betriebliche Altersvorsorge VBL?
Meine Frau fängt im öffentlichen Dienst an und wird vor Tatsache gestellt, betriebliche Altersvorsorge VBL PflichtAnmeldung.
Die erste Frage: Sie bekommt nicht mal eine Antwort-Möglichkeit " will ich nicht" sondern soll direkt auswählen was Sie möchte
Steuerliche Behandlung von Finanzierungsanteilen der Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst ( VBL) Umsetzung des BFH Urteils vom 09.12.2010
Steuerfreiheit nach §3 Nr.63EStG
Verzicht auf die Steuerfreiheit nach §3 Nr63 EStG zu Gunsten der Förderung nach §10a EStG (Riester Forderung)
Was soll Sie ankreuzen? Was ist besser? Und am Rande. Ist es überhaupt erlaubt? Seit wann sind solche Sachen "Pflicht für AN"?
Steuerfreiheit nach §3 Nr.63EStG
ODER
Verzicht auf die Steuerfreiheit nach §3 Nr63 EStG zu Gunsten der Förderung nach §10a EStG (Riester Forderung)was soll angekreuzt werden?
3 Antworten
Sinnvoll ist es wohl den Personal,- oder Betriebsrat aufzusuchen, um dort zu fragen.
Die Personalabteilung/Gehaltsabteilung könnte auch Auskunft geben.
Wie bitte? Wer denn sonst? Das Formular ist doch aus der Personal-/Gehaltsabteilung.
Hallo,
ja, ein dreifaches Hoch auf diese Personalabteilung.
Sie müssen in der Lage sein, diese 3 Voraussetzungen zu erläutern.
Sie sollen ja ein Urteil umsetzten.
Es ist also zwingend, der Öffentliche Arbeitgeber hat entsprechend der Höhe d es Gehaltes oder Tarifvertrag einen Anteil in die VBL zu leisten, in manchen Bundesländer unterliegen die Beschäftigten auch einen Zwanganteil.
Alle meine Kunden aus dem öffentlichen Dienst freuen sich über die zusätzlichen Leistungen, wenn sie erwerbsgemindert sind, Hinterbliebene oder Rentner sind.
Steuerliche Behandlung von Finanzierungsanteilen der Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst ( VBL) Umsetzung des BFH Urteils vom 09.12.2010,
wenn sie Ihre VL Leistung noch einfliessen lassen will, dann diese in der Höhe (i.d. Regel 26 € bei Vollzeit) -keine Besteuerung und Verbeitragung in der Sozialversicherung
Steuerfreiheit nach §3 Nr.63EStG
Bausparvertrag macht keinen Sinn, weil dann die VL noch im Brutto versteuert und in der Sozialversicherung verbeitragt wird!
Wer Bausparvertrag anbietet, will Geld verdienen.
Beste Grüße
Dickie59
Oh mann eye! Was soll man dazu sagen!
Anstatt sich zu freuen, das der Öffentliche Dienst solche eine "Sahne" Zusatzversicherung anbietet, wo der Arbeitgeber noch was dazu einzahlt.....das ist ja wohl "irre" oder?
geh sonst lieber in die freie Wirtschaft, da gibts sowas nicht, so einfach, und überlasst jemand anders den Arbeitsplatz!
Meine Frau hat gerade angefangen uns soll ankreuzen! Ist es zu viel verlangt, wenn man sich die Frage stellt " was das ist und was soll ich ankreuzen" Weil man vorher damit nicht in Berührung kam, weil man ja für "private Wirtschaft" tätig war?!
Ja ankreuzen! und wenn vbl extra....überlegen ob das Geld über im Monat...gibt dann mehr Rente....aber vielleicht gibts ja auch eine Einheitsrente irgentwann oder die vbl Extra wird irgentwo angerechnet...so das man minus macht...sollte man mal abwegen...bzw. ziemlich sicher wissen...aber denke mal, da bleibt mehr über am Schluss.
die können keine auskunft geben, so die antwort