Darf Nachbarin Fotos von unserem Balkon machen ohne unsere Einwilligung?

10 Antworten

hm, das sie fotos macht verstößt meines wissens gegen das Recht auf Privatsphäre. hab ich das richtig verstanden das die frau euch verklagen will weil euer balkon dreckig ist :O oder habe ich das was falsch verstanden ihr habt ein hund der auf dem balkon seine häufchen macht und die dann auch wegmacht oder wie? hab den kontext jetzt net ganz verstanden ;) wir hatten auch mal sone nachbarin, da hiflt einfach nur umziehen... wegen der Privatsphären verletzung würde ich mal zur Polizei gehen und mal nachfragen ob man da eine Anzeige erstatten kann.

Acidfire 
Beitragsersteller
 10.05.2012, 13:20

Wir heben die Häufchen gleich nach Entstehung weg, der Balkon ist ansonsten komplett sauber. Alle zwei Tage wird grob sauber gemacht und durchgespült, und wochenends dann sauber gemacht wie in meiner Fragestellung.

Diese Frau, muss ich dazu noch anmerken, spricht dem Flüssigen in sehr ungesunden Mengen zu, sie kann Kinder und Tiere nicht ausstehen. Wir haben 2 Kinder und nen Hund. Wir hatten auch mal Meerschweinchen die jedoch unter sehr seltsamen Umständen plötzlich tod morgens in ihrem Gehege lagen. Die Umzäunung ist noch nicht fest, darum trauen wir uns unseren Hund nicht so raus zulassen aufgrund des Verdachts dass diese Frau irgendwas dem lieben Wautz antut.

Darf sie nicht. Sie ist nicht eure Vermieterin bzw hat euch nichts zu sagen. Es ist nicht ihr Eigentum was sie dort auf den Fotos festhält und das an dritte weiter gibt. Verstößt gegen euer Recht auf Privatsphäre. Sagt ihr das ihr das nicht akzeptiert, es gegen das und das verstößt und ansonsten andere Schritte einleiten werdet.

SchwarzerTee  10.05.2012, 13:12

Die Nachbarin hat aber schon ein berechtigtes Interesse daran, dass der Hundeuringestank beendet wird. Und um hiergegen vorgehen zu können, braucht sie auch Beweise.

Acidfire 
Beitragsersteller
 10.05.2012, 13:33
@SchwarzerTee

Wenn denn dann mal Geruch oder Gestank da wäre, was aber nicht vorhanden ist da wir regelmässig sauber machen.

schelm1  10.05.2012, 16:24
@Acidfire

Aber für das Gericht existeieren Bilder von der S.cheiße und keine vom Wegmachen!

SuicideSquad  10.05.2012, 13:12

Es verstößt gegen kein gesetz.

Spenny448  10.05.2012, 13:10

Es verstößt aber gegen kein Gesetz so lange sie die Bilder nicht veröffentlicht.

Ich bin kein Experte, aber ich schätze sie darf das nicht. Das Grundstück gehört ja wahrscheinlich euch. Wenn ja, dann könnt ihr dort auch alles das machen was euch lieb ist, solange ihr euer soziales Umfeld damit nicht belästigt. Und wahrscheinlich tut ihr das NICHT. Sie darf auch rechtlich gesehen keine Fotos (bewusst ) von eurem Grundstück machen. Wenn sie damit euch etwas androht, dann könnte man das eigentlich schon als Hausfriedensbruch ansehen. Ihr solltet euch am besten jemanden noch dazu holen. Zum Beispiel eine/n Mediator/in. Oder gleich den Anwalt anrufen.

Ich hoffe das hat etwas helfen können? :)

MfG

Acidfire 
Beitragsersteller
 10.05.2012, 13:22

Wir belästigen Niemand, nur scheinbar hat diese Dame sich in den Kopf gesetzt sich uns als Zielscheibe zu benutzen.

Im Gegenteil, wir kommen mit allen anderen Nachbarn super zurecht, reden auch viel miteinander. Aber diese Frau.... ich bin mittlerweilen schon auf 180 wenn ich diese Frau nur sehe.

hmm....ich glaube das ist ein streitfall, ich bin der meinung sie darf es nicht, weil es eure persönliche sache ist! und sie hat zu fragen, da sie diese ja an 3. weitergibt!!!

Gehen Sie mal einfach davon aus, dass Sie bald den Widerruf der Hundelhaltung durch Ihren Vermieter erhalten und eine Abmahnung für Ihr Verhalten bekommen! Ein Balkon ist kein Hundeklo und Ihre Verhaltensweise durch nichts zu rechtfertigen! Schaffen Sie den Hund nicht ab, erhalten Sie die fristlose Kündigung; so jedenfalls läuft das im normalen Mietleben! Was Sie da hinsichtlich des "Lösens" Ihre Hundes auf dem Balkon schildern ist eine unverzeihliche Sauerei - sonst nichts!

Acidfire 
Beitragsersteller
 10.05.2012, 13:31

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Wenn Sie meine Frage richtig gelesen hätten, hätten Sie rausfinden können dass wir keine Mieter sind. Ausserdem ist Ihre Antwort alles andere als hilfreich.

Ich wünsche Ihnen nichts schlechtes, nur dass sie mit der gleichen Freundlichkeit behandelt werden wie sie sie mir zukommen lassen!

schelm1  10.05.2012, 13:36
@Acidfire

In Ihrer Frage haben Sie mit keinem Wort erwähnt, dass Sie die Eigentümer des zweckenfrendeten Balkons sind! Eine Sauerei steltt Ihr Verhalten dennoch dar und die Hund soltte Ihnen entzogen werden!

Was erwarten Sie an Freundlichkeit bei einem solchen tierqälerischen Verhalten?

Ihnen fehlt es an sittlcher Reife im Umgang mit einem Hund! Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Mieter oder Eigentümer wären!

Acidfire 
Beitragsersteller
 10.05.2012, 13:51
@schelm1

Ach, ist es Ihnen vielleicht lieber wenn die Nachbarin den Hund vergiftet wenn wir ihn draussen im Grundstück haben? Oder womöglich Fallen auslegt oder dem Hund sonstwie weh tut?

Anstatt solche völlig unsachlichen, frechen und persönlich beleidigende Antworten zu geben, sollten Sie vielleicht einmal darüber nachdenken was Freundlichkeit ist.

schelm1  10.05.2012, 16:22
@Acidfire Sie scheinen Feinde zu haben!