Fahrradfahrer "übersehen" aber kein Unfall - Anzeige?
Hallo Gute Frage Community,
Mir wäre letzte Woche fast ein Fahrradfahrer in die Seite meines Autos gefahren.
Ich bin aus der Tiefgarage "gefahren", also ich rolle da immer höchstens in Schrittgeschwindigkeit raus, mit gedrückter Kupplung und Fuß auf der Bremse, damit ich notfalls schnell anhalten kann. Währenddessen vergewissere ich mich immer dass ich fahren kann. Auf beiden Seiten der Straße habe ich niemanden gesehen, und auch auf den Gehwegen nicht. Links ist der Gehweg ein bisschen durch die Holzlamellen unseres Müllhäuschens bedeckt. Fußgänger bzw. bei Dingen die sich in normaler Geschwindigkeit fortbewegen kann man rechtzeitig reagieren.
Als ich schon mit der Schnauze des Autos über dem Gehweg stand meinte meine Beifahrerin nur "Vorsicht", weshalb ich dann auch angehalten habe, aber ich stand ja schon auf dem Gehweg und habe trotzdem niemanden gesehen. Erst als der Fahrradfahrer "gehts noch?!" Brüllend neben mir auf dem Gehweg(!) angehalten hat, habe ich ihn gesehen. Er muss also mit einer Geschwindigkeit da lang geradelt sein dass ich ihn bei meinem Check dass ich fahren kann nicht gesehen habe, und er so hart abbremsen musste. Ich habe ihn gemustert und er stand einfach auf seinem Fahrrad und hat mich böse angeschaut, er musste also wirklich nur abbremsen, und es ist kein Unfall passiert. Da er ziemlich aggressiv wirkte, und ich keinen Streit vom Zaun brechen wollte da ja im Endeffekt nichts passiert ist, was mir auch meine Beifahrerin versichert hat, bin ich weitergefahren. Ich hatte so eine Situation noch nie, und man bekommt so Situationen mit Fahrradfahren ja oft mit. Da ärgern sich beide Parteien und fahren weiter wenn nichts passiert ist. Jedoch habe ich dann im Rückspiegel gesehen dass er, immer noch auf dem Gehweg stehend, mir hinterhergeschaut hat und aufs Nummenrschild gestarrt hat, wahrscheinlich um sich dieses zu merken. :/
Ich mache mir schon seit dem Vorfall solche Vorwürfe ob ich nicht falsch reagiert habe, und habe die Befürchtung dass er mich anzeigt. Als ich vorhin an einem Stoppschild bei uns im Ort stand, ist ein Auto an uns vorbei gefahren, aus dem der Beifahrer auf mich zeigte so getreu dem Motto "die da, das da!" Vielleicht unser Auto? Und ich habe gesehen wie dieses Auto dann auf einen Parkplatz fuhr, von dem aus man zu unserer Örtlichen Polizeistelle kommt. Mein Kopfkino ist so am rattern. Aber wofür kann er mich anzeigen? Ich habe von Fällen gelesen die vor Gericht landeten, bei denen der Fahrradfahrer komplett die Schuld hatte, da er fälschlicherweise auf dem Gehweg fuhr. Und wäre er auf der Straße gefahren, hätte ich ihn zu 100% gesehen. Aber eigentlich will ich mir garnicht so einen Kopf machen, weil das ja kein Unfall war. :/ Wie würdet ihr das als Außenstehende beurteilen?
Entschuldigt den Roman, aber nach der Situation vorhin bin ich total verunsichert. :(
6 Antworten
So etwas ähnliches ist mir auch schon einmal passiert, wobei wie du schon sagst, beide Parteien regen sich auf und fahren weiter. Leider haben viele Fahrradfahrer die Ansicht, dass man auf sie aufpassen muss, aber sie nicht auf andere. Sie vergessen oftmals, dass auch Autofahrer Menschen sind und daher Fehler machen können und verlassen sich dann darauf, die werden schon mit allem rechnen ...auch mit mir.
Ich denke, dass du dir das mit dem Auto eher zu Herzen genommen hast, als wirklich gemeint zu sein. Du warst sensibilisiert wegen dem Mist, der dir da passiert ist. Außerdem glaube ich auch nicht, dass dich der Fahrradfahrer anzeigt.
1. Warum sollte er? Kein Unfall, keine Fahrerflucht
2. Hast du eine Zeugin, dass du vorschriftsmäßig heraus getastet bist. Ihr habt ihn ja auch noch gesehen und seit angehalten.
Klar hat der sich geärgert, weil er dann abbremsen musste und vermutlich auch erschrocken ist. Nur wenn ich als Radfahrer an Ausfahrten (Grundstück oder Tiefgarage) vorbei radl, dann muss ich damit rechnen, dass mich einer übersehen könnte und halt auch die Augen aufmachen.
Danke dir für die ausführliche Antwort.<3 Das beruhigt mich definitiv. Ich mache mir halt immer so einen Kopf um sowas bis ich es vergesse weil die Zeit verstreicht, oder eben der Brief von der Polizei im Briefkasten liegen würde. Ich hatte als ich frisch meinen Führerschein bestanden habe, ein paar so Situationen bei denen ich auch die Angst hatte, da kam aber bis heute nichts mehr. *klopfaufholz* Fahrradfahrer sind halt auch einfach schneller unterwegs als Fußgänger, da hat man eine viel kürzere Zeit sie zu sehen und zu reagieren. Jetzt allgemein gesehen. :/
Der kann dir gar nix, der hat auf dm Gehweg nix zu suchen gehabt. Mach dir keinen Kopf.
Ich würde sagen, es ist für den Radfahrer und auch für Sie insgesamt sehr gut gelaufen. Glück gehabt.
Der Radfahrer ist nicht zu schaden gekommen, wenn der Radfahrer älter als zehn Jahre war, darf er den Gehweg auch nicht benutzen (es sei denn dies wäre ausdrücklich erlaubt). Allerdings müssten Sie in solchen Situationen, wenn kein Spiegel oder ähnliches vorhanden ist, ggf. sich von der Beifahrerin rauswinken lassen, sich blind herauszutasten, egal wie langsam, ist fahrlässig. denn theoretisch könnte auch ein kleines Kind dort sein.
Nach meiner Einschätzung wird er keinen Strafantrag (wegen was auch?) stellen, zumal er sich dann selbst einer Ordnungswidrigkeit belasten müsst.
Sollten Sie wieder erwarten dennoch einen Anhörungsbogen von der Polizei bekommen, müssen Sie sich nicht äußern, bzw. können dann nochmals nachfragen.
Ein Radfahrer hat auf einem Gehweg nichts verloren, es sei denn der Weg ist auch als Fahrradweg gekennzeichnet. Fährt man als Radfahrer dennoch auf dem Gehweg, setzt man sich eben einem gewissen Risiko aus, von Autofahrern die aus der Einfahrt fahren, übersehen zu werden. Die haben dann kurzum einfach Pech gehabt. Natürlich darfst du auch nicht einfach ohne zu schauen aus der Einfahrt prügeln, aber das hast du ja auch nicht. Mach dir also keinen Kopf, es ist ja auch nichts weiter passiert.
auch wenn er da nicht fahren darf, entschuldigt das einen Autofahrer nicht völlig. Nicht zuletzt könnte ja auch ein Kind da fahren. Im übrigen gibt es in Zusammenhang mit anderen Tatbeständen noch den sog. "Beinaheunfall". Der kann strafrechtlich relevant sein. Ohne Weiteres interessiert dies aber weder strafrechtlich noch zivilrechtlich. Den "Roman" habe ich im Übrigen nicht gelesen. Beim Überfliegen ist mir nicht wirklich eine Frage aufgefallen, die eines rechtlichen Rates bedürfte.
Auch dir danke für die Antwort. :) Das war ein ganz normaler Gehweg in einer 30er Zone. Ja, ich fahre so langsam die Ausfahrt raus, dass ich fast anhalte wenn ich mich nach Links vergewissern möchte niemanden zu übersehen. Es besteht ja auch immer die Gefahr dass ein Auto von Links auch in die Einfahrt möchte, und da sich wenige dort an die 30 km/h halten kann man da eigentlich garnicht rausheizen wenn man nicht komplett Banane ist. Weil wie geschrieben, durch das Müllhäuschen sieht man alles was sich schneller als Schrittgeschwindigkeit bewegt zu spät. :'/
Soso ... das warst dann DU, die mir da die Vorfahrt genommen hat???? PFUI! Wahrscheinlich "Frau am Steuer ... Ungeheuer!!!"
OK ... ich lese da gerade, dass der Radler herumgebrüllt hat ... da war ich das natürlich nicht. Ausserdem fahre ich natürlcih Rolls-Royce .. und nicht "Fahrrad".
Solange Du mir nicht in den Rolls reinfährst, verzeihe ich Dir! Du kannst also beruhigt sein ... Du hast da offensichtlich keinen VIP auf dem Gewissen! Und solche Radfahrer-Boofkes gibt esja sowieso zuviele.