Darf Miete erhöht werden, trotz Schimmelbildung?
Trotdem der Vermieter einen Schimmelschaden nicht behoben hat, verlangt er eine Mieterhöhung auf Grund des gestiegenen Mietspiegels. Ist das zulässig? Habe schon länger mit dem Problem zu tun und die Nettokaltmiete um 10 % gemindert. Muß ich jetzt der Mieterhöhung zustimmen und davon wieder 10% abziehen ?
3 Antworten
Trotdem der Vermieter einen Schimmelschaden nicht behoben hat, verlangt er eine Mieterhöhung auf Grund des gestiegenen Mietspiegels. Ist das zulässig?
Ja, da es zwei verschiedene Sachen sind die nicht miteinander zu tun haben.
Muß ich jetzt der Mieterhöhung zustimmen und davon wieder 10% abziehen ?
Sie können der Mieterhöhung zustimmen und davon dann 10 % die Miete widerum kürzen sofern der Mangel noch nicht behoben ist,
Sie können aufgrund des Mieterhöhungsverlangens kündigen:
Verlangt der Vermieter eine höhere Miete, ist der Mieter berechtigt, bis zum Ende des 2. Monats nach Zugang der Erhöhungserklärung für das Ende des 4. Monats zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch dann, wenn die Mieterhöhung unwirksam ist (LG Braunschweig WM 86, 323; AG Andernach WM 94, 547) oder der Vermieter einen neuen Mietvertrag mit höherem Mietpreis anbietet (LG Gießen WM 2000, 423).
Kündigt der Mieter, braucht er die geforderte höhere Miete nicht zu zahlen. Selbst wenn das Schreiben des Vermieters alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt, erhöht sich die Miete nicht automatisch, sondern nur dann und in dem Umfange, in dem der Mieter zugestimmt bzw. gerichtlich zur Zustimmung verurteilt wird. Deshalb muss in Mieterhöhungsschreiben auch deutlich zum Ausdruck kommen, dass der Mieter zur Zustimmung aufgefordert wird. Wenn das Schreiben den Eindruck erweckt, dass der Vermieter die Mieterhöhung einseitig geltend machen kann, ist die Erklärung unwirksam (LG Mannheim WM 2000, 308; LG München II WM 96, 624; LG Karlsruhe WM 91, 48)
Ohne hilfe vom Mieterverein, kanst du echt probleme bekommen wenn du nachher für den Schimmelschaden verantwortlich bist, da bekam zuletzt einer die kündigung, selbst die Rückzahlung zahlung der Forderung half nicht, er musste ausziehen.
Ist die uhrsache des Schimmelschaden geklärt?
So ist es. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Ist der Schimmelbefall erheblich, kann die Minderungsquote auch höher sein. Das kann nur vor Ort geprüft werden.