Kostgeld, Mietgeld versteuerpflichtig?
Hallo Leute,
in wie fern ist es zur Zeit wenn meine Eltern von mir nun Kostgeld + Miete verlangen würden, müssten sie das dann versteuern oder nicht?
8 Antworten
Nun, das ist Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit. In diesem Fall wären Deine Eltern Untervermieter. Und das muss bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden. So wie alle Vermieter grundsätzlich Mieteinnahmen angeben müssen.
Davon träumst Du vielleicht.
Und was ist denn mit Kostgeld?
Es geht hier ja nicht darum ob darauf Steuern erhoben werden, sondern schlicht und einfach um Einnahmen allgemein. Darunter fallen auch alle Beträge für Kost und Logis. Egal ob das Verwandte oder Wildfremde sind.
Nein müssten sie nicht
bist du dir da 100 % sicher?
ich gehe mal davon aus, dass deine Eltern dies tun, seit du selber Geld verdienst. Es ist davon abhängig, in welcher Höhe sie das von dir fordern. Wohnen sie z.B. in einer Mietswohnung, dann beteiligen sie dich an den Kosten, die sie dafür aufbringen müssen, eben anteilig. Ist ja einfach zu rechnen, was dein Mietanteil ausmacht. Wohnst du im Eigenheim, kannst du dich immer noch an den Kosten beteiligen müssen, z.B. Schuldzinsen fürs Abzahlen und all die teuren Nebenkosten, z.B. Strom für deine ewig laufende Spielekonsole ;-). Erst wenn sie einen Gewinn aus der Vermietung ziehen, müssen sie das als Einkommen angeben! Beim Essen ist es ja eindeutig. Deinen Anteil ißt du ja schließlich auch auf. Da gibt es ja keinen Gewinn, den man versteuern müsste! Es ist einfach so: jetzt hast du Geld, aus dem du die laufenden Kosten des Lebensunterhalts selbst aufbringen kannst und du zahlst deinen Anteil in die gemeinsame Haushaltskasse. Falls es dich tröstet: 1. wären deine Eltern von öffentlichen Leistungen abhängig (z.B. Hartz 4), dann würde ein Anteil (je nach deinem Einkommen, als Richtwert kannst du mal 500 € nehmen) in die Berechnung einfließen. 2. meist ist die Forderung der Eltern geringer als du selbst für vergleichbare "Leistung" zu zahlen hättest, wenn du selbständig bist. Sollte es höher sein, dann zieh aus!
Hier der Rechtstext, insbesondere, damit "DerHans" nicht weiter träumen muss:
"Einkünfte aus Untervermietungen sind wie alle übrigen Einkünfte zu versteuern. Bei der Untervermietung handelt es sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG, da Sie durch die Untervermietung Einnahmen erzielen. Als Mieter und Vermieter müssen Sie bei der Einkommensteuererklärung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angeben.
Eine Ausnahme besteht, wenn die Einkünfte unter der 410-Euro-Freigrenze im Jahr liegen (§ 46 EStG)."
Nein, wenn Du in der gleichen Wohnung wohnst, und sozusagen die Mietaufwendungen nur abstützt. Kostgeld ist genauso ein Dreinteilen in Kosten, die man so-wie-so hätte und sich hier nur teilt. Also nix für's Finanzamt. Die versteuern ja beider Seiten Einkommen ohnehin.
Ist doch Quatsch, er zahlt nur seinen Anteil an den Mietkosten.