Bandana in der Öffentlichkeit?
Guten Tag,
meine Frage lautet, ob es eigentlich zum Vermummungsverbot zählt, ein Bandana in der Öffentlichkeit zu tragen. Also ungefähr so:
Dass man damit nicht in öffentliche Geschäfte bzw. Banken sollte ist klar, aber darf man so auf dem Bürgersteig rumlaufen? Eventuell noch mit Sonnenbrille drüber?
Mit freundlichen Grüßen
Schwubelschwabe
6 Antworten
Lese Dich mal hier rein:
https://www.bussgeldkatalog.org/vermummungsverbot/
Viel Erfolg und alles Gute!
Es gilt nur für öffentliche Veranstaltungen. In Österreich ist das aber anders. Da darf man sich generell nicht vermummen.
Danke, die Frage hat sich aber schon geklärt. Vermummungsverbot greift nur bei öffentlichen Veranstaltungen. Das wollte ich wissen. Also auf dem Bürgersteig ist das Vermummen legal, solange man weder auf eine Demo noch in eine Bank geht.
Burka und Nikab sind in Deutschland nicht verboten.
Verboten ist die Vermummung bei öffentlichen Vernastaltungen, also z.B. bei Demonstrationen u.ä.
Burka und Nikab sind nicht verboten (nicht in Deutschland). Außer natürlich bei öffentlichen Versammlungen.
Ja! Das fällt unter das Vermummungsverbot in der Öffentlichkeit bzw. bei öffentlichen Veranstaltungen, da die Person des Vermummten nicht mehr zu identifizieren ist.
Soweit sich jemand aus religiösen Gründen verschleiert in die Öffentlichkeit begibt, stellt sich die Frage, ob damit gegen das Vermummungsverbot verstoßen wird.
Das Vermummungsverbot gilt nur bei Demonstrationen.
Grundsätzlich darf sich jeder so in die Öffentlichkeit begeben, wie es ihm gefällt, es sei denn, damit würde ein öffentliches Ärgernis auftreten. So wäre es z.B. gestattet, verschleiert eine Sparkasse zu betreten, da damit allein nicht ausgedrückt wird, dass man eine Bank ausrauben will. Problematisch wird es aber dann, wenn die Feststellung der Identität notwendig wird.
- An Karneval oder auch bestimmten sonstigen Anlässen im Jahr kann die Kommune Ausnahmen gestatten.
Warum willst Du so herumlaufen?
Verboten ist es nicht, aber unsinnig.
Ich finde Ohrringe auch unsinnig. Trotzdem tragen manche sie.
Wie gesagt - verboten ist es nicht, zumindest nicht hier in Deutschland. Es kann Dir aber passieren, dass Du häufiger von der Polizei kontrolliert wirst. Manche Menschen werden sicher auch Angst vor Dir haben. Und manche Menschen (zu denen ich auch gehöre), sehen gerne, mit wem sie interagieren. Zur Kommunikationen gehören auch Gestik und Gesichtsausdruck.
Bist Du Dir sicher, dass es nicht verboten ist? Ein anderer User schickte mir diesen Beitrag, auf dem es so aussieht, als wären jegliche Nasen- und Mundverdeckungen verboten: https://www.bussgeldkatalog.org/vermummungsverbot/
Der Artikel beschäftigt sich mit öffentlichen Veranstaltungen. Auf Demos oder zu Fußballspielen solltest Du so also nicht gehen. Aber das war nicht Deine Frage.
Genau. Na dann ist ja gut.
Wie Du in dem Link lesen kannst, bezieht sich das entweder auf das Führen eines (Kraft-)Fahrzeugs oder auf das Versammlungsgesetz.
Wenn Du "nur so" durch die Stadt läufst, ist das Versammlungsgesetz nicht einschlägig.
Nun, das Vermummungsverbot stammt aus dem Versammlungsgesetz - also wird es im Alltag auf dem Bürgersteig überhaupt nicht zur Anwendung kommen.
Danke, genau das wollte ich wissen. Kenne mich mit dem Gesetz nicht wirklich aus.
Naja, sollte in der Umgebung irgendwo eine Demo stattfinden, dann solltest Du das Ding zuhause lassen. Denn auch auf dem Weg zur Versammlung oder zurück gilt noch das Vermummungsverbot. Und anstatt nun darüber zu diskutieren, ob Du zur Demo oder zum Einkauf gehst... Dem läßt sich also vorbeugen. Aber im allgemeinen ist es vollkommen egal, ob Du Dir eine Bandana oder einen Wollschal ums Kinn wickelst und bis zur Nasenspitze hochziehst.
Hast ja das Gespür für schöne Tücher; das sollte für Dich reichen!
UGottseidank ist in Deutschland noch einiges erlaubt. Nämlich alles, das nicht verboten ist. Wenn du statt dieses Dings einen Schal wegen der Witterung nehmen würdest, was ist der Unterschied? Vermummungsverbot gilt bei Demos. Da verwechselst du was. Dort müsstest du es runternehmen, ansonsten würde ich sagen musst du nur die Schmunzler oder das Kopfschütteln der Passanten entgegen nehmen.
Danke für die Antwort.
Der Artikel ist schon mal ganz gut, aber leider werde ich da auch nicht richtig schlau draus. Dass Burka und Nikab verboten sind ist mir bewusst, aber gilt das auch für jegliche Tücher, die Nasen- und Mundbereich verdecken? Motorradfahrer haben ja sogar ganze Masken an, die den Kopf komplett unkenntlich machen. Ob das jetzt in dem Gesetz enthalten ist, ist für mich nicht ganz schlüssig. Und gilt das auch für den Fußweg zum Kollegen, oder nur bei öffentlichen Veranstaltungen?