darf der vater seine tochter nach 8 jahren einfach so sehen?
Hallo.
Ich brauche mal Hilfe. Habe am Samstag post vom Jugendamt bekommen wo drinnen stand das der vater meiner Tochter den wunsch hat umgang mit ihr zu bekommen. Nach fast 8 Jahren. Ich habe einen Lebensgefährten, er kümmert sich seit 5 Jahren um sie, hat ihr das Fahrrad fahren beigebracht etc. Die beiden haben ein super Verhältnis zueinander. Nun zum leiblichen Vater. .. wir waren zwei jahre ein paar. Ich habe ihm wo meine Tochter geboren wurde angeboten sie zu sehen. Er zog nach Hamburg und meldete sich nicht mehr. In denlletzten Jahren hat er öfters versucht Kontakt aufzunehmen aber es verflog dann auch ganz schnell. Er hat mich in unserer Beziehung öfters verprügelt. Er sagte wenn er seine Tochter nicht zu sehen bekommt solle mein Lebensgefährte sie doch adoptieren Er hat nie einen cent unterhalt gezahlt geschweige sich an Geburtstagen oder Weihnachten mal gemeldet. Hat er eine Chance sie zu sehen? Ich vertraue ihm einfach nicht. Ich vermuten er tut das alles um es zu provozieren das mein Lebensgefährte sie adoptiert und er keinen Unterhalt zahlen muss.
10 Antworten
Hallo,
ja er hat leider eine Chance. wenn er vor Gericht geht wird er Umgang bekommen.
Ich rate dir einfach mal abzuwarten ob er tatsächlich klagt, denn wenn er etwas Anderes mit diesem Verhalten provozieren möchte könnte sein Plan nicht aufgehen, denn er müsste dann tatsächlich den Umgang pflegen.
Lass es darauf ankommen und warte ab was er macht. Zu befürchten hast du vor Gericht nichts, denn du hast alle gründe der Welt den Umgang zu verweigern.
Und keine Angst vorm Jugendamt, die könne da gar nichts entscheiden. Wenn du dich äußern möchtest bei denen dann sag es wie es ist, das er gewalttätig ist und weggezogen ist ohne Kontakt auf zu nehmen über die ganzen Jahre. Dann weiß das JA schon mal bescheid, denn die werden vor Gericht mit dabei sein.
Ja das geht auch, dann ist ein Pädagoge mit anwesend und kann die Lage einschätzen. Er wird auch ziemlich schnell merken ob der Vater echtes Interesse am Kind hat oder ein anderes Ziel verfolgt.
Ja, er kann und wird sie auch sehen dürfen.
Ob er Unterhalt zahlt ist nebensächlich. Es können ja Gründe vorliegen, die es ihm nicht möglich gemacht hat, Unterhalt zu zahlen. Du könntest ja den Unterhalt einklagen.
Wenn er meint, dass dein Lebensgefährte die Kleine adoptieren soll, dann mache es doch.
Übrigens kann es mal passieren, dass deine Tochter für den Vater aufkommen muss, wenn er seine Heimkosten nicht zahlen kann. Da spielt es auch keine Rolle, ob er sich um sie gekümmert hat oder Unterhalt gezahlt hat.
Ich verstehe es nicht. Acht Jahre hat er sich nicht interessiert. Sein leben gelebt. Gefeiert alles drum.und dran und nun fällt ihm ein das er eine tochter hat? Ich war diejenige die nachts an ihrem bett saß wo sie ihre Zähne bekommen hat...sie getröstet hat wo es ihr nicht gut ging. Und er kann kommen und gehen wann er will? Reisst das kind aus dem umfeld raus weil er mal eben das Bedürfnis hat sie zu sehen? Selbst im Freibad wo er zufällig auch da war und die kleine an ihm vorbei gelaufen ist hat er die nicht erkannt...ich kann nur mit dem kopf schütteln und sagen toller deutscher staat...
Er hat durchaus eine Chance und das Kind hat auch ein Recht darauf, seinen Vater kennenzulernen. Du solltest dich daher mit dem Jugendamt in Verbindung setzen und gemeinsam zu ueberlegen, wie das zu regeln ist.
Deine Aengste und Vermutungen kann ich nachvollziehen, aber es waere immerhin moeglich, dass er sich geaendert haette und wirklich echtes Interesse haette. Und wenn dem nicht so ist, dann wird sich das bald rausstellen und es wird ihm zu dumm. Dann hatte aber deine Tochter wenigstens die Chance, sich selbst ein Bild von ihrem leiblichen Vater zu machen. Das ist sehr wichtig fuer die meisten Menschen und es verfolgt sie ein Leben lang negativ, wenn ihnen die Chance genommen wurde.Selbst wenn das Erlebnis negativ ist. Das tut weh, aber dann kann man es auch verarbeiten.
In deinem Fall (hast du noch Zeugen oder Berichte ueber seine Gewaltausbrueche) wird wohl erst mal ein betreuter Umgang (jemand z.b vom Kinderschutzbund ist anwesend) statt finden zum ersten kennen lernen, das wird sich eine Weile ziehen, wo er unter genauer Beobachtung steht. Dann schau, was passiert. Besteht kein echtes Interesse, ist ihm das zu dumm und er wird Termine schmeissen oder deine Tochter merkt das und will nicht mehr hin. Dann wird sich das auch wieder von selbst erledigen.
Alleine wuerde ich sie mit ihm nicht lassen und das musst du auch nicht einfach so. Dafuer habe ich und auch das Jugendamt sicher volles Verstaendnis.
du solltest es aus der sicht deiner tochter sehen: sie hat das recht, ihren vater kennenzulernen, egal was für deine zahlungsmoral er hat oder sonstigen charakterlichen defizite. daher wirst du vor gericht mit deinen genannten argumenten kein umgangsverbot erreichen.
fast jedes kind fragt irgendwann nach den leiblichen eltern. man will einfach wissen, woher man kommt. und stell dir dann mal vor, du müsstest deiner erwachsenen tochter sagen oder vielmehr gestehen, dass ihr vater den kontakt wollte, aber du das verhindert hast.
Ich habe mich erkundigt. Ich könnte wohl auch begleitenden umgang verlangen das er nicht mit ihr alleine sein kann weil da habe ich echt angst.