Parken an Feiertagen?
Hallo zusammen,
gerne würde ich wissen ob ich auf Parkflächen mit dem Zusatzschild "werktags von 9-19 Uhr" am Ostersamstag und Ostermontag kostenfrei parken darf? Zum Karfreitag habe ich beim ADAC einen Artikel gefunden der besagt, dass es erlaubt ist.. Zu den anderen beiden Tagen weiß ich aber nichts.
Gibt es da vielleicht eine allgemeine Regelung oder darf ich davon ausgehen, dass ich an allen im Kalender als Feiertag gekennzeichneten Tagen diese Parkflächen kostenfrei nutzen darf?
Würde mich über Ratschläge freuen!
Schöne Ostertage!
6 Antworten
Das kommt auf das eigentliche Verkehrszeichen an und auf die darunter befestigten Zusatzzeichen und ihre Reihenfolge von oben nach unten.
Für eine präzise Antwort beschreibe die Schilder bitte etwas genauer. Ein Foto wäre elefantös.
Dann konkretisiere ich meine Aussage noch einmal:
Zusatzschilder konkretisieren das darüber befindliche Verkehrszeichen.
Beispiel 1:
Zeichen 314 Parken (rechteckiges Schild mit weißem P auf blauem Grund) und darunter Zusatzschild "werktags von 9-19 Uhr" bedeutet, dass ein Parkplatz vorhanden ist, der aber nur in der angegeben Zeit genutzt werden darf. Zu anderen Zeiten ist das Parken dort nicht erlaubt.
Beispiel 2:
Zeichen 286 eingeschränktes Haltverbot (rundes Schild mit roter Umrandung und roten diagonalen Strich auf blauem Grund) und darunter Zusatzschild "werktags von 9-19 Uhr" bedeutet, dass ein eingeschränktes Haltverbot besteht, das aber nur auf die angegebene Zeit beschränkt ist. Zu anderen Zeiten ist das Parken dort erlaubt.
Ich hoffe jetzt wird klar, weshalb das darüber befindliche Verkehrszeichen für eine genaue Aussage so wichtig ist?
Karsamstag / Ostersamstag = werktag
ostersonntag, Ostermontag, Karfreitag = Feiertag (wird wie ein Sonntag behandelt)
Werktage sind alle Tage, die nicht Sonntag und nicht ein Feiertag sind. Somit ist der Ostersamstag ein Werktag. Am Ostermontag darfst du dort allerdings kostenfrei parken.
Ja, darfst Du, allerdings ist der Ostersamstag KEIN Feiertag.
Samstag ist kein Feiertag