Darf unser Vermieter unsere Terasse demontieren und von uns verlangen, dass wir die Gartenhütte abbauen?

8 Antworten

Also hat er nun recht das du ausziehen musst und duldet euch nur oder ist die Kündigung unwirksam ?

Dave0000  15.12.2017, 11:43

Leiber Albatros ....

Ich habe nirgends behauptet DAS die Kündigung rechtskräftig wäre....

ICh zitiere mich selbst:
"Wenn er der Meinung ist das die Kündigung unrecht war, dann sollte er das doch schon über 8monate lang wissen und entsprechende Rechtsauskunft erhalten haben
Dann ist die Kündigung aber völlig irrelevant und der Vermieter buddelt halt in vermieteten garten
Polizei rufen und das untersagen "

Bin mal gespannt was du jetzt als Argument anführst....

Dave0000  23.10.2017, 16:39

Ist der Anspruch nicht "betriebsbedingt" gerechtfertigt?
So verstand ich den Fragesteller

Wenn er der Meinung ist das die Kündigung unrecht war, dann sollte er das doch schon über 8monate lang wissen und entsprechende Rechtsauskunft erhalten haben

Dann ist die Kündigung aber völlig irrelevant und der Vermieter buddelt halt in vermieteten garten
Polizei rufen und das untersagen

albatros  09.12.2017, 14:41
@Dave0000

Es gab/gibt keine rechtswirksame Kündigung. Dieser muss demzufolge auch nicht widersprochen werden. Der FS darf dazu schweigen. Die Forderungen bzw. Maßnahmen des Vermieters (Bruders) sind gesetzeswidrig und sollten geahndet  bzw. ihnen gerichtlich entgegengewirkt werden (s. meine Antwort).

Dave0000  23.10.2017, 16:28

"Die Frist (8 Mon.) ist abgelaufen,"

Also hättest du bereits vor 8monaten ausziehen sollen?
Und hast dies einfach nicht getan
Richtig?
Und wenn du nicht nachweisen kannst das er dich dort auch in Zukunft wohnen lassen will und keinen berechtigten Anspruch Darauf hast da weiter zu wohnen dann zieh da gefälligst aus
Oder wo ist da mein Denkfehler ??

ChristianLE  23.10.2017, 16:36
@Dave0000

Oder wo ist da mein Denkfehler ??

 

Nicht jede - vom Vermieter erklärte - Kündigung muss auch rechtswirksam sein.

Eine Kündigung ist nur eine einseitige Willenserklärung, über dessen Rechtswirksamkeit ein Gericht entscheiden muss.

Die einseitige Willenserklärung des Fragestellers ist die, dass er nicht ausziehen wird.

Der Fragesteller hat einen berechtigten Anspruch, nämlich den Mietvertrag.

Vielmehr muss der Vermieter seinen berechtigten Anspruch nachweisen, den er offensichtlich aber nicht hat.

albatros  09.12.2017, 14:37
@Dave0000

Dein Denkfehler liegt in deiner Unwissenheit über Mietrecht begründet. Es gibt keine rechtswirksame Kündigung! Warum sollte der FS also ausziehen?? Er hat einen rechtswirksamen Mietvertrag.

wangfugang 
Beitragsersteller
 23.10.2017, 15:28

Er hat mir nichts schriftliches gegeben. Er hat es nur über meine Schwester wissen lassen - dieser Fiesling. Habe erst am 7.11. einen Termin beim Mieterbund bekommen.

albatros  09.12.2017, 14:35
@wangfugang

Eine Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen und das auch nur mit zulässiger Begründung. Beides existiert nicht. Die K. ist unwirksam

Bei diesem ganzen Kuddelmuddel zwischen euch Solltest du erstmal insofern für Klärung sorgen, dass sämtliche weiteren Vereinbarungen und Absprachen in schriftlicher Form festgehalten werden.

Dazu würde ich empfehlen, jedwedes weitere Vorgehen in schriftlicher Form miteinander zu klären, so dass im Zweifelsfall auch immer ein Beweis geführt werden kann.

Nicht dass er hinterher noch auf die Idee kommt, diese Zusage mit den sechs Jahren einfach mal so zu widerrufen, denn dann hast du nichts womit du es beweisen könntest.

Rein rechtlich gesehen hat er mit dieser mündlichen Zusage für die 6 Jahre praktisch wieder mit euch einen Mietvertrag geschlossen, wenn auch nur in mündlicher Form. Und ein solcher Mietvertrag besagt üblicherweise, dass der Vermieter nicht ohne Eure Zustimmung einfach auf dem Gelände agieren und irgendwelche Dinge verändern kann.

Also alles am besten schriftlich klären und festhalten. Sollte das nicht möglich sein, kurzfristig einen Anwalt zur Wahrung deiner Rechte aufsuchen.

Eine betriebsbedingte Kündigung für Wohnraum gibt es nicht. Vermutlich ist eine Eigenbedarfskündigung gemeint. Für Angestellte ist diese aber nicht möglich und wäre deshalb unwirksam.

Wenn Garten und Terrasse zur Mietsache gehören, ist deren Veränderung unzulässig bzw. bedeutet Besitzbeeinträchtigung oder sogar Hausfriedensbruch.

Du solltest auf Wiederherstellung klagen und wegen der Besitzstörung beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung beantragen.

Wegen der Zerstörung der Terrasse käme noch Schadenersatzklage dazu, wenn sie von dir errichtet wurde.

Er hat eine Räumungsklage angestrengt, zieht aber nicht vor Gericht?

Entweder ich leite ein Klageverfahren ein, oder eben nicht. Hier gibt es keinen Mittelweg.

Was heißt "betriebsbedingt" gekündigt?

Was verstehe ich unter einer 8 Monatigen Sperrfrist? Was soll das sein?

Ansonsten besitzt Du für die Terrasse - sofern sie Teil des Mietvertrags ist - alleiniges Hausrecht. Er kann dort nicht einfach etwas wegreißen.

Dave0000  23.10.2017, 16:30

Wenn die 8monate rum sind und er Angestellte einziehen lassen will
Warum wohnst du dann noch immer da?

ChristianLE  23.10.2017, 16:33
@Dave0000

Zum einen beträgt die gesetzliche Frist 9 Monate, zum anderen ist der Einzug von Angestellten auch kein Kündigungsgrund.

wangfugang 
Beitragsersteller
 23.10.2017, 16:15

8 monatige Kündigungsfrist, weil wir schon über 15 Jahre hier wohnen.

Er zog bis jetzt noch nicht vor Gericht, aber die 8 Monate sind vorbei.

Betriebsbedingt heisst in diesem Fall, dass er möchte, dass seine Angestellte hier einziehen soll.

ChristianLE  23.10.2017, 16:32
@wangfugang

8 monatige Kündigungsfrist, weil wir schon über 15 Jahre hier wohnen.

 

OK, das wären dann aber 9 Monate und nicht 8.

Betriebsbedingt heisst in diesem Fall, dass er möchte, dass seine Angestellte hier einziehen soll.

 

Das ist kein wirksamer Kündigungsgrund.

Ein Eigenbedarf wäre nur dann gegeben, wenn der Vermieter selbst einziehen will, oder Familienangehörige oder Angehörige des Haushalts einziehen sollen.

Dir würde ich dringend raten, alles in schriftlicher Form mit dem Bruder zu machen. Nicht per Mail oder telefonisch. Dir fehlen sonst jegliche Beweise die mal wichtig sein können.

Wenn er ein weiteres Bleiberecht von 6 Jahren mündlich zugesagt hat, so gilt diese mündliche Zusage, wie ein Mietvertrag.Ich würde mir das schriftlich von ihm bestätigen lassen.

Wenn die Terasse lt. Mietvertrag zur Wohnung gehört, darf er diese nicht abreissen lassen.

Betriebsbedingte Kündigung im privaten Bereich gibt es nicht. Wenn er seine Angestellte ins Haus holen will, dann wäre auch eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nicht zulässig.

Wenn der Garten und die Terrasse zur Mietsache gehören, könntest du auf Wiederherstellung der Terrasse klagen.

Da es offenbar ein Zerwürfnis zwischen dir und deinem Bruder gibt, welches nicht in einem Gespräch gelöst weren kann, dann hilft in solchen Fällen nur ein Anwalt.

Ich würde als nächsten Schritt verlangen, dass dein Bruder schriftlich seine Zusage bestätigt, dass ihr ein Bleiberecht von 6 Jahren im Hause habt.

Dieser Zeitraum bietet ausreichend Gelegenheit sich nach einer anderen Bleibe umzusehen.