Nachbarin knallt Türen und Fenster zu, welche Reaktion könnte meinerseits noch möglich sein?

6 Antworten

Im Prinzip könntest du wenn das häufiger vorkommt auch die Polizei anrufen, wegen einer andauernden Ruhestörung.

HeikoWeber 
Beitragsersteller
 26.01.2018, 20:05

ja und gleich Anzeige erstatten. Vielleicht braucht die mal einen Schuss vor den Bug.

Da helfen keine Gegenmassnahmen; Du musst das entweder dulden oder umziehen.

HeikoWeber 
Beitragsersteller
 26.01.2018, 20:04

kommt beides für mich nicht in Frage

schaerschweiz  30.01.2018, 06:35
@HeikoWeber

Dann ist Dir wohl nicht zu helfen.

Hallo Heiko, wenn reden nix bringt kannst du auch die Polizei rufen wenn es dermaßen nervt und sie wegen Ruhebelästigung melden. Falls du das aber
"unter Nachbarn" nicht korrekt findest kannst du ihr wenn du sie das nächste mal siehst erstmal mit der Polizei androhen.
Hoffe konnte dir weiterhelfen.
LG Dario

HeikoWeber 
Beitragsersteller
 25.01.2018, 18:43

Die Polizei wird wegen Türenknallen nicht kommen. Aber ihr damit "drohen'" kann man ja mal.

tagsüber gilt ´zimmerlautstärke´, d.h. geräusche sind nur in dem zimmer zu hören, in dem sie stattfinden, aber nicht woanders. zimmerlautstärke gilt von 6.00h bis 22.00h.

danach herrscht nachtruhe (22.00h bis 06.00h).

wenn beides nicht eingehalten wird, kannst du die miete mindern. voraussetzung dafür ist, dass du ein lärmprotokoll führst. dein vermieter wird sich den geminderten betrag vom vermieter deiner nachbarin (sofern es nicht derselbe vermieter ist) zurückholen wollen. das kann er, indem der vermieter der ruhestörerin diesen betrag der ruhestörerin auf deren miete aufschlägt.

das ist keine ´rache´, sondern ganz normales mietrecht. vllt. wird deine nachbarin von den mehrkosten nicht beeindruckt sein und macht einfach so weiter und dir bleibt nur ein finanzieller trost. bei mir hat es jedenfalls gleich geholfen und es war schlagartig mucksmäuschenstill :o)

HeikoWeber 
Beitragsersteller
 27.01.2018, 23:33

wie bist du konkret vorgegangen?

Der Hausverwaltung den Sachverhalt schildern. Diese schreibt in der Regel den Vermieter und die Verursacher an.

Vielleicht reagieren die Beteiligten dann, wenn ein Schreiben von einer Drittperson kommt.

Ansonsten bei starker nächtlicher Lärmbelästigung => die Polizei anrufen,  wenn es sein muss 5 x im Monat die werden dann auch sauer und gehen dann strenger gegen die Verursacher vor.

HeikoWeber 
Beitragsersteller
 26.01.2018, 20:04

Der Verwalter hatte überhaupt nicht geantwortet, jetzt warte ich darauf, ob der Eigentümer der Wohnungen mir Antwort geben wird.

Ansonsten bleibt nur noch die Polizei zu rufen und bei der Gelegenheit gleich noch die Anzeige zu erstatten.