Darf mir ein Versicherungsvermittler eine Rechnung stellen, weil ich keine Versicherung abschließe?

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Wieso machst du dir Gedanken? Lass ihn doch mal erklären, auf welcher Rechtsgrundlage er meint, Geld fordern zu können.

Berufspsycho  26.06.2012, 19:50

Völlig korrekt, denn es gibt die Grundlage nicht in dem Zusammenhang wie der Fragesteller die Situation schildert.

Im Gegensatz zu vielen Meinungen ist es weder verwerflich noch unzulässig, wenn ein Versicherungsmakler für bestimmte Dienstleistungen eine pauschale Gebühr (danach sieht es hier aus) oder auch Kosten für eine intensive Beratung berechnet.

Das ist insbesondere im Firmenbereich oder auch bei sehr komplexen Fällen im gehobenen Privatkundengeschäft durchaus üblich.

Allerdings wird dies mit dem Kunden im Voraus schriftlich vereinbart. Oft sind diese Kosten bzw. deren Höhe auch daran gekoppelt, ob es dann später zu Vertragsabschlüssen kommt wo Provisionen fließen.

Hier gibt es also keine klare JA oder NEIN Aussage, weil diese davon abhängig ist was vorher konkret schriftlich vereinbart worden ist. War dies überhaupt tatsächlich ein Versicherungsmakler? Diese 90€ hören sich eher nach der Schutzgebühr eines Drei-Buchstabenkonzerns für eine schriftliche Finanzanalyse an welche ebenfalls zulässig ist, aber i. d. R. nur bei Zufriedenheit anfällt.

Hast Du eine Honorarvereinbarung unterschrieben ?

Nein ?

Dann brauchst Du nichts zu befürchten.

Kosten für eine Beratung darf einzig und allein ein gerichtlich zugelassener Versicherungsberater, und der hätte bevor er die arbeit beginnt mit Dir sein Honorar verhandelt und schriflich fixiert.

Aber Du solltest diesen Vorfall bei der Versicherungsgesellschaft melden ggf. an den Versicherungsombudsmann

Für welche Gesellschaft ist der Kerl tätig ?

Bitte melde diesen Fall!!!! Solche Geschäftsgebahren sind absolut unseriös und haben verdammt nochmal nichts in dieser Branche zu suchen. Kein Wunder das in vielen Köpfen Versicherungen/ Versicherungsvertreter usw. immer mit etwas negativen verbunden werden. Diese Zeiten sollten vorbei sein. Ein Nein muss nun mal akzeptiert werden, alles andere ist respektlos!!!

Viele Grüße

Sylvia Florian - selbst Versicherungsmakler

Gebühren für eine Beratung darf nur ein sogenannter Honorarvermittler berechnen. Dann kann er aber kein Makler sein. Makler erhalten Für ihre erfolgreiche Beratung eine Courtage (Provision) von der Versicherungsgesellschaft, aber kein Geld vom Kunden - auch nicht bei einer erfolglosen Beratung. Ein Honorarvermittler erhält nur Geld vom Kunden, aber darf keine Provision von der Gesellschaft erhalten.

Wenn Du also vor der Beratung einen Honorarvertrag mit dem Berater abgeschlossen hast, musst Du zahlen. Ansonsten entbehrt die Forderung jeder Rechtsgrundlage. Dann solltest Du diesen Vorgang bei der IHK oder beim BaFin melden.