn möglich) ihm zeigst wie es "richtig geht" ich hab dir ja schon geschrieben das das mit der Milchschnitte nicht OK ist, aber es zeigt zumindest das er überhaupt irgendetwas dabei hatte bzw. sich Gedanken gemacht hat "das Kind könnte Hunger bekommen" wenn du normal mit ihm redest und ihm sagst was er statt dessen zum Essen mitbringen soll, müsste es doch klappen.
Also auch der Verfahrensbeistand, der "Anwalt des Kindes", hat sich gegen dich verschworen? Der Verfahrensbeistand wird vom Gericht beauftragt. Wenn das Gericht meint, dass der Umgang zum Kindeswohl ist, dann wird es wahrscheinlich die Sache mit der Milchschnitte etc. nicht allzu wichtig nehmen.
Übrigens deuten alle deine Fragen in Richtung PAS. - Adoption durch neuen Partner, Namensänderung, etc. http://www.wera-fischer.de/pas.html
Ich nehme mal an, dass in eurem Fall die Richter das ähnlich sehen.
Wie alt ist das Kind?
Sich "nicht wohlfühlen" ist ja nun kein Grund, dem Vater den Umgang zu verweigern.
Auch Kinder in intakten Familien fühlen sich manchmal "nicht wohl" bei einem Elternteil. Deswegen wirft man den eigenen Ehemann/frau nicht vor die Türe.