Darf der Arbeitgeber die Hochzeit verbieten?
Hallo. Es geht um meine Schwester, die in 4 (Freitag) Tagen heiraten will. Alles ist klar, Einladungen verschickt, teilweise schon Leute angerreist etc. Insgesamt kommen 140 Leute. Sie hat für Urlaub genommen. Ihren Chef hat Sie nicht eingeladen weil sie ihn nicht leiden und sie hat das Gefühl dass es ihm stinkt. Letzten Freitag gabs wohl ne auseinandersetzung mit dem Chef und er hat ihr daraufhin mitgeteilt, das aufgrund "wichtiger betrieblicher Entwicklungen" er ihre 2 Urlaubstage für die Hochzeit streichen wird, sodass sie von 10:00 bis 19:00 arbeiten muss. Er hat schon gleich gesagt, wenn Sie nicht erscheinen sollte wird sie fristlos entlassen.
Was soll wir machen? Die Hochzeit können wir nicht absagen, das kostet Unsummen. Andererseits braucht sie den Job, allein schon um den Kredit für die Hochzeit zu bezahlen.
Ist das arbeitsrechtlich überhaupt sauber? Darf er einfach den Urlaub canceln?
17 Antworten
Da sollte wohl ein Arbeitsrichter zu Wort kommen. Es hat den Anschein: dieses Arbeitsverhältnis ist zerrüttet.
sieht ganz danach aus, aber vielleicht nur durch den Chef!?
hey wenn sie den urlaub ist ja keinen normaler eingereicht hat gilt als sonder-urlaub!!!!!!! kann der nicht einfach so kommen.dann muß er andere wo auch event.urlaub haben zurück holen..............!!! ist ja klar das da auch mega kosten auf das fest zurückfallen....also meiner meinug nach habt ihr einen betriebsrat?........................inung???...irgendwas????? ich würde nicht arbeiten gehen.ab zum anwalt habt ihr rechtschutz?........schnell klären.ohne weiteres kann der sie nicht rausschmeißen!!!!!!!!!!!!!!!!!! man was für ein ohmen.also für die hochzeit...........................würde gerne wissen wie es weiter geht...............ob & was ihr gemacht habt........klar jeder braucht seinen job....................aber auch jeder seine rechte!!!!!!!!!!!!!! und das ist das wichtigste........viel glück..hofe es geht gut aus.....
Schaut man sich Deine bisherigen Fragen in GF an, ist es ganz offensichtlich, dass DU das Problem bist, dass es gar nicht um deine angebliche Schwester geht. Alles deutet darauf hin, dass Du ständig der Arbeit aus dem Weg gehst und dass Du deshalb zurecht Abmahnungen bekommen hast. Es bestehen erhebliche Zweifel, dass Dir wirklich Sonderurlaub gewährt wurde und dass Dein Chef Gründe genug hat, Dir zu kündigen.
Nun ja, wenn der Chef den zuvor einvernehmlich gewährten Urlaub streicht, ist er sich sicher darüber im Klaren, dass er für sämtliche Kosten aufkommen muss - genau wie bei einer Urlaubsreise.
Eine Kündigung würde nach dem Fenbleiben vor keinem Arbeitsgericht bestehen.
WIe man allerdings auf die Idee kommen kann, eine Ehe mit einem Kredit für eine Hochzueit zu beginnen, wird sich mir nie erschliessen. Aber egal, ich muss ja nicht alles verstehen...
tja, man muss auch nicht alles verstehen, viele Ehen sind auf einem Kredit aufgebaut und enden daher sehr schnell!
Verschiedene Arbeitsgerichte mussten sich schon mit dem Sonderurlaubsgesetz befassen. Der Tenor der Urteilsbegründungen besagt, dass das Interesse an der reibungslosen Durchführung der Maßnahme für die der Sonderurlaub benötigt wird, höher einzustufen ist, als die dienstlichen Belange des Arbeitgebers.
Nur, wenn dringende dienstliche Gründe vorliegen, darf der Sonderurlaub verweigert werden. Das ist aber nur der Fall, wenn z. B. der Betrieb nicht mehr funktionstüchtig wäre. Das dürfte aber in den seltensten Fällen so sein.
http://www.kja-freiburg.de/efj/dcms/sites/kja/service/ausweise/subedeutung.html
Ja, und sie leitet die Kundenaquise und angeblich kommt ein groooooßer neuer wichtiger Kunde
und wenn sie krank würde, gäbe es auch keine Vertretung?
Meist sind das "Argumente" des Dienstgebers, um sich günstig aus der Affaire zu ziehen.
Satzzeichen sind keine Rudeltiere