Kindergeld, Unterhalt und Kostgeld abgeben?

6 Antworten

Um eine Sache direkt klar zu stellen :) - Kindergeld steht DIR zu und nicht deiner Mutter! Denn das Kindergeld ist für das Kind da ^^ und nicht für die Mutter. Der Unterhalt steht ebenfalls dem Kind zu, bzw. soll dafür genutzt werden den Unterhalt des Kindes zu gewährleisten. Was will deine Mutter also bitte damit?

Kostgeld kann deine Mutter, meines Wissens nach, verlangen wenn du bei ihr zu Hause wohnst. Allerdings solltest du für dieses Kostgeld auch einiges "bekommen". Wie zum Beispiel freies Essen und Wäsche waschen.

Datenschnee  26.10.2013, 15:40

Was will deine Mutter also bitte damit?

Miete? Essen? Trinken? Wasser? Strom? Telefon? Versicherungen?

AuroraFee  26.10.2013, 15:47
@Datenschnee

Sie verlangt zusätzlich auch noch Kostgeld. Dann frage ich mich, warum sie zusätzlich auch noch dieses verlangt.

Kann dir persönlich nur dazu raten, dich nach was eigenem umzusehen. Dann wirst du damit keine Probleme mehr haben. Allerdings ist das natürlich auch ein neuer Schritt im Leben ;) sollte klar sein.

AuroraFee  26.10.2013, 15:53
@AuroraFee

Die Pflichten deiner Eltern

Deine Eltern sind nicht dazu verpflichtet, Dir das Kindergeld auszuzahlen, solange Du minderjährig bist und noch zuhause lebst. Allerdings sind sie Dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, solange Du in der Erstausbildung/Studium bist und Dich nicht selbst versorgen kannst/selbst kein Einkommen hast. Das Kindergeld wird dem Unterhalt dann angerechnet. Nach dem Gesetz schulden die Eltern dem Kind nur eine (!) Ausbildung. Mit deren Abschluss hat das Kind dann die Möglichkeit sich seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Die Eltern haben damit ihre Pflicht getan.

Antrag auf Auzahlung

Wenn die Eltern - trotz bestehender Verpflichtung- keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt leisten, kann die Familienkasse das Kindergeld auf Antrag des Kindes direkt an das Kind auszahlen. Die genaue Summe errechnet Dir zum Beispiel Deine örtliche Familienkasse. Es gibt auch Richtwerttabellen, z.B. die so genannte Düsseldorfer Tabelle (gültig für die alten Bundesländer) und die so genannte Berliner Tabelle (gültig für die neuen Bundesländer). Verdienen Deine Eltern nach der Düsseldorfer Tabelle beispielsweise 2100 €, hättest Du ab 18 Jahren einen Unterhaltsanspruch von ca. 537 €. Übrigens: Entstehen dem Kind plötzlich nicht vorhergesehene Kosten, wie z. B. Krankheitskosten, Kosten wegen einer neu aufgetretenen Behinderung, Kosten für die Erstausstattung eines Säuglings, etc., dann müssen die Eltern diese Kosten anteilig (entsprechend ihrer jeweiligen Einkommen) übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Kosten zur Zeit der Festsetzung nicht voraussehbar oder abschätzbar waren. So können z. B. auch die Kosten einer Klassenfahrt neben dem allgemeinen Unterhalt geltend gemacht werden. Zudem dürfen es keine regelmäßig anfallenden Kosten sein, die sind nämlich schon über den allgemeinen Unterhalt gedeckt.

kittycat91 
Beitragsersteller
 26.10.2013, 15:39

Sie sagt, dass das Kindergeld UND der Unterhalt für Strom, Wasser und Lebensmittel da ist.

Datenschnee  26.10.2013, 15:40
@kittycat91

Das ist auch richtig so.

Deine Mutter soll mal nicht vergessen,das sie dir ab dem 18 Lebensjahr eigentlich auch zum Barunterhalt verpflichtet ist,sie kann diesen nur in einen Naturalunterhalt umwandeln,weil du noch bei ihr wohnst !!! Wenn sie also schon 184 € Kindergeld + 200 € Unterhaltszahlung von deinem Vater bekommt,also schon ca. 380 € im Monat hat,steht ihr eigentlich gar nichts mehr zu. Es ist zwar richtig,das dein Einkommen auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet wird,aber zu deinem Nettoeinkommen käme noch das Kindergeld dazu. Du kannst ja im Internet mal die Düsseldorfer Tabelle suchen,da steht,was dir ab dem 18 Lebensjahr eigentlich für ein Unterhalt zustehen würde. Von diesem Betrag musst du normalerweise dein Kindergeld von 184 € abziehen,das würde dann den Betrag ergeben,der dir von deinen Eltern noch zustehen würde. Dieser Unterhaltsanspruch,der dann noch bestehen würde,muss mit deinem Nettoeinkommen verrechnet werden,würdest du mehr Netto haben,als noch Anspruch besteht,müssten dir deine Eltern gar keinen Unterhalt mehr zahlen. Dann hätte deine Mutter das Recht,dich an den Wohn und Lebenshaltungskosten anteilig zur Kasse zu bitten.

Was sagt ihr zu der Lage?

Wenn es schon so weit ist, dass dir deine Mutter "Post von ihrem Anwalt" schicken lässt, ist es wohl an der Zeit, dass du dir eine eigene Bleibe suchst.

kittycat91 
Beitragsersteller
 26.10.2013, 16:04

Eine eigene Wohnung kann ich denke ich noch nicht finanzieren..

Datenschnee  26.10.2013, 16:07
@kittycat91

Du hast dein Ausbildungsgehalt, bekommst dann das Kindergeld, Unterhalt von deinem Vater und deiner Mutter. Wenn das nicht reicht kannst du Bab beantragen.

Kindergeld und Unterhalt gehören dem, der Miete , Essen und Trinken bezahlt.Also deiner Mutter. Sie könnte dir evtl. eine kleines Taschengeld für deine Bedürfnisse geben, da du aber schon Geld verdienst , und Lehrlinge bekommen ja schon ein richtig gutes Gehalt heutzutage, ist das wohl nicht nötig. Das sie mittlerweile zum Anwalt geht ,wirft ein recht schiefes Licht auf euer Verhältnis. Warum ziehst du nicht aus, dann kannst du alles Geld für dich behalten.

kittycat91 
Beitragsersteller
 26.10.2013, 15:47

Aber sie kann ja schlecht verlangen, dass ich ihre Schulden bezahle, die sie hat um sich Möbel zu kaufen und mir ein Auto zu schenken.

Ich finde, es schon berechtigt, eine kleine Summe an Kostgeld abzugeben wenn man Geld verdient. Miete, Strom, Lebensmittel usw. können alleine mit dem Kindergeld sowieso nicht gedeckt werden.

Aber wenn du so große Probleme hast wäre es vielleicht gut auszuziehen. Dann erst steht dir das Kindergeld zu.

kittycat91 
Beitragsersteller
 26.10.2013, 15:43

Ich gebe ja nicht nur die 184€ Kindergeld ab sondern auch noch den kompletten Unterhalt von 200€.

Datenschnee  26.10.2013, 15:45
@kittycat91

Das ist auch richtig so. Wenn du ausziehst wirst du sehen wie teuer das Leben ist. :/