Kindergeld, Unterhalt und Kostgeld abgeben?
Hallo Zusammen,
ich habe ein kleines aber bedeutendes Anliegen. Erst einmal zu mir. Ich bin 22, befinde mich noch in einer Ausbildung und wohne bei meiner Mutter. Nun haben wir uns mal wieder zerstritten, da ich nach einem Schlüssel für mein Zimmer gefordert habe, was mit 22 mein gutes Recht ist wie ich finde. Nun denn, den Schlüssel habe ich nicht bekommen und seitdem herrscht eisernes Anschweigen und aus dem Weg gehen so gut es geht.
Nun gerade sagte sie mir, ich würde die Tage Post von Ihrem Anwalt bekommen, da ich ihr angeblich mehrere Tausend Euro Schule (sie hat Schulden wegen Möbel, Auto, etc. die als Schenkungen fungierten). Ausserdem behält sie jeden Monat das Kindergeld ein, fordert den Unterhalt von mir der mir von meinem Erzeuger auf mein Konto überwiesen wird, und will nun auch noch Kostgeld. Von dem ganzen Geld bezahlt sie die Lebensmittel und Strom/Wasser etc. Kleidung und sonstige Dinge bezahle ich von meinem kleinen Azubi-Gehalt. Was sagt ihr zu der Lage? Hat sie recht?
Lieben Dank für die Hilfe im voraus.
6 Antworten
Um eine Sache direkt klar zu stellen :) - Kindergeld steht DIR zu und nicht deiner Mutter! Denn das Kindergeld ist für das Kind da ^^ und nicht für die Mutter. Der Unterhalt steht ebenfalls dem Kind zu, bzw. soll dafür genutzt werden den Unterhalt des Kindes zu gewährleisten. Was will deine Mutter also bitte damit?
Kostgeld kann deine Mutter, meines Wissens nach, verlangen wenn du bei ihr zu Hause wohnst. Allerdings solltest du für dieses Kostgeld auch einiges "bekommen". Wie zum Beispiel freies Essen und Wäsche waschen.
Deine Mutter soll mal nicht vergessen,das sie dir ab dem 18 Lebensjahr eigentlich auch zum Barunterhalt verpflichtet ist,sie kann diesen nur in einen Naturalunterhalt umwandeln,weil du noch bei ihr wohnst !!! Wenn sie also schon 184 € Kindergeld + 200 € Unterhaltszahlung von deinem Vater bekommt,also schon ca. 380 € im Monat hat,steht ihr eigentlich gar nichts mehr zu. Es ist zwar richtig,das dein Einkommen auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet wird,aber zu deinem Nettoeinkommen käme noch das Kindergeld dazu. Du kannst ja im Internet mal die Düsseldorfer Tabelle suchen,da steht,was dir ab dem 18 Lebensjahr eigentlich für ein Unterhalt zustehen würde. Von diesem Betrag musst du normalerweise dein Kindergeld von 184 € abziehen,das würde dann den Betrag ergeben,der dir von deinen Eltern noch zustehen würde. Dieser Unterhaltsanspruch,der dann noch bestehen würde,muss mit deinem Nettoeinkommen verrechnet werden,würdest du mehr Netto haben,als noch Anspruch besteht,müssten dir deine Eltern gar keinen Unterhalt mehr zahlen. Dann hätte deine Mutter das Recht,dich an den Wohn und Lebenshaltungskosten anteilig zur Kasse zu bitten.
Was sagt ihr zu der Lage?
Wenn es schon so weit ist, dass dir deine Mutter "Post von ihrem Anwalt" schicken lässt, ist es wohl an der Zeit, dass du dir eine eigene Bleibe suchst.
Kindergeld und Unterhalt gehören dem, der Miete , Essen und Trinken bezahlt.Also deiner Mutter. Sie könnte dir evtl. eine kleines Taschengeld für deine Bedürfnisse geben, da du aber schon Geld verdienst , und Lehrlinge bekommen ja schon ein richtig gutes Gehalt heutzutage, ist das wohl nicht nötig. Das sie mittlerweile zum Anwalt geht ,wirft ein recht schiefes Licht auf euer Verhältnis. Warum ziehst du nicht aus, dann kannst du alles Geld für dich behalten.
Ich finde, es schon berechtigt, eine kleine Summe an Kostgeld abzugeben wenn man Geld verdient. Miete, Strom, Lebensmittel usw. können alleine mit dem Kindergeld sowieso nicht gedeckt werden.
Aber wenn du so große Probleme hast wäre es vielleicht gut auszuziehen. Dann erst steht dir das Kindergeld zu.