Darf Privatperson den Verkehr regeln und wer ist Schuld bei einem Unfall?
Wie wäre die rechtliche Situation in diesem Fall:
Autofahrer fährt innerorts, möchte nach rechts auf einen großen Parkplatz abbiegen, auf dem auch ein Oldtimertreffen stattzufinden scheint (informell und ohne dadurch irgendwie geänderte Verkehrsregeln o.ä.). Ihm entgegen kommen zahlreiche Oldtimer, die aus ihrer Sicht nach links auf den Parkplatz abbiegen wollen. Eine Person in Warnweste hält alle Autofahrer aus der Richtung unseres Fahrers an und lässt die Oldtimer nach links abbiegen. Die Person ist NICHT vom Ordnungsamt und nicht von der Polizei. Hat diese Person das Recht, den Verkehr zu regeln, oder gilt nach wie vor die "normale" StVO im Sinne von Linksabbieger müssen an der Kreuzung warten; Autos aus der Richtung des Autofahrers, die geradeaus oder nach rechts fahren, haben Vorfahrt? Meiner Meinung nach ist ein Teilnehmer im Straßenverkehr (außer natürlich in einer Extremsituation oder so) grundsätzlich nicht verpflichtet, Weisungen einer anderen Person, die nicht von der Polizei ist oder ähnliches, entgegenzunehmen. Stimmt das? Was wäre gewesen, wenn der Autofahrer gefrahren wäre und mit einem linksabbiegenden Odtimer zusammengestoßen wäre, wer wäre Schuld gewesen?
12 Antworten
Besondere Rechte hat so jemand natürlich nicht, ja es kann sich hierbei gar um eine Sondernutzung handeln, eine Ordnungswidrigkeit.
Jedoch hat so jemand natürlich eine warnende Funktion - das ist sehr wichtig, wenn es um die Schadensregulierung geht hinterher.
Verkehrsrechtlich siht das so aus, die normalen Regeln gelten eigentlich auch weiterhin.
Das würde bedeuten, der linksabbiegende Oldtimer hätte Schuld.
Nur kommt hinzu, der Verkehrsregler steht Dir ja im Weg. Fährst Du den an oder um, bist Du der Mops.
Bei der Schadensregulierung jedoch sieht das Ganze ganz anders aus. Da warst Du gewarnt durch den warnenden Charakter des Verkehrsreglers, bist trotzdem gefahren, kauslag gesehen, hättest Du die Warnung ernst genug genommen, hätte es gar nicht erst gekracht, bedeutet, dass Du mit Sicherheit eine Mitschuld am Unfall hättest, wenn Du nicht gar den ganzen Unfall verschuldet hast - Verkehrsrecht und Haftungsrecht können total gegensätzlich gehandhabt werden und im Endergebnis ausfallen.
Also mein Rat lautet, wenn da einer steht und unegal herumwinkt, stehen bleiben. Geht ja nur kurz, lass halt dem Oldtimerfahrer seinen Spaß und gut ist.
Dieses ist in der Straßenverkehrs-Ordnung in §27 und §29 geregelt:
Veranstaltende haben dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden - und dafür ist die Person mit Warnweste zuständig.
Geschlossen ist ein Verband, wenn dieser für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Eine Kolonne von Fahrzeugen gilt verkehrsrechtlich als ein Fahrzeug.
So dürfen beispielsweise alle Fahrzeuge einer Kolonne eine Ampelkreuzung auch bei rotem Ampelsignal passieren, sofern das erste Fahrzeug die Ampel bei Grün passiert hat.
Damit ist auch die Schuldfrage geklärt, gelle?
Grüße
Die Person kann aber dennoch nicht, wie im Sachverhalt beschrieben, eigene Anordnungen zur Verkehrsführung treffen. Er setzt sich hier über die Verkehrsregeln hinweg, wozu er nicht befugt ist. Er kann lediglich die Fahrzeugführer auf die Verkehrsvorschriften hinweisen.
Unabhängig davon, ob der Ordner dort seine Aufgaben wahrnimmt, hast Du gem. §27 Abs. 2 StVO eine Wartepflicht.
Wärest Du einfach gefahren, hätte die Schuld bei Dir gelegen.
Bei angemeldeten Veranstaltungen werden oft Verkehrsregelungen von Helfern der Veranstaltung durchgeführt - und das ist auch erlaubt und meist sogar Auflage für die Genehmigung.
Und zur Frage der Schuld: Wenn es zum Unfall kommt, hat immer derjenige (zuminidest einen großen Teil der) Schuld, der den Unfall leicht hätte verhindern können.
Wenn Du also weit im Voraus siehst, dass jemand (egal, verbotswidrig oder nicht) abbiegen will und Du einen Unfall durch einfaches Bremsen verhindern könntest, das aber nicht tust, hast eindeutig Du (den größeren Teil der) Schuld.
Das war in dem fale keine privatperson sondern eine ordnungskraft die den verkehr regelte zb muß das ja auch an baustellen öfters gemacht werden das sind dan auch nicht die polizei oder das ordnungsamt sondern bauarbeiter die unfälle verhindern wollen bzw den verkehr so regeln das er auch flüßieg weiter laufen kann.Genau um diesen angenomen unfall zu verhindern wurde eine weisung erteilt.Auch gilt nicht automatisch die stvo auf jeden parkplartz und dort wo sie gilt ist meistens ein schild.Auch kann es zb bei einem unfall mit verletzten es Nötieg sein das jemand den verkehr umleitetet damit die verletzen nicht totgefahren werden in dem falle sollte man auch auf eine privatperson hören bzw folge leisten.Wen aber weder eine Veranstaltung noch ein unfall vorhanden ist mus man nicht auf eine Privatperson hören.Veranstaltungen sind immer angemeldet und deshal ist das auch mit der polizei geregelt wie es mit ordnungskräften ist die den verkehr regeln .
Weitgehend einverstanden, außer: Doch, auf (öffentlich zugänglichen) Parkplätzen gilt automatisch die StVO, auch ohne besonders Hinweisschild!