Darf mir ein Versicherungsvermittler eine Rechnung stellen, weil ich keine Versicherung abschließe?
Kurz zum Fall: Ich war im Nov/Dez. 2010, also vor gut 1 1/2 Jahren bei einem Versicherungsmakler (er kontaktierte zuerst mich). Er wollte mit Biegen und Brechen mir einen Riester-Vertrag verkaufen. Er hat alle Sachen schon fertig gemacht und vorab ausgefüllt. Ich hatte einen Besprechungstermin bei ihm vor Ort.
Ich wurde danach noch mehrfach angerufen und er wollte mich überreden, dass ich nun doch endlich einen Vertrag brauche, da ja Altersvorsorge so wichtig ist und überhaupt. Ich habe jedes Mal abgelehnt und da er mich nicht in Ruhe ließ, bin ich schussendlich auch nicht mehr ans Telefon, wenn ich seine Nummer sah.
Gestern, Montag, rief er wieder an (habe seine Nummer natürlich schon lange vergessen). Er war ausgesprochen unverschämt und meinte, was denn nun los sei mit dem Vertrag. Ich sagte "kein Interesse". Er: Ja was mir denn einfällt, er sitzt ja nun auf den Kosten für sich und seine Sekretärin und für umsonst arbeitet er sicher nicht und er will mir nun 90 € in Rechnung stellen. Ich darauf hin: Wollen Sie mich nun zum Vertrag zwingen? Er: nein natürlich nicht, aber für seine Leistung will er Geld.
Keine Ahnung, warum er erst nach 1 1/2 Jahren damit ankommt.
Nun die eigentliche Frage ;-) DARF ER MIR überhaupt sowas in Rechnung stellen? Gibt es überhaupt eine gesetzliche Grundlage hierfür?
Bitte nur qualifizierte Antworten mit sicherer JA oder NEIN Aussage und Quelle wie Gesetz. Vielen Dank!!
14 Antworten
Wieso machst du dir Gedanken? Lass ihn doch mal erklären, auf welcher Rechtsgrundlage er meint, Geld fordern zu können.
Völlig korrekt, denn es gibt die Grundlage nicht in dem Zusammenhang wie der Fragesteller die Situation schildert.
Im Gegensatz zu vielen Meinungen ist es weder verwerflich noch unzulässig, wenn ein Versicherungsmakler für bestimmte Dienstleistungen eine pauschale Gebühr (danach sieht es hier aus) oder auch Kosten für eine intensive Beratung berechnet.
Das ist insbesondere im Firmenbereich oder auch bei sehr komplexen Fällen im gehobenen Privatkundengeschäft durchaus üblich.
Allerdings wird dies mit dem Kunden im Voraus schriftlich vereinbart. Oft sind diese Kosten bzw. deren Höhe auch daran gekoppelt, ob es dann später zu Vertragsabschlüssen kommt wo Provisionen fließen.
Hier gibt es also keine klare JA oder NEIN Aussage, weil diese davon abhängig ist was vorher konkret schriftlich vereinbart worden ist. War dies überhaupt tatsächlich ein Versicherungsmakler? Diese 90€ hören sich eher nach der Schutzgebühr eines Drei-Buchstabenkonzerns für eine schriftliche Finanzanalyse an welche ebenfalls zulässig ist, aber i. d. R. nur bei Zufriedenheit anfällt.
Hast Du eine Honorarvereinbarung unterschrieben ?
Nein ?
Dann brauchst Du nichts zu befürchten.
Kosten für eine Beratung darf einzig und allein ein gerichtlich zugelassener Versicherungsberater, und der hätte bevor er die arbeit beginnt mit Dir sein Honorar verhandelt und schriflich fixiert.
Aber Du solltest diesen Vorfall bei der Versicherungsgesellschaft melden ggf. an den Versicherungsombudsmann
Für welche Gesellschaft ist der Kerl tätig ?
Bitte melde diesen Fall!!!! Solche Geschäftsgebahren sind absolut unseriös und haben verdammt nochmal nichts in dieser Branche zu suchen. Kein Wunder das in vielen Köpfen Versicherungen/ Versicherungsvertreter usw. immer mit etwas negativen verbunden werden. Diese Zeiten sollten vorbei sein. Ein Nein muss nun mal akzeptiert werden, alles andere ist respektlos!!!
Viele Grüße
Sylvia Florian - selbst Versicherungsmakler
Gebühren für eine Beratung darf nur ein sogenannter Honorarvermittler berechnen. Dann kann er aber kein Makler sein. Makler erhalten Für ihre erfolgreiche Beratung eine Courtage (Provision) von der Versicherungsgesellschaft, aber kein Geld vom Kunden - auch nicht bei einer erfolglosen Beratung. Ein Honorarvermittler erhält nur Geld vom Kunden, aber darf keine Provision von der Gesellschaft erhalten.
Wenn Du also vor der Beratung einen Honorarvertrag mit dem Berater abgeschlossen hast, musst Du zahlen. Ansonsten entbehrt die Forderung jeder Rechtsgrundlage. Dann solltest Du diesen Vorgang bei der IHK oder beim BaFin melden.