Darf mich ein Bademeister ohne Kostenerstattung raus werfen?
Die Geschichte ist jetzt elends lang her (ca 6-7) Monate aber:
Darf mich ein Bademeister komplett aus einen Freibad werfen wenn ich bei Rot die Wasserrutsche rutsche? Mich machten mehrmals Leute aggresiv, die meinten eine Wasserrutsche wäre ein Schlafplatz. Ich bin denen dann aus Rache und verdienter Weise mit voller Geschwindigkeit in Rücken gebrettert. Der kekmeister fande mein Racheakt nicht so schön und warf mich beim dritten wiederholen kurzer Hand komplett ausn Freibad und gab mir für den Rest des Tages Hausverbot. Mein Geld bekam ich auch nicht wieder. Er hätte mir zumindest mein Eintritt damals erstatten müssen, oder?
10 Antworten
Ja, darf er und muß es sogar. Dich rausschmeißen. Aus Sicherheitsgründen.
Nein, er muß dir deinen Eintritt nicht ersetzen. Sonst noch was ?
Vielleicht willst du noch Schadenersatz oder Schmerzensgeld, wegen dem unverschämten Rotlicht ? Versuch's mal, rede den Bademeister drauf an, du wirst schon sehen. Vielleicht Sternchen...
Du hast Glück gehabt, daß du niemanden verletzt hast (?).
Sonst wäre die Polizei gekommen. Fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung.
Verzeihung bitte,
aber irgendwie bist du anscheinend doch ziemlich ... :-(
Niemand hindert dich dran, dein eigenes Schwimmbad mit Rutsche bauen zu lassen. Das braucht aber etwas Geld und Zeit.
Solche wie du können mir den Buckel runterrutschen - bitte schnell, bevor ich wütend werde und sie unten einklemme.
"Der Held ist Moltonel dreilagig, sanft !". Zewa wisch und weg.
Er hat in dem Fall Hausrecht, und das darf er durchsetzen. Und wenn ihr, aus welchem Grund auch immer, andere Gäste gefährdet und/oder verletzt, hat er nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht euch zu entfernen. Und da es ein mutwilliger Verstoß gegen die allgemeine Ordnung des Schwimmbades ist, und der Platzverweis damit selbstverschuldet, braucht auch nichts vom Eintrittspreis erstattet werden.
Das kann doch keine ernst gemeinte Frage sein?! Bei dem Verhalten wirst du selbstredend rausgeworfen und selbstverständlich bekommst du den Eintritt nicht wieder, der Rauswurf war ja selbst verschuldet!
Mich wundert, dass du nur eine Sperre für den einen Tag hattest und nicht für die Saison oder dauerhaft… Das ist ja schon grob gefährliches Verhalten.
T3Fahrer
Du hast den Blödsinn dreimal gemacht?
Und nein, du bekommst den Eintritt sicher nicht zurück.
Viel zu lernen du noch hast.
einmal ist es immer das erste Mal. :-)))
Nein hätte er nicht, da du dich schlecht verhalten hast und sich die Personen denen du "reingebrettert" bist verletzen hätten können.
LG, cmybasti
Ich wollte es eigentlich bei der ersten Abmahnung gut sein lassen. Dann kam aber wieder dieses Mädel was schon fast die Rutsche runter laufen hätte können so lahmarschig wahr sie.... sowas langsames hatte ich zuvor noch nie erlebt.