Darf Mutter Miete von mir verlangen?

16 Antworten

Ich habe den Anschein, dass Du ein paar wichtige Dinge versäumt hast:

Als erstes müsstest Du mal einen BAföG Antrag stellen um zu schauen, ob Du BAföG bekommst, oder ob Deine Eltern zu viel verdienen und Du Anspruch auf Unterhalt hast. Wenn dem so ist, dann sind Deine Eltern verpflichtet, Dir bis zum Ende des Studiums Unterhalt zu zahlen.

Wieso bekommt Deine Mutter denn noch Dein Kindergeld? Das steht ihr nichtmehr zu. Du kannst das mir einem Anruf bei der Kindergeldkasse auf dein Konto überweisen lassen.

Ich bin kein Jurist, aber so wie ich das verstanden habe, stellt Deine Mutter Dir kostenlos eine Mietwohnung zur Verfügung? Habt ihr das irgendwie schriftlich festgehalten? Ansonsten hat sie natürlich das Recht, dich wie einen normalen Mieter zu behandeln.

Ich würde an deiner Stelle deine Unterhaltsansprüche klären und eine Wohnung oder ein WG-Zimmer suchen, dass Du Dir damit leisten kannst.

Ich binn acuh Student. Ich lege mir meine Veranstaltungen immer so, dass ich ein bis zwei Tage unter der Woche Zeit zum Arbeiten habe. Samstags und in der Vorlesungsfreien ZEit, hast Du ja auch noch Zeit dafür. Ein 450 Euro Job ist Nebenbei auf jeden Fall drin.

MissMephisto  22.09.2014, 13:56

Oder Du lässt Dir Deinen regulären Unterhalt zahlen und ihr rechtet davon die Miete für die Wohnung runter. Ganz wichtig: Mietvertrag! Auch wenn es Deine Mutter ist, haltet alles schriftlich fest!

ellaluise  22.09.2014, 20:11
@MissMephisto

Die Familienkasse wird nicht auf Anruf irgend etwas ändern. Bestenfalls wird die Zahlung vorläufig eingestellt.

Kindergeld steht dem zu, der Unterhalt leistet, könnte also auch der Vater sein.

Allerdings könnte einvernehmlich das Kindergeld an das Kind gezahlt werden.

MissMephisto  23.09.2014, 07:31
@ellaluise

Das stimmt so nicht ganz. Das Kindergeld wird mit dem Unterhalt verrechnet. Der Antrag auf Überweisung des Kindergeld auf das Konto des volljährigen Kindes nennt sich 'Abzweigung des Kindergeldes'. Der Antrag kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Bei mir war die Sache nach 5 Minuten am Telefon geklärt.

MichiruKaio  23.09.2014, 11:32
@ellaluise

Und ich durfte als trotzdem ich Volljährig war bei der Familienkasse noch nicht mal den Nachweis auf Kindergeld fürs Studienamt erhalten. >_>

Ich glaube,das darf sie.Sie könnte verlangen, dass Du halt eben nicht Vollzeit studierst. Und stattdessen Dir einen Nebenerwerb suchst. Zeitungen austragen z. B., eine Putzstelle in den Abendstunden. Da gibt es schon Möglichkeiten, und ,sei mal ehrlich, das weißt Du auch. Du hast doch auch Einkommen. Die finanzielle Unterstützung Deines Vaters .Wobei Du sogar noch sparen kannst.So klein ist die Summe dann also doch nicht. Erkundige Dich auf dem Jugendamt. Die werden Dir das gleiche sagen. Wohnst wohl bei Deiner Mutter, hast Essen und Trinken, kriegst Deine Wäsche gewaschen... Dein Vater unterstützt Dich finanziell. Was willst Du mehr?!:-))

ellaluise  22.09.2014, 20:09

Beide Eltern sind ihrem Kind zum Unterhalt verpflichtet.

Allerdings ist die Mutter nicht verpflichtet ihr Kind in dieser Wohnung wohnen zu lassen. Vielleicht sollte das Kind einfach umziehen, Mutter kann die Whg. anderweitig vermieten und zahlt an das Kind Unterhalt.

MichiruKaio  23.09.2014, 11:28
@ellaluise

Stimmt, sowie das "Kind" in der Wohnung der Mutter platz hat und da aufgenommen wird. Zählt dies als Unterhalt. Unabhängig ob da eine weitere Person lebt die man nicht mag.

Wenn Du studierst steht Dir doch auch noch Kindergeld zu. Wer bekommt das denn?

http://www.kindergeld.info/bezugsdauer.html

Auch dürfte für Dich diese Seite interessant sei:

familienrecht-heute.de/kindesunterhalt/dauer.html

Hängt also alles vom Alter der Kinder und der "Menge" der Ausbildungen ab.

haikoko  22.09.2014, 13:41

Im Zuge von Versteuerung von Mieteinnahmen, muss sie eine angepasste Miete für die Wohnung erheben, sonst drückt ihr das Finanzamt Summe X der ortsüblichen Vergleichsmiete zur Versteuerung auf.

ellaluise  22.09.2014, 20:10
@haikoko

Sie kann ihr Kind dort durchaus umsonst wohnen lassen, kann dafür aber natürlich keine Kosten für die Mietwohnung geltend machen. Dafür ist tatsächlich eine angemessene Miete Voraussetzung.

MichiruKaio  23.09.2014, 11:30
@ellaluise

Angemessene Miete bei Familienangehörigen war glaub irgendwas zwischen 75 - 80% des ortsüblichen Mietpreises je Quadratmeter.

Ja darf sie Wenn du alleine eine Wohnung hast und die miete nicht zahlen kannst, würde dich der Vermieter rausschmeißen

Panazee  22.09.2014, 13:41

Wenn er alleine eine Wohnung hätte müsste seine Mutter vermutlich die Miete zahlen.

150 km jeden Tag zum Studium dürfte ausreichen um zu argumentieren, dass er nicht zu Hause wohnen kann. In diesem Fall sind seine Eltern zu Unterhalt verpflichtet. Wenn seine Mutter ein gutes Einkommen hat dürfte dieser Unterhalt diese 200.-€ Miete weit überschreiten.

Was müsste denn Deine Mutter an Unterhalt an Dich bezahlen? Wenn sie selbst berufstätig ist, hat sie doch sicher ein geregeltes Einkommen. Dieser Unterhalt müsste dann mit der Miete verrechnet werden, ebenso das Kindergeld, das sie ja wohl noch bekommt.