Darf Mietvertrag wegen Freund gekündigt werden?
Ich wohne seit knapp 2 Jahren in meiner Wohnung und hatte zwischendurch immer mal wieder Streit mit meinem Vermieter wegen jeder Kleinigkeit. Jetzt habe ich seit ein paar Monaten einen Freund, der eben auch ab und zu mal bei mir übernachtet. Mein Vermieter meinte jetzt, dass ich unerlaubterweise eine weitere Person bei mir wohnen lassen würde, ohne dass das so im Mietvertrag vereinbart ist und dass er mir deswegen fristlos kündigen kann. Er verlangt jetzt von mir, dass mein Freund nur noch einmal im Monat (!) bei mir schlafen darf und ich ihm das nachweisen müsste. Ansonsten würde er mich rauswerfen.
Darf er seine Forderung so stellen? Fühlt sich irgendwie falsch an für mich, ich meine jeder lässt doch seinen Partner mal bei sich übernachten, ohne den gleich in den Mietvertrag mit aufzunehmen? Ich hätte da jetzt aber keine rechtliche Grundlage. Also mein Freund schläft vielleicht 1- 2 mal die Woche bei mir und eigentlich so gut wie nie zwei Nächte in Reihe, falls das eine Rolle spielt. Wir machen auch keinen Krach, stören die Nachbarn oder tun sonst irgendwas, was eine solche Drohung rechtfertigen würde.
12 Antworten
Er verlangt jetzt von mir, dass mein Freund nur noch einmal im Monat (!) bei mir schlafen darf und ich ihm das nachweisen müsste. Ansonsten würde er mich rauswerfen.
Sorry - aber der "Gute" hat eine Meise unterm ( nicht vorhandenen ) Pony.
Wie oft Du Besuch empfängst geht Deinen Vermieter definitiv nichts an.
Und selbst wenn Dein Freund als Dein Lebensgefährte einziehen würde, so müsste er dies, nachdem Du ihn voab darüber informierst auch hinnehmen. Außer die Wohnung wäre damit "überbelegt" . Kündigen kann er Dir ob dieser häufigen Besuche aber ganz sicherlich nicht.
Du solltest einmal über eine Mitgliedschaft in einem Mieterverein nachdenken und zwar nicht erst dann, wenn es große ! Probleme gibt.
um es kurz zu machen, nein er darf es natürlich nicht. es ist Sache des Mieters ob oder wie oft er Besuch empfängt. Und solange du Ihn nicht mehr als 6 Wochen (am Stück) beherrbergst hat er auch keine Handhabe.
https://www.suedostschweizimmo.ch/ratgeber/mietrecht-wo-liegen-die-grenzen-des-besuchsrechts
Ich habe nicht viel Ahnung davon aber ich hätte gesagt, dass das völlig OK ist.
Du machst keine Einnahmen mit ihm also zählt er nicht als "Untermieter". Zudem scheint es keine Überbelegung zu geben und ich sehe auch keine Nachteile, die dadurch für den Vermieter entstehen.
Du kannst das also sorglos so weiterführen ;)
Wenn er dich rauswerfen will, kannst du auf den Mieterschutz zurückgreifen...
Manche Vermieter unterliegen einem Kontrollzwang als psychische Störung und darüber hinaus können Vermieter gesetzeskonforme Handlungen der Mieter durchaus als für sich als missliebig registrieren. Im Denken des 19.Jahrhundert behaftet erklären sie sich zum Sittenwächter und versuchen ihre Machtgelüste gegenüber den Mietern auszuleben. Nur - das BGB hat inzwischen seine §§ oft geändert und räumt den Mietern ein Besitzrecht in der gemieteten Wohnung ein. Deshalb endet die Macht des Vermieters an der Tür der Mietwohnung.
Dein Vermieter spielt auf sein Recht zur fristlosen Kündigung des Mieters an, wenn dieser ungenehmigt Wohnraum an Dritte innerhalb der Mietsache zur Nutzung überlässt. Besuch fällt nicht in diese Kategorie!
Sollte also eine fristlose Kündigung durch den Vermieter erfolgen, so liegt in einem Räumungsprozess die Beweislage auf Seiten des Vermieters. Das sieht hier nicht gut aus - für den Vermieter.
Ich empfehle dir auf die Vorhaltungen bzw. Anweisungen des Vermieters nicht zu reagieren.
Nein. Darf er nicht kündigen. Wen Du als Besuch hast geht in nichts an.
Mario