Darf mir mein Arbeitgeber am selben Tag sagen ich soll abends arbeiten?
Hey
Also. Ich arbeite von Montag bis Freitag. Nur manchmal Samstag und nie Sonntag.
Jetzt ist es so, das manchmal Freitag Mittag mein Chef zu mir kommt und sagt ich solle heute (Freitag) Abend auch kommen. Ich finde das persönlich sehr sehr kurzfristig und muss demnach mein komplettes Wochenende umstellen?!
Muss er mir das eher sagen oder darf er das so kurzfristig Bescheid geben ???
6 Antworten
Bis auf ein paar Ausnahmen muss eine Ruhezeit von 11 Stunden zwischen den Schichten eingehalten werden.
Wann endet deine Schicht am Freitag Nachmittag und wann sollst Du Freitag Abend wieder beginnen ? Und von wann bis wann gehen die Arbeitszeiten ?
Der Punkt ist, dass er dich nicht zwingen kann. Solltest du allerdings Karriere machen wollen, hast du nicht wirklich eine Wahl.
Du hast nie richtig gearbeitet, oder? :)
Hoffentlich werden sie auch anständig dafür bezahlt. Was sagt die Berufsgenossenschaft dazu? Falls sie überhaupt angemeldet sind? Hinzu kommt die Steuerhinterziehungen und die Krankenkasse. Also erstmal überlegen, was man da schreibt.
Man hat eine Wahl. Das „ Überschreiten „ der Arbeitszeit ist nicht im Sinne der Gesetzgeber. Der Arbeitnehmer haftet dann auch bei Kontrollen.
Wenn Du Freitag am Abend noch arbeiten musst, wie viele Stunden sind das denn gesamt? Das Arbeitszeitgesetz erlaubt max. 10 Std./Tag.
Was die Ankündigungsfrist beträgt: Da macht Dein Chef sich das einfach. Er soll sich mal den § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz anschauen. Hier wird die "Arbeit auf Abruf" geregelt, die Rechtsprechung lehnt sich bei Ankündigungs-/Einsatzfristen hier entsprechend an.
Im Abs. 2 des § 12 TzBfG steht: "Der AN ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der AG ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt".
Das gilt also auch für Deinen Chef. Kein AG darf so kurzfristig und immer wieder die Zeit seiner Mitarbeiter einteilen. Auch ein AN hat ein Recht auf Freizeitplanung.
Übrigens: Wenn es einen Schicht-/Dienst-/Arbeitsplan gibt, ist dieser verbindlich, sobald er bekannt ist. Eigenmächtige Änderungen des AG gehen nur in absoluten Ausnahmen (Notfälle), ansonsten mit Einverständnis des AN
Vielleicht wäre noch wichtig zu wissen, was das für eine Branche ist. Denn auch in vielen Branchen, wo man das nicht denkt (Gastronomie zum Beispiel) kann man die Vorgaben einhalten und einige Tage im Voraus planen.
Es mag nur ganz wenige Ausnahmen geben bei akuten Notfällen beispielsweise. Aber selbst dann muss man das meinem Wissen nach über eine Bereitschaft vorher abklären, dass man auf Abruf bereit steht.
über eine Bereitschaft vorher abklären, dass man auf Abruf bereit steht.
Die Rufbereitschaft muss allerdings auch bezahlt und bei den Arbeitszeiten beachtet werden
Korrekt. Ein eigener Beitrag war mir für die Ergänzung zu viel. Ich lese auch zwischen den Zeilen des TE etwas heraus, dass hier vielleicht eine Art von Rufbereitschaft vorliegen könnte.
Nein. ich bin jedesmal eingeplant. nur wird mir eben erst Freitag Mittag Bescheid gegeben.
Den Satz hat er in anderer Antwort geschrieben. Konntest du vermutlich zeitlich natürlich nicht wissen, als du deine Antwort geschrieben hast.
Deswegen den Daumen hoch und die Ergänzung von mir ;-)
vielleicht wird kurzfristig jemand krank und da ist es nur kollegial, wenn man einspringt. schließlich gibt's auch Geld zusätzlich
Nein, ist es nicht. Wie bereits oben mehrfach erwähnt, muss der Chef dir 4 Tage im voraus ankündigen, wie du arbeiten musst.
Nein. ich bin jedesmal eingeplant. nur wird mir eben erst Freitag Mittag Bescheid gegeben. und geld hin oder her. ich will wissen ob es rechtens ist
ja,ist es
Zuerstmal ist es erlaubt, dagegen kannst du dich nicht wehren.
Du darfst aber gesetzlich nicht mehr als 10h am Tag arbeiten.
Bei mir arbeiten die tüchtigen Hähne 14h am Tag ohne eine Stunde auf zu schreiben. Ich habe nichts anderes gesehen oder gelernt. Wer nach oben will, muss D.