Haftet man, wenn man unabsichtlich in ein Schwimmbecken kotzt?
Für die Reinigungskosten und den Verlust da es währenddessen nicht nutzbar ist, weil man es nicht geschafft hat rechtzeitig aus dem Becken zu kommen.
4 Antworten
Hallo,
das kommt dem Grunde nach ganz darauf an, ob man den Schaden SCHULDHAFT verursacht hat.
"Schuldhaft" bedeutet, dass entweder Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen muss.
Da Du von "unabsichtlich" in Deinem Post sprichst, können wir den Vorsatz, sprich Absicht, hier einmal außen vor lassen.
Bleibt noch die Fahrlässigkeit als mögliche Haftungsgrundlage: Dies wäre zum Beispiel gegeben, wenn man sich bereits vor dem Schwimmen unwohl fühlt und/oder schon einen Würgereiz verspürt. Geht man dann trotzdem ins Wasser und muss sich dann übergeben, kann man ggf. von einer Fahrlässigkeit ausgehen und derjenige wäre zum Schadenersatz verpflichtet.
Kommt es dagegen spontan zu einer entsprechend starken Übelkeit (weil man vielleicht überraschend, unabsichtlich und unglücklich Wasser verschluckt, wodurch ein plötzlicher Würgereflex ausgelöst wird), ist eine Fahrlässigkeit nicht gegeben und man muss auch nicht haften. Dies ist entsprechend in § 823 BGB geregelt.
Welches Szenario in einem konkreten Fall gegeben ist, kann man an dieser Stelle nicht abschließend beurteilen.
Eine Privathaftpflichtversicherung reguliert im Sinne eines Versicherungsnehmers übrigens ebenso berechtigte Ansprüche eines Dritten wie sie unberechtigte abwehrt.
Viele Grüße
Loroth
Wer einen Schaden verursacht, ist grundsätzlich dafür haftbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden absichtlich oder unabsichtlich entstanden ist.
Deswegen ist eine gute Haftpflichtversicherung auch so wichtig.
Nein. Im Zweifel zahlt die Haftpflicht. Wenn man natürlich keine hat, kommt es auf die Kulanz des Schwimmbads an. Normalerweise übernehmen die das.
Das Schwimmbad KANN dir die Kosten in Rechnung stellen. Wenn die den Verdacht haben, dass das Absicht war, kann das natürlich passieren.
wie kann man das herausfinden? hm, sehr kompliziert.
Wie kann man was herausfinden? Ob das Absicht war? Nun, zumindest machst du dich gerade verdächtig. Schau, das Schwimmbad muss nicht beweisen, dass du das absichtlich gemacht hast. Wenn du aber nichts Böses planst und auch nicht fahrlässig handelst, kannst du dich - normalerweise - auf deren Kulanz verlassen.
Ich mach mich verdächtig? Ist mir ja nicht passiert, bin nur demnächst in nem wasserpark und manchmal kommen mir solche fragen im kopf auf.
Natürlich, warum denn auch nicht?
Ne bin nirgends versichert.